Streit über Hartz-IV-Reform: Koalition kann sich nicht einigen

Regierung und Opposition wollen mit der Hartz-IV-Reform das Bildungspaket den Kommunen übertragen. Doch beim Thema Leiharbeit gibt es Streit, und zwar zwischen Union und FDP.

Schiebt der Regierung den schwarzen Peter zu: Manuela Schwesig (SPD). Bild: dpa

BERLIN taz | Die Kommune sollen sich künftig in alleiniger Verantwortung um die Umsetzung des Bildungspakets für Kinder aus Hartz-IV-Familien kümmern und ihre Kosten vollständig erstattet bekommen. Darauf hat sich endgültig eine Spitzenrunde mit Vertretern aus Union, FDP, SPD und Grüne geeinigt. "Dies ist absolutes Neuland", erklärte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), in den Verhandlungen sei ein "gemeinsamer großer Schritt" gemacht worden.

Der Optimismus kann jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass Regierung und Opposition an entscheidenden Punkten immer noch weit auseinander liegen. Den Schwarzen Peter schob SPD-Verhandlungsführerin Manuela Schwesig dafür der Regierung zu. "Die Koalition ist unfähig, sich zu einigen, deswegen sind der Mindestlohn und das Prinzip ,gleicher Lohn für gleiche Arbeit' in Gefahr." Weil Union und FDP Zeit bräuchten, ihre Position zu bestimmen, habe man die nächste Spitzenrunde auf den 6. Februar verschoben.

Tatsächlich senden die Regierungsmitglieder Union und FDP unterschiedliche Signale zur Entlohnung in der Leiharbeit aus. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Peter Altmaier, sagte, man sei sich im Prinzip einig, dass es eine gesetzliche Lohnuntergrenze geben und dass grundsätzlich "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" gelten müsse. Ab wann dieses equal pay-Prinzip greifen soll, ist jedoch strittig. Die SPD fordert, dass es nach einer Einarbeitungszeit von vier Wochen greift.

Die CSU, so ist aus Verhandlungskreisen zu hören, habe der SPD Kompromissbereitschaft signalisiert. Das passt jedoch der FDP nicht. Die will Equal Pay erst nach neun Monaten garantieren. "Die Union muss erkennen, dass die Zeitarbeit ein flexibles Instrument am Arbeitsmarkt ist", sagte FPD-Generalsekretär Christian Lindner. Er warnte davor, dieses Instrument faktisch abzuschaffen.

Keine Bewegung gibt es zudem beim Regelsatz. "Wir müssen den Regelsatz für das Verfassungsgericht plausibel machen", betonte Schwesig. Die Opposition habe der Regierung vier Vorschläge unterbreitet, wo nachgebessert werde könne. So sollen beispielsweise verdeckte Arme oder Aufstocker, die arbeiten gehen und trotzdem Hartz IV beziehen, aus der Berechnungsgrundlage herausgenommen werden.

Der Regelsatz würde dann um mehr als die von der Regierung vorgesehen fünf Euro steigen. Um welchen Betrag, darauf will sich jedoch die SPD nicht festlegen. Sie bestehe auch nicht darauf, "alle vier Stellschrauben zurückzudrehen", sagte Schwesig. Die Regierung betont nach wie vor, die Sätze seien verfassungskonform berechnet.

In einem internen Eckpunktepapier für die Verhandlungen, das der taz vorliegt, bieten Union und FDP bisher nur an, "notwendige Studien" in Auftrag zu geben, um unter anderem den Umfang "verdeckter Armut" zu ermitteln. Es klingt jedoch nicht danach, dass dies in naher Zukunft Auswirkung auf die Regelsatzhöhe haben soll.

"Die Angebote der Regierung sind eine Frechheit", sagte Anette Kramme, Sprecherin für Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion, zum Verhandlungsstand. Kramme appellierte auch an ihre eigene Partei, sich auf keine "Scheineinigung" einzulassen. "Die SPD darf keinem Regelsatzgesetz zustimmen, das nicht absolut verfassungskonform ist."

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