Beziehungen zwischen Berlin und Warschau: Naucz sie polskiego - lernt Polnisch!

Der Bundestag zieht eine positive Bilanz der deutsch-polnischen Beziehungen. Der Wunsch: Künftig sollen Jugendliche wieder verstärkt Polnisch lernen.

Freundschaft: Bei Angela Merkel und Donald Tusk funktioniert das deutsch-polnische Verhältnis gut. Bild: dapd

Am 17. Juni 1991 unterschrieben Kanzler Helmut Kohl und der polnische Ministerpräsident Jan Krzysztof Bielecki den deutsch-polnischen Vertrag, der das Tor für zukünftige freundschaftliche Beziehungen aufstoßen sollte. An diese Zeit hoch gestimmter Erwartungen wollte der Bundestag am Freitag mit einer interfraktionellen Erklärung anknüpfen, die die Parlamentarier anlässlich des 20. Jahrestages der Vertragsunterzeichnung beschlossen.

Vorbei die Zwischeneiszeit der Kaczynski-Ära. In der umfangreichen Erklärung ziehen die Parlamentarier eine positive Bilanz der beidseitigen Beziehungen in politischer, ökonomischer, kultureller und gesellschaftlicher Hinsicht, wobei die Arbeit zivilgesellschaftlicher Initiativen besonders hervorgehoben wird.

Erstmals spricht die Erklärung von dem Unrecht, das der damaligen polnischen Minderheit von Nazideutschland angetan wurde. Damals wurde den im „Reich“ lebenden Polen der Minderheitenstatus entzogen, ihr Vermögen beschlagnahmt und sie selbst wurden verfolgt. An ihr Schicksal wie auch allgemein an der Geschichte der polnischen Migration nach Deutschland soll öffentlich erinnert werden.

Rechte in Polen drängt auf Vertrag von 1991

Freilich ist die deutsche Bundesregierung nicht von ihrer Rechtsposition abgewichen, wonach es sich bei den 1,5 bis 2 Millionen heute in der Bundesrepublik lebender Menschen mit polnischem „Migrationshintergrund“ um keine nationale Minderheit handele. Das Gros dieser Migranten wanderte in mehreren Wellen erst in den 70er und 80er Jahren nach Deutschland ein.

Dies laut Bundesregierung im Gegensatz zur deutschen Minderheit in Polen, bei der das wichtigste Minderheitenkriterium, ein angestammter Siedlungsraum, vorliege. Von dieser Rechtslage war auch der Vertrag von 1991 ausgegangen. Es ist gerade die nationalkonservative Rechte in Polen, die hier auf eine Revision des damaligen Vertrages drängt.

Unterhalb dieses abgehobenen Streitpunkts gibt es berechtigte Forderungen der polnischen Seite, denen in der gestern verabschiedeten Erklärung bis zu einem gewissen Grad Rechnung getragen wird. Nimmt man den Vertrag von 1991 als Maßstab, so wird klar, dass Deutschland seinen Verpflichtungen vor allem in zwei Bereichen nicht nachgekommen ist: Der Polnischunterricht in Schulen wurde vernachlässigt, ebenso wie die öffentliche Förderung polnischer kultureller Institutionen.

Sprache und Kultur fördern

In der Erklärung fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, „in enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern das Interesse vor allem der jungen Generation in Deutschland an der polnischen Sprache und Kultur zu fördern“.

Des Weiteren will Deutschland mit Polen auf EU-Ebene eng zusammenarbeiten. Entworfen wird ein Panorama enger Kooperationen auch in der Energie- und Umweltpolitik, wobei aber Konfliktfelder ausgespart blieben. So könnte die Stilllegung des letzten deutschen AKWs mit der Inbetriebnahme des ersten polnischen zusammenfallen.

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