Radikal-islamistische Salafisten: Prediger muss Deutschland verlassen

Hetzparolen gaben die radikal-islamistischen Prediger Bilal Philips und Pierre Vogel in Frankfurt nicht von sich. Dennoch muss der umstrittene Salafist Philips Deutschland verlassen.

Ausreise nach dem Auftritt: Bilal Philips (l.) muss Deutschland verlassen. Pierre Vogel (r.) kann bleiben. Bild: dpa

FRANKFURT/MAIN dpa | Trotz Protesten und juristischen Auseinandersetzungen sind die radikal-islamistischen Prediger Pierre Vogel und Bilal Philips in der Bankenstadt Frankfurt aufgetreten. Vor rund 1500 Menschen - streng getrennt nach Männern und Frauen - sprachen sie auf dem Roßmarkt in der Innenstadt rund zwei Stunden über den "Islam - die missverstandene Religion". Der als Hassprediger kritisierte Philips muss Deutschland nun jedoch innerhalb von drei Tagen verlassen und darf etwa ein Jahr lang nicht mehr einreisen.

Diese von der Frankfurter Ausländerbehörde am Mittwoch veranlasste Ausweisungsverfügung sei Philipps im Anschluss an die Kundgebung übergeben worden, sagte Polizei-Sprecher Jürgen Linker.

Hetztiraden und Hassparolen hatten die beiden als Hassprediger kritisierten Salafisten in ihren Reden nicht von sich gegeben. "Wer eine Stelle findet, wo ich zu Hass aufrufe, dem schenke ich 1000 Euro", gab Vogel zu Beginn die Richtung vor. Zunächst sprach er auf Arabisch, dann auf Deutsch, anschließend übersetzte er den Vortrag des in Jamaica geborenen und in Kanada aufgewachsenen Philips sehr frei aus dem Englischen. Dieser ist nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes 1972 als 25-Jähriger zum Islam übergetreten.

Manche der Zuhörerinnen in Frankfurt trugen Kopftücher, Frauen mit Burka durften den abgesperrten Platz nicht betreten - wegen des Vermummungsverbots. Hinter einem weißen Lieferwagen - der den Predigern als Bühne diente - demonstrierten bis zu 500 Menschen gegen die Kundgebung. Zu Zwischenfällen kam es nach Polizeiangaben nicht.

Erst kurz vor Beginn der Veranstaltung hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel grünes Licht gegeben. Er wies in zweiter Instanz die Beschwerde der Stadt Frankfurt gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts zurück. Dieses hatte die von der Stadt verbotene Veranstaltung genehmigt, aber 16 Auflagen erlassen.

"Aufstachelung zum Hass wird untersagt"

So durfte die Trennung der Teilnehmer nach Geschlecht "nicht zwangsweise durchgesetzt werden". Zugelassen waren zudem "nur solche Reden, Sprechchöre und Transparente, die den öffentlichen Frieden wahren". Eine andere Auflage lautete: "Die Aufstachelung zum Hass gegen Bevölkerungsgruppen oder zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen wird untersagt." Und: "Die Menschenwürde anderer darf nicht dadurch verletzt werden, dass Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden."

Wie Bilal Philips nach Frankfurt gekommen war, war unklar. Das Bundesinnenministerium hatte am Nachmittag nach Auskunft eines Sprechers keine Erkenntnisse, ob er sich in Deutschland aufhielt. Er soll unter anderem die Todesstrafe für Homosexuelle gefordert haben. Der Grünen-Politiker Volker Beck hatte die Bundesregierung zuvor aufgefordert, die Einreise des Mannes zu verhindern und war dabei von Hessens Innenminister Boris Rhein (CDU) unterstützt worden.

Philips betonte in Frankfurt, Homosexualität sei zwar eine Sünde, er hasse diese Menschen aber nicht, seine eigene Schwester sei auch homosexuell.

Salafistische Prediger wie Philips und Vogel tragen nach Einschätzung von Rhein und des Landesamtes für Verfassungsschutz mit ihrer demokratiefeindlichen Lehre zur Radikalisierung junger Muslime bei. Der Attentäter vom Frankfurter Flughafen vom 2. März sei insbesondere über solche Internetseiten und Videos radikalisiert worden. Der 21-Jährige hatte zwei US-Soldaten erschossen und zwei schwer verletzt.

Die Salafisten streben nach Darstellung des Verfassungsschutzes in letzter Konsequenz einen islamischen Gottesstaat an, in dem wesentliche Grundrechte und Verfassungspositionen keine Geltung haben sollen. Im Einzelfall akzeptieren sie dabei auch den Einsatz von Gewalt.

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