Die Rechtsextremen zu bekämpfen, indem man ihnen das Geld nimmt, halten nur wenige Innenminister für möglich. Auf ihrer Konferenz wird der Vorschlag deshalb wohl abgelehnt. VON VEIT MEDICK
Innenminister Schünemann will die NPD nicht mehr finanzieren. Foto: dpa
POTSDAM taz
Der Vorschlag von Niedersachsen Innenminister Uwe Schünemann (CDU), der NPD die staatliche Finanzierung zu entziehen, stößt bei der Innenministerkonferenz in Potsdam auf große Skepsis. Auch Parteikollegen Schünemanns halten wenig von der Idee. "In dieser Legislaturperiode die Verfassung zu ändern, halte ich für problematisch", sagte Brandenburgs Vertreter Jörg Schönbohm (CDU). Sachsen-Anhalt reagierte ebenfalls skeptisch. Innenminister Holger Hövelmann (SPD) setzt weiter auf ein neues Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht: "Man muss das Grundgesetz nicht ändern, es würde reichen, es anzuwenden." Am Freitag werden die Ressortchefs über den Vorstoß diskutieren - eine Abstimmung ist aber nicht vorgesehen.
Schünemann hatte eine Grundgesetzänderung vorgeschlagen, um die staatliche Alimentierung der Rechtsextremen stoppen zu können. Nach seinem Wunsch soll in der Verfassung festgehalten werden, dass Parteien, die "Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung" verfolgten, von der Finanzierung künftig ausgeschlossen werden können. Die rechtsextreme Partei erhält rund 1,45 Millionen Euro vom Staat.
Dominiert wird die Tagung unterdessen vom Streit über neue Befugnisse für das Bundeskriminalamt. Die Innenminister warfen sich gegenseitig eine Blockadehaltung vor. Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bezichtigte die SPD-Länderkollegen des Wankelmuts. Diese hatten zuletzt nach und nach angekündigt, das BKA-Gesetz abzulehnen. "Die reden das Gegenteil von dem, was sie vor zwei Wochen noch gesagt haben", sagte Schäuble. Die SPD-Minister reagierten mit Unverständnis. Schäuble habe ihre Wünsche "gänzlich ignoriert", betonte Sachsen-Anhalts Innenminister Hövelmann. Weiterer Streit wird erwartet.
Damit scheint eine Einigung vor der Bundesratsabstimmung am 28. November vom Tisch. Einen Ausweg dürfte jetzt nur noch der Vermittlungsausschuss bieten. Mit dem Gesetz soll das BKA künftig für die Terrorabwehr und nicht mehr nur zur Strafverfolgung zuständig sein. Vor allem drei Punkte sind umstritten. Die SPD-Seite will den Zeitpunkt genauer definiert haben, ab dem das BKA künftig bei der Terrorabwehr die Zuständigkeit von den Landesämtern übernimmt. Zudem haben die Sozialdemokraten rechtsstaatliche Bedenken bei der Onlinedurchsuchung. Auch das eingeschränkte Zeugnisverweigerungsrecht ist ihnen ein Dorn im Auge.
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Leserkommentare (3)
21.11.2008, 12:58 | meinName:
Warum nicht gleich das Verbot über die Parlamentarische Geschäftsordnung? Ist do...
20.11.2008, 18:05 | Gabi:
Ich kann mir nicht erklären, dass es hier in Deutschland überhaupt noch eine Par...
20.11.2008, 17:06 | Idil:
Normale Pro-rassistische Deutsche sagen öfter und offener, was sie denken...