Geplante Spenden an Farc und PFLP: Bewährung beim "T-Shirt-Prozess"

Urteile gegen sechs Dänen, die Shirts mit Logos der kolumbianischen Farc und der palästinensischen PFLP vertrieben: Geplanten Spenden an die Organisationen hätten gegen Antiterrorgesetze verstoßen.

Die T-Shirts mit Farc-Logo und Maschinengewehr-Abbildung sind bei "Fighters + Lovers" ausverkauft - aber es gibt ihn noch mit anderen Motiven. Bild: screenshot fightersandlovers.org

Mit Haftstrafen von bis zu sechs Monaten auf Bewährung ist am Mittwoch vor Dänemarks oberstem Gerichtshof der "T-Shirt-Prozess" zu Ende gegangen". Sechs der sieben Angeklagten wurden des Verstoßes gegen das Antiterrorgesetz für schuldig befunden. Sie hatten vor drei Jahren über die von ihnen gegründete Firma "Fighters + Lovers" T-Shirts verkauft, auf denen die Symbole der linken kolumbianischen Farc-Guerilla und der palästinensischen Befreiungsfront PFLP gedruckt waren. Mit dem finanziellen Überschuss von insgesamt rund 3.000 Euro wollten sie eine Radiostation der Farc und eine Plakatdruckerei der PFLP unterstützen

Das Gericht sah in dieser beabsichtigten Spende eine Unterstützung terroristischer Vereinigungen. Farc und PFLP stünden auf der "Terrorliste" der EU. Es spiele keine Rolle, dass sie möglicherweise gegen eine Besatzungsmacht oder ein undemokratisches Regime agieren würden. Die Definition von "Terror" sei unabhängig davon deshalb erfüllt, weil beide versucht hätten, die jeweiligen Länder zu destabilisieren, deren gesellschaftliche Strukturen zu zerstören oder die Bevölkerung einzuschüchtern.

Über drei Instanzen hatte die dänische Gerichtsbarkeit die prinzipiell wichtige Frage der Auslegung der Antiterrorgesetzgebung beschäftigt. Der Oberste Gerichtshof bestätigte nun ein Berufungsurteil des Oberlandesgerichts, nachdem die Angeklagten in erster Instanz noch freigesprochen worden waren. Die Verteidigung von "Fighters + Lovers" kritisierte die Entscheidung: Ab jetzt könne jeder, der für eine Befreiungsbewegung spende, als Terrorunterstützer verfolgt werden. Historisch wäre damit sowohl die Widerstandbewegung gegen die Nazibesatzung Dänemarks wie die Unterstützung für den Kampf der ANC gegen Südafrikas Apartheidregime in den 80er-Jahren als Terror einzuordnen, argumentierten die Anwälte.

Bei der Verabschiedung der dänischen Antiterrorgesetzgebung war das Parlament ausdrücklich davon ausgegangen, dass der Widerstand gegen eine Besatzungsmacht oder ein undemokratisches Regime nicht als Terrorhandlung eingeordnet werden solle. Der "Terrorismus ist definiert in Bezug auf den legitimen Staat, der auf demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien aufbaut", heißt es beispielsweise in einer Stellungnahme der Regierung.

Katrine Willumsen von "Fighters + Lovers" betonte deshalb auch in einem ersten Kommentar: "Diese Antiterrorgesetzgebung bedroht demokratische Grundrechte." Man werde das Urteil aller Voraussicht nach vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg bringen.

Das "T-Shirt-Verfahren" war ausdrücklich vom Justizministerium angeordnet worden. Für die Regierung hatten dabei außenpolitische Gründe offenbar eine entscheidende Rolle gespielt. Aus Kolumbien war lange offen Druck auf Dänemark ausgeübt worden, die Geldsammlungen zu stoppen. Aus Israel ist dies nicht bekannt. Auffallend war aber, dass sich die Anklage auf Geheimdienstmaterial aus Israel und den USA stützen konnte.

Sollte das Vorgehen gegen die kleine kommunistische Gruppe, die hinter "Fighters + Lovers" steht, ein Versuch gewesen sein, Sammelaktivitäten in Dänemark für Farc oder PFLP ganz zu stoppen, ging dies allerdings gründlich daneben. Im Gegenteil solidarisierten sich einzelne Gewerkschaften und Antifa-Organisationen demonstrativ mit den Angeklagten, sammelten selbst Gelder und deklarierten ihre Aktionen ausdrücklich als zivilen Ungehorsam. Die Justiz reagierte darauf bislang nicht.

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