Diskriminierungen bekämpfen: Institut will "Rasse" tilgen

Das Deutsche Institut für Menschenrechte will den Begriff "Rasse" aus deutschen Rechtsvorschriften streichen. Auch der Kampf gegen Rassismus müsse ohne ihn auskommen.

Modellierte "Rassen" aus dem 19. Jahrhundert in einer Ausstellung des Deutschen Hygiene-Museums in Dresden. Bild: dpa

In deutschen Gesetzen soll der Begriff "Rasse" nicht mehr verwendet werden - selbst wenn es um das Verbot der Diskriminierung "wegen der Rasse" geht. Das fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte. "Man kann Rassismus nicht wirksam bekämpfen, wenn der Begriff ,Rasse' beibehalten wird", erklärte der Jurist Hendrik Cremer, der im Auftrag des Instituts eine Studie verfasst hat.

Geändert werden müsste zum Beispiel das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das nicht nur die Benachteiligung wegen des Geschlechts oder des Alters verbietet, sondern auch "aus Gründen der Rasse". Im Grundgesetz heißt es bisher in Artikel 3: "Niemand darf wegen […] seiner Rasse […] benachteiligt oder bevorzugt werden." Auch internationale Verträge wie der EG-Vertrag oder zahlreiche UN-Abkommen sollten künftig ohne den Rasse-Begriff auskommen, fordert das Institut.

Seit dem 17. Jahrhundert wird versucht, Menschen nach Hautfarbe, Statur und Gesichtsform bestimmten Rassen zuzuordnen. In der Regel ist dies verbunden mit der Vorstellung, dass bestimmte Rassen den anderen überlegen sind. Rassentheorien sind deshalb für einige der schlimmsten Übel der Menschheitsgeschichte verantwortlich: Kolonialismus, Sklaverei und natürlich den "Rassenkampf" der Nazis mit der versuchten planmäßigen Vernichtung der "jüdischen Rasse".

Schon seit den 50er-Jahren setzt sich daher die UN-Kulturorganisation Unesco dafür ein, den "sozialen Mythos Rasse" aus dem öffentlichen Leben zu tilgen. Alle Menschen gehörten der gleichen Spezies Homo sapiens an, kleinere biologische Unterschiede sollten keine soziale Rolle spielen.

Bisher blieben solche Forderungen ohne großen Erfolg. Vor allem im englischen Sprachraum ist "race" ein viel zu gebräuchlicher Begriff. So heißt etwa ein englisches Gleichstellungsgesetz "race relations act", geschaffen wird dabei eine "commission for racial equality".

In Deutschland wird der Rasse-Begriff zwar viel reflektierter benutzt, aber Gerichte und Parlamente müssen in Begründungen für Urteile und Gesetze immer wieder klarstellen, dass sie das Konzept der "Rasse" natürlich ablehnen, auch wenn sie das Wort verwenden.

Künftig soll jedoch ganz auf den gefährlichen Begriff verzichtet werden, fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte. Denn die Gesetzessprache habe Vorbildfunktion und wirke auf das Bewusstsein der Menschen ein. Im Gleichbehandlungsgesetz soll es künftig zum Beispiel heißen: "Ziel des Gesetzes ist es, rassistische Benachteiligungen […] zu verhindern." Und für englischsprachige internationale Verträge schlägt Cremer die Formulierung vor: "without discrimination based on racism". Das Institut geht also nicht so weit wie Finnland, Schweden oder Österreich, wo in manchen Gesetzen nur noch von "ethnischer Herkunft" oder "ethnischer Zugehörigkeit" die Rede ist. Solche Formulierungen würden zu wenig verdeutlichen, dass es um den Kampf gegen Rassismus geht.

Politische Reaktionen liegen noch nicht vor. Der Vorschlag des Instituts beruht aber auf einer Tagung, an der auch Vertreter des Bundesjustizministeriums und des Auswärtigen Amtes mitgewirkt haben. Das staatsfinanzierte Deutsche Institut für Menschenrechte wurde 2001 auf Empfehlung des Bundestags gegründet.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.