Sarkozy will Gesichter sehen: Burkaverbot im Eilverfahren

Französische Regierung beschließt ein Verbot der Ganzkörperverschleierung. Für Touristinnen mit Burka wird dann das Schoppen auf den Pariser Champs-Elysées schwierig.

Aus Sicherheitsgründen will die französische Regierung die Ganzkörperverschleierung verbieten. Bild: dpa

PARIS taz | Die französische Regierung hat nach längerem Zögern beschlossen, ein generelles Verbot der Ganzkörperverschleierung in der Öffentlichkeit in einem Dringlichkeitsverfahren durchzusetzen. Im Mai soll das Gesetz formuliert sein und vor der Sommerpause von den beiden Parlamentskammern verabschiedet sein. Zu dieser plötzlichen Eile drängt Präsident Nicolas Sarkozy. Er braucht dringend sichtbare Resultate, und mit einem Burkaverbot lassen sich zumindest Schlagzeilen machen.

Diskutiert wird seit fast einem Jahr über diese von vielen in Frankreich als Provokation empfundenen Totalverschleierung, die höchstens einen Sehschlitz frei lässt. Eine aus allen Parteifraktionen zusammengesetzte parlamentarische Kommission zum Thema Burka hatte sich nach eingehenden Debatten nicht für ein generelles Verbot in der Öffentlichkeit, sondern für eher schrittweise Maßnahmen ausgesprochen, die rechtlich besser zu umschreiben und zu rechtfertigen wären.

Angeregt wurde von der Kommission ein Verbot von Burka und Niqab in öffentlichen Einrichtungen, Verwaltungen und Verkehrsmitteln oder beim Lenken eines Fahrzeugs. Solche Restriktionen, wurde argumentiert, könnten sich aus Sicherheitsgründen oder zwecks Überprüfung der Identität rechtfertigen lassen, ohne die Glaubensfreiheit anzutasten.

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Wie dies in der Praxis aussehen könnte, hat ein Polizeibeamter in Nantes vor Tagen schon mal getestet, indem er einer mit Niqab gekleideten Autolenkerin eine Geldbusse von 22 Euro aufbrummte. Sie sei durch ihren Schleier an einer uneingeschränkten Beherrschung des Fahrzeugs behindert gewesen, so die Begründung.

Juristische Einwände gegen eine radikale Maßnahme machte Ende März in einem konsultativen Gutachten der Staatsrat, Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht. Darin wird darauf hingewiesen, dass ein pauschales Verbot wahrscheinlich nicht verfassungskonform sei. Ein Veto der Verfassungsrichter wäre eine ziemliche Blamage für die Staatsführung und ein unnötiges Geschenk für die islamistischen Fundamentalisten.

Eine andere Frage ist es, ob ein totales Verbot überhaupt umsetzbar wäre. Der Ombudsmann der Republik, Jean-Paul Delevoye, fragt: "Was tun wir mit den Touristinnen aus Saudi-Arabien, die (verschleiert) zum Shopping auf die Champs-Elysées kommen?" Andere Sorgen plagen das Pariser Außenministerium, das bestätigt hat, dass sich Diplomaten bereits mit der Frage beschäftigen, wie man in islamischen Ländern auf ein französisches Burkaverbot reagieren würde.

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