Deusche Bank kündigt Konto: Marxisten müssen neue Bank suchen

Die Deutsche Bank kündigt Konten der Marxistisch-Leninistischen Partei. Diese will jetzt klagen.

Die Deutsche Bank nannte keinen Grund für die Kündigung der Konten. Bild: dpa

BERLIN taz | Die Deutsche Bank hat sechs Geschäftskonten der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) gekündigt. Das geht aus einem Schreiben der Bank an den Parteivorsitzenden Stefan Engel hervor, das der taz vorliegt. Die Bank beendet darin ohne Nennung von Gründen die Geschäftsverbindung zum 14. Januar und kündigt mit sofortiger Wirkung den Dispokredit.

Ronald Weichert, Pressesprecher der Deutschen Bank, wollte sich nicht zu dem Fall äußern, da die Bank prinzipiell keine Auskünfte über Kundenkonten gebe. Er verwies aber auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auf die sich auch der Brief beruft. "Die Bank darf Konten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit kündigen", sagte Weichert.

Dazu, welche Gründe zu einer solchen Entscheidung führen könnten, wollte er nichts sagen. Peter Weispfenning, MLPD-Anwalt und Mitglied im Zentralkomitee der Partei, kündigte an, gegen die Kündigung zu klagen. Im Februar hatte bereits die Commerzbank ein Privatkonto von Stefan Engel gekündigt. Eine Klage dagegen wird am kommenden Mittwoch verhandelt.

Zwei der jetzt betroffenen Parteikonten waren 1985 schon einmal gekündigt worden, damals wurde die Entscheidung vom Landgericht für unwirksam erklärt. Damals hatte die Bank begründet, man beende die Geschäftsbeziehung, weil die Partei den Namen der Bank auf Flugblättern verwandte. Das Gericht urteilte, dass "die Kündigung mit dieser Begründung nicht sachlich ist". Dass eine Partei mit ihrer Bankverbindung zu Spenden aufrufe, sei bekannt.

In zwei Grundsatzentscheidungen hatte der Bundesgerichtshof 2002 und 2003 entschieden, dass Banken Parteikonten nicht ohne Weiteres kündigen können. Die Postbank hatte ein Konto der Republikaner gekündigt, eine Sparkasse Konten der NPD. Solange das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit einer Partei nicht festgestellt habe, so das Urteil von 2003, dürfe "ein ausschließlich staatlich beherrschtes Kreditinstitut" die "politische Zielrichtung einer Partei nicht zum Anlass für eine Kontokündigung nehmen".

Beide Fälle bezogen sich allerdings auf Banken in öffentlicher Hand. Eine Privatbank wie die Deutsche Bank sei "in einer anderen Position", sagt Reinhard Welter, Professor für Bankrecht an der Universität Leipzig. Streitbar werde der Fall aber, wenn eine Person oder Institution nirgendwo mehr ein Konto bekomme. Die MLPD macht sich gerade wieder auf die Suche.

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