Islam in Deutschland: Muslime streiten über Anerkennung

Der Islam ist in Deutschland keine staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft. Denn das deutsche Recht ist stark auf christliche Kirchen zugeschnitten.

Kein Gotteshaus einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft. Bild: dpa

KARLSRUHE taz Kirche und Staat sind in Deutschland nicht sauber getrennt. Es gibt zwar keine Staatskirche, aber wenn eine Religionsgemeinschaft als öffentlich-rechtliche Körperschaft anerkannt wird, hat sie viele Vorteile. Sie kann vom Staat Kirchensteuern einziehen lassen und sie kann auf Kosten des Staates Religionsunterricht nach kirchlichen Lehrplänen erteilen.

Für die Anerkennung als öffentlich-rechtliche Körperschaft sind die Länder zuständig. Wenn die Anforderungen erfüllt sind, hat die Religionsgemeinschaft einen Anspruch darauf. Geprüft wird vor allem die Dauerhaftigkeit und die Rechtstreue einer Religionsgemeinschaft. Letzteres hinderte lange Zeit die Anerkennung der Zeugen Jehovas, die ihren Mitgliedern die Teilnahme an Wahlen verbieten. Für die Muslime war problematisch, dass die Definition der Religionsgemeinschaft sehr auf die christlichen Kirchen zugeschnitten war. Der Islam sieht aber nun mal keine Organisation der Gläubigen als große Kirche vor. Es geht viel stärker um die direkte Beziehung des Menschen zu Gott.

Die muslimischen Verbände mussten sich immer wieder vorhalten lassen, dass sie den Anforderungen des deutschen Rechts nicht genügen. Mal werden sie nicht akzeptiert, weil sie keine Gläubigen, sondern nur deren Vereine organisieren. Dann wird ihre Verfassungstreue in Frage gestellt. Wenn sie sich zusammenschließen, um gemeinsam einen Religionsunterricht zu organisieren, heißt es in anderen Fragen wieder, ihnen fehle das klare religiöse Profil.

Tatsächlich jedoch ist es nötig, sich kennen zu lernen. Auf Bundesebene findet dieser Prozess zurzeit in der von Innenminister Schäuble einberufenen Islamkonferenz statt.

Aber auch unter den Muslimen ist noch unklar, ob man den Status einer Körperschaft überhaupt anstrebt. Denn dann müssten sie sich eine künstliche Struktur geben, in der sicher nicht alle Gläubigen Mitglied werden würden.

Ziel ist daher die Suche nach Lösungen in den einzelnen Fachfragen, zum Beispiel beim schulischen Islamunterricht. Auch der strafprozessuale Schutz von Geistlichen erfordert nicht notwendig die Anerkennung einer Körperschaft.

CHRISTIAN RATH

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