Sanktionen für junge Arbeitslose zu streng: In die Kriminalität gedrängt

Selbst Arbeitsvermitter halten die gegen junge Arbeitslose ausgesprochenen Sanktionen für zu streng. Ein Anstieg der Kleinkriminalität und Verschuldung sind die Folgen.

Hartz-IV-Empfänger unter 25 darf die Unterstützung bis zu drei Monaten komplett gestrichen werden. Bild: dpa

NÜRNBERG apn | Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren werden nach Einschätzung von Arbeitsvermittlern bei Verstößen oft zu streng bestraft. In einer am Mittwoch veröffentlichten Studie des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) kritisieren die Job-Vermittler, das harte Vorgehen gegen junge Arbeitslose, denen die Regelleistungen bei Verstößen sofort vollständig gestrichen werden, fördere den Anstieg der Kleinkriminalität und der Verschuldung der Betroffenen.

Laut IAB sieht das Sozialgesetzbuch II vor, die Unterstützung für Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren für drei Monate vollständig zu streichen, wenn sich diese weigern, eine zumutbare Arbeit oder einen Ein-Euro-Job anzunehmen. Für diese Zeit können die Betroffenen zwar Lebensmittelgutscheine beantragen, haben aber keinen Anspruch darauf. Bei einem erneuten Verstoß werden ihnen auch die Kosten für Wohnung und Heizung nicht mehr erstattet.

Die IAB-Studie, für die Vermittler und Fallmanager interviewt wurden, ergab, dass die meisten von diesen auch bei den jungen Hartz-IV-Empfängern für eine stufenweise Kürzung plädieren, wie sie bei älteren Arbeitslosen vorgesehen ist. Sonst bleibe nicht einmal das Existenzminimum.

Die scharfen Sanktionen förderten den Anstieg der Kleinkriminalität und der Verschuldung der Betroffenen, kritisierten die Jobvermittler. Würden junge Arbeitslose zu stark bestraft, tauchten sie auch häufig unter. Der Kontakt der Arbeitsvermittler zu ihnen breche dann vorübergehend oder auch längerfristig ab. Einige der befragten Arbeitsvermittler stellten auch in Frage, dass es sinnvoll sei, junge Menschen in den nächstbesten Job zu drängen, statt auf nachhaltige Integration und Qualifizierung zu setzen.

Arbeitssuchende unter 25 Jahren werden tatsächlich nicht nur besonders scharf, sondern auch vergleichsweise häufig sanktioniert – laut IAB mit zehn Prozent rund dreimal so oft wie die 25- bis 64-Jährigen. Dies sei unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Vermittler sich hier um weniger Fälle kümmern müssten und daher höhere Anforderungen stellten, die öfter nicht erfüllt würden. Zudem stünden junge Arbeitslose am Beginn ihres Erwerbslebens und würden – wie vom Gesetzgeber gewollt – auch aus pädagogischen Gründen sanktioniert.

Für die aktuelle Studie befragten die IAB-Forscher 2008 und Anfang 2009 insgesamt 26 Arbeitsvermittler und Fallmanager. Die Umfrage sei daher nicht im statistischen Sinne repräsentativ, liefere aber wegen Länge und Umfang der Befragung einen differenzierteren Einblick in das Sanktionsgeschehen, betonen die Autoren.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert mehr Ermessensspielräume für die Berater sowie die Einführung gestufter Sanktionen. Die rigiden Sanktionsregelungen seien unsozial und verantwortungslos. Außerdem sollten künftig nur noch Berater mit pädagogischer Qualifikation für die Jobvermittlung von jungen Menschen eingesetzt werden.

"Es ist unverantwortlich, wenn Sachbearbeiter vor Ort gesetzlich dazu genötigt werden, junge Menschen in die Kleinkriminalität zu treiben", erklärte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider. "Ein Gesetzgeber, der solche Regelungen als erzieherische Maßnahmen rechtfertigt, regiert an der Lebensrealität junger Menschen vorbei und sollte sich schämen."

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