Zypries fordert Gesetzesreform: Kinderschutz nicht ausreichend

Nach tragischen Fällen von Kindstötungen fordert die Justizministerin eine Reform des Kinderschutzes. Es müsse weniger auf Kontrolle und stattdessen mehr auf Prävention gesetzt werden.

Zypries will auch das Vormundschaftsrecht reformieren. Ihr Ziel: Eine persönliche Beziehung zwischen Vormund und Kind. Bild: dpa

FRANKFURT/MAIN ap | Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will die Gesetze sowohl zum Kinderschutz als auch zum Vormundschaftsrecht reformieren. Die SPD-Politikerin verwies zur Begründung vor allem auf die sich häufenden Fälle vernachlässigter oder gar verhungerter Kinder.

Zypries setzte sich für einen neuen Anlauf zu einem Kinderschutzgesetz ein, das wegen Uneinigkeit in der großen Koalition zunächst gescheitert war. Wesentliches Ziel einer Novellierung des Vormundschaftsrechts soll sein, dass vom Amt bestellte Vormünder nur noch höchstens 50 statt bis zu 240 Kinder betreuen dürfen. Entsprechende Empfehlungen hat eine von Zypries beauftragte Arbeitsgruppe ihres Ministeriums unterbreitet.

Tragische Fälle von Kindstötungen wie zuletzt der Fall der verhungerten Sarah aus Bayern zeigten, dass der Kinderschutz in Deutschland nicht ausreichend sei. "Wir brauchen in der nächsten Wahlperiode einen neuen Anlauf für ein Kinderschutzgesetz", sagte Zypries. Dabei müsse weniger auf Kontrolle und stattdessen mehr auf Prävention gesetzt werden.

Zugleich räumte die SPD-Politikerin aber ein: "Auch die besten Gesetze können tragische Einzelfälle nicht verhindern." Die Ministerin forderte daher die Menschen auf, wachsam zu sein. Nachbarschaft müsse wahrgenommen werden, ansonsten sei auch der Staat vollkommen machtlos. "Ich kann nur dazu auffordern, rechtzeitig auf solche Fälle aufmerksam zu machen und nicht aus falscher Scheu abzuwarten, bis es zu spät ist", mahnte Zypries.

Zudem sagte sie, das von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) vorgelegte Kinderschutzgesetz sei im Bundestag gescheitert, weil die Experten einen Teil ihres Entwurfs für praxisuntauglich erklärt hätten. Das Gesetz müsse gleichwohl in der nächsten Wahlperiode kommen, "dann aber mit einem breiteren Ansatz, der weniger auf Kontrolle und Staat setzt". Von der Leyens Entwurf hatte unter anderem eine Lockerung der Schweigepflicht für Ärzte und verpflichtende Hausbesuche durch Jugendämter vorgesehen.

Zum Vormundschaftsrecht kritisierte Zypries, bei zwischen 60 und 120 Kindern pro Amtsvormund sei das einzelne Kind "oft mehr Akte als Mensch". Sie fügte hinzu: "Das müssen wir ändern, etwa durch gesetzliche Vorgaben zum persönlichen Kontakt." Ihr Ziel sei eine persönliche Beziehung zwischen Vormund und Kind. "Und wir müssen die Zahl der Kinder pro Amtsvormund auf ein vernünftiges Maß reduzieren."

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