Von Polizei erschossener Student: Geschichte einer Vertuschung

Warum erschoss die Polizei den Regensburger Studenten Eisenberg? Aus Notwehr, sagt die Staatsanwaltschaft - und ignoriert wichtige Gutachten und Widersprüche bei den Zeugen.

Waren die Schüsse unvermeidbar? Die Ermittlungsergebnisse sind da nicht eindeutig. Bild: dpa

REGENSBURG taz | Die Mitteilung ist keine Seite lang. Es gebe nichts zu beanstanden, lässt der Generalstaatsanwalt aus Nürnberg nüchtern verkünden. Am 30. April 2009 starb der 24 Jahre alte Regensburger Student Tennessee Eisenberg. Erschossen von der Polizei, durchsiebt von 12 Kugeln. Im Dezember stellte die Regensburger Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein. Die Polizisten hätten in "Nothilfe bzw. Notwehr" gehandelt, so die Begründung. Eisenbergs Familie hatte protestiert - vergeblich. Seit Freitag ist klar: Es wird vorerst keine Gerichtsverhandlung zum Tod von Tennessee Eisenberg geben. Ein Justizskandal.

Denn jetzt vorliegende Ermittlungsakten belegen: Als die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellte, ignorierte sie bewusst wichtige Fakten. Eine derart eindeutige Notwehr-Situation, wie sie die Staatsanwaltschaft konstruierte, lässt sich aus Gutachten und Zeugenaussagen kaum erkennen. Statt Widersprüche aufzuklären, ließen die Ermittler störende Fakten einfach großzügig weg.

In seiner Kanzlei in der Regensburger Innenstadt blättert der Anwalt Helmut von Kietzell in wuchtigen Aktenordnern, voll mit Unterstreichungen und handschriftlichen Anmerkungen. Sie markieren die Fragen zu den Ermittlungen, die Widersprüche zur Version der Staatsanwaltschaft. Von Kietzell, Brille, grauer Vollbart, freundliches Lächeln, vertritt als einer von drei Anwälten Eisenbergs Familie. Er sagt: "Diese Fragen muss ein Gericht klären."

29. April 2009: Am Nachmittag bekommt der Musikstudent Tennessee Eisenberg Besuch von seinem Bruder. Eisenberg liegt geschwächt in seinem Bett. Am Abend sagt er seiner Freundin am Telefon, er fühle sich "körperlich schwach". Sie verabreden sich für den nächsten Tag.

30. April 2009: Um 10:43 Uhr geht im Polizeipräsidium Oberpfalz ein Notruf ein. Eisenbergs Mitbewohner sagt, Tennessee bedrohe ihn mit einem Messer. Etwa eine halbe Stunde später fallen die tödlichen Schüsse. Eisenbergs Körper wird in das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Regensburg gebracht. Gegen 12 Uhr wird sein Tod festgestellt. Die Kripo aus dem benachbarten Amberg übernimmt die Ermittlungen.

11. Mai 2009: Bei der Trauerfeier auf dem Regensburger Dreifaltigkeitsbergfriedhof protestieren Studenten für eine Aufklärung des Falls. Eisenbergs Familie hat Anwälte engagiert. Sie zweifelt an der Darstellung der Polizei.

12. Mai 2009: Ein erstes Obduktionsergebnis ergibt, Eisenberg wurde von 12 Kugeln getroffen. Eine Notwehrsituation, sagt der leitende Oberstaatsanwalt Günther Ruckdäschel. Für eine Anklage gegen die Polizisten fehle die Basis. Die Hinterbliebenen geben ein eigenes Gutachten in Auftrag, finanziert aus Spenden.

17. Juni 2009: Im Innenausschuss des Landtags nennen Oppositionspolitiker den Einsatz eine "Hinrichtung". Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verspricht eine unabhängige Aufklärung: "Da wird nichts vertuscht", sagt Herrmann.

22. Juni 2009: Oberstaatsanwalt Ruckdäschel veröffentlicht die Ergebnisse eines ballistischen Gutachtens. Danach trafen Eisenberg sieben der Schüsse von hinten. Anders als bisher spricht Ruckdäschels nicht mehr von Notwehr.

24. Juni 2009: Das Innenministerium versetzt die verdächtigen Polizisten vorübergehend in den Innendienst. Das Ministerium nennt es eine "Fürsorgemaßnahme".

17. September 2009: Das Gutachten im Auftrag von Eisenbergs Familie zeigt, dass die tödlichen Schüsse erst fielen, als die größte Gefahr bereits vorbei war. Staatsanwalt Ruckdäschel schweigt.

1. Dezember 2009: Neun Stunden lang rekonstruieren Zeugen und Gutachter für den Staatsanwalt am Tatort die tödlichen Schüsse. Zwischen der Version der Gutachter und der Version der beteiligten Polizisten gibt es eklatante Abweichungen.

21. Dezember 2009: Die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen offiziell ein.

26. März 2010: Der Generalstaatsanwalt in Nürnberg weist einen Protest gegen die Einstellung der Ermittlungen zurück. (bhü)

Die Anwälte der Familie beschreiben Eisenberg als friedliebend, als einen, der Schwachen half und Gewalt ablehnte. Eisenberg ist Waldorfschüler gewesen und studierte anschließend an der Regensburger Berufsfachschule Music College. Er meditierte viel, vor seinem Tod hatte er tagelang gefastet. Als ihn sein Bruder am Abend vorher besuchte, fand er Tennessee kraftlos und depressiv in seinem Bett liegen. Eisenberg sei suizidgefährdet gewesen, die Polizei hätte das bei ihrem Einsatz berücksichtigen müssen, sagen die Anwälte.

Doch der Tennessee Eisenberg, dem sein Mitbewohner am Morgen des 30. April 2009 auf dem Flur der gemeinsamen Wohnung begegnet, wirkt wenig friedlich. Er hat ein Küchenmesser in der Hand. "Ich bin in einem Blutrausch", sagt er zu seinem Mitbewohner. Er müsse ihn jetzt umbringen. Es kommt zu einem Gerangel. Der Mitbewohner flieht und ruft von einem Sonnenstudio in der Nähe aus die Polizei. Eisenberg habe sich in einer "psychischen Ausnahmesituation" befunden, so die Staatsanwaltschaft.

Warum der Student durchdrehte, lässt sich kaum rekonstruieren, und ist für ein Verfahren gegen die Polizisten eher nebensächlich. Im Zentrum steht die Frage: Hätten die Beamten Eisenberg auch ohne ihre Schusswaffen stoppen können? Der Staatsanwalt meint: Nein. Die Ermittlungsergebnisse sind da nicht eindeutig. Eisenbergs Tod wäre vermeidbar gewesen.

Als die Polizei vor Eisenbergs Wohnung im ersten Stock eintrifft, geht er mit dem Messer in der Hand auf die Beamten zu. Nach eigenen Aussagen versuchen die Polizisten Eisenberg mit Pfefferspray und Schlagstock zu stoppen. Vergeblich. Die Polizisten weichen zurück, die Holztreppe in den Hausflur hinunter. Am Fuß der Treppe muss man nur wenige Schritte geradeaus gehen, schon kommt man durch die Haustür ins Freie. Zwei der Beamten bauen sich mit gezogenen Waffen vor der Haustür auf. Ein dritter weicht in eine Ecke des Hausflurs zurück, rechts von der Treppe. Dort steht ein altes Sofa. Der Beamte sagt später aus, er habe bewusst eine zweite Front eröffnen wollen. Wenige Sekunden später fallen die ersten Schüsse.

Am 1. Dezember 2009 ließ der leitende Oberstaatsanwalt Günther Ruckdäschel die Situation unter Ausschluss der Öffentlichkeit am Tatort nachstellen. Davon gibt es Videoaufnahmen. In der Version des in die Ecke zurückgewichenen Polizisten sah die Szene so aus: Eisenberg geht auf ihn zu, ist bereits mehrere Schritte von der Treppe entfernt, so nahe dass er hätte zustechen können. Die Polizisten hinter Eisenberg geben erst einen Warnschuss ab und schießen dann auf den Studenten. So retten sie ihren bedrohten Kollegen.

"Die Darstellung ist erwiesenermaßen falsch", sagt Anwalt Helmut von Kietzell. Er stützt sich auf zwei vorliegende ballistische Gutachten. Sowohl das LKA im Auftrag der Staatsanwaltschaft als auch der Gerichtsmediziner Bernd Karger im Auftrag der Familie haben die Einschussspuren im Treppenhaus ausgewertet und kommen zu dem Ergebnis: Die ersten Schüsse fielen, als Eisenberg noch an der Treppe stand und damit mindestens 2,70 Meter von dem angeblich bedrohten Polizisten entfernt. Der Warnschuss schlug relativ hoch an der Rückwand der Treppe ein. Wenn der Polizist auf Eisenbergs Beine gezielt hat - wie die Anwälte vermuten -, hätte sich der Student noch drei oder vier Stufen vom Fuß der Treppe entfernt befunden.

Der nächste Schuss durchschlug Eisenbergs Knie von hinten. Das Projektil schlug an der Vorderkante der untersten Treppenstufe ein. Nach den Gutachten muss Eisenberg zu diesem Zeitpunkt am Fuß der Treppe gestanden haben, den Körper Richtung Treppe gedreht, abgewendet und 2,70 Meter entfernt von dem Polizisten, den er in dem Moment attackiert haben soll. Staatsanwalt Ruckdäschel kannte die Gutachten und hat sie bei der Rekonstruktion am Tatort nachstellen lassen. Doch in der Begründung für die Einstellung des Verfahrens stützt er sich fast ausschließlich auf die Aussage des Polizisten. Die Einschlagspur des Projektils, das Eisenbergs Knie traf, in der untersten Treppenstufe, erwähnt der Staatsanwalt nicht.

War die Tür offen?

Fünf weitere Schüsse treffen Eisenberg von hinten. Der Polizist kann aus der Ecke durch die Haustür fliehen. Erst als nur noch ein Beamter mit Eisenberg zusammen im Flur ist, fallen die tödlichen Schüsse in die Brust des Studenten. War das Notwehr?

Hier widersprechen sich Gutachter und Zeugen auch untereinander. Der Schütze sagte aus, er habe beim Zurückweichen einen Widerstand gespürt. Nach dem Gutachten des LKA befanden sich Eisenberg und der Schütze in der Mitte des engen Flurs - eine Notwehr-Situation. Doch das LKA-Gutachten lässt Spuren unberücksichtigt.

An einer Mauerecke, 125 Zentimeter von der Haustür entfernt, wurden feine Blutspritzer gefunden. Sie entstanden, als die Kugeln Eisenbergs Brust trafen. Eisenbergs Messer wurde später eingeklemmt unter der Haustür gefunden. Für den Gutachter Bernd Karger steht fest: Der Schütze befand sich, als er abdrückte, schon an der Türschwelle. Der geflohene Polizist beobachtete die Szene von draußen. Er sagte dreimal aus, dass er gesehen habe, wie Eisenberg nach den Schüssen zusammenbrach. Nach seiner Aussage muss die Tür während der tödlichen Schüsse weit offen gewesen sein. Der Schütze hätte also leicht ins Freie ausweichen können. Die Schüsse in die Brust, an denen Eisenberg starb, waren danach keine Notwehr, sondern vermeidbar.

Der Staatsanwalt stützt sich auf die Aussagen anderer Zeugen. Die gaben an, die Tür sei während des Schusswechsels zugefallen. An Eisenbergs Körper wurden keine Schmauchspuren gefunden. Das bedeutet: Die Mündung der Pistole muss sich mindestens einen Meter von Eisenberg entfernt befunden haben.

Durch die Blutspritzer an der Wand lässt sich Eisenbergs Position sehr genau festlegen. Wenn der Schütze, wie es die Staatsanwaltschaft sieht, bei den Schüssen mit seinem ganzen Körper im Flur befunden hat, müsste er die Waffe mit angewinkelten Armen wenige Zentimeter von seinem eigenen Körper entfernt abgefeuert haben. Der Schütze hat es so geschildert. Die Anwälte finden die Schusshaltung ungewöhnlich. Der Staatsanwalt nennt die Aussage des Schützen "unwiderlegbar".

Am 30. April 2009, gegen 12 Uhr wurde im Regensburger Krankenhaus der Barmherzigen Brüder der Tod von Tennessee Eisenberg festgestellt. Warum er sterben musste, bleibt ein Rätsel.

Die Familie hofft noch immer auf Antworten. Ihre Anwälte wollen das Oberlandesgericht anrufen. Es soll eine Anklage gegen die Polizisten erzwingen.

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