Italiens Justiz verurteilt Genua-Protestler: Harte Strafen für G8-Demonstranten

In Italien werden Angehörige des Schwarzen Blocks wegen Gewalt beim G-8-Gipfel 2001 in Genua zu Haftstrafen von bis zu elf Jahren verurteilt. Andere Demonstranten erhalten mildere Urteile.

Teilnehmer der Straßenschlachten von Genua verurteilten die Richter zu langen Gefängnisstrafen. Bild: dpa

ROM taz Mit äußerst harten Urteilen ist am Freitagabend der Prozess gegen 25 G-8-Gegner in Genua zu Ende gegangen. Nur ein Freispruch, dagegen 24 Haftstrafen, die von fünf Monaten bis zu elf Jahren reichen, sind die Antwort der italienischen Justiz auf die Ausschreitungen, die den G-8-Gipfel vom Juli 2001 begleiteten. Die durchweg italienischen Angeklagten hatten sich wegen Landfriedensbruch, Plünderung, Sachbeschädigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung zu verantworten. Sie alle waren per Auswertung von Fotos und Videos als Teilnehmer der blutigen Zusammenstöße mit der Polizei identifiziert worden, die Genua damals erschüttert hatten.

Doch unter der gemeinsamen Anklage hatte die Staatsanwaltschaft im Prozess zwei recht unterschiedliche Gruppen zusammengepackt: Auf der einen Seite standen zehn Angehörige des sogenannten Schwarzen Blocks, die einen Supermarkt gestürmt hatten und mit Molotowcocktails das Tor des Gefängnisses von Genua in Brand gesteckt hatten. Auf der anderen Seite befanden sich 15 Angehörige der "Ungehorsamen". Jene Gruppierung hatte einen genehmigten Demonstrationszug bis zum Rand der "Roten Zone" organisiert, der ohne jede Vorankündigung von Carabinieri und Polizei mit einem massiven Tränengaseinsatz attackiert und dann eingekesselt worden war. Aus dieser Polizeiattacke hatte sich eine stundenlange Straßenschlacht entwickelt, die schließlich in den tödlichen Schüssen eines Carabiniere auf Carlo Giuliani kulminierte.

Das Gericht unterschied im Urteil im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft deutlich zwischen den beiden Gruppen. Die härtesten Strafen gab es gegen die Mitglieder des Schwarzen Blocks, von denen keiner unter sechs Jahren Haft wegkam. Einmal elf Jahre, zweimal zehn Jahre und sechs Monate verhängte das Gericht gegen drei bekannte Aktivisten aus der anarchistischen Szene. "Urteile, als wäre es um Mord gegangen", kommentierte eine Anwältin fassungslos. Carlo Giulianis Mutter Heidi, die heute als Senatorin für Rifondazione Comunista im Parlament sitzt, zeigte sich "erschüttert" über die drakonischen Strafen.

Relativ glimpflich kamen dagegen die "Ungehorsamen" davon. Die höchste Strafe, fünf Jahre, gab es gegen Massimiliano Monai, der an der Seite Carlo Giulianis mit einer großen Holzlatte auf jenen Carabinieri-Jeep losgegangen war, aus dem dann die tödlichen Schüsse fielen. Viele andere Angeklagte aus dieser Gruppe erhielten dagegen Bewährungsstrafen von wenigen Monaten. Ihnen gegenüber nämlich hatte das Gericht nicht nur den Vorwurf Landfriedensbruch, sondern auch den des Widerstands gegen die Staatsgewalt fallen gelassen. Mit anderen Worten: Das Gericht sah den Polizeieinsatz gegen die "Ungehorsamen"-Demo schon im Ausgangspunkt als illegitim an. Dies wurde auch durch den Beschluss der Kammer unterstrichen, Aussagen von zwei Polizei- und zwei Carabinieri-Führern wegen des Verdachts der Falschaussage an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. Sie hatten nicht schlüssig darlegen können, wieso die brutale Polizeiattacke erfolgt war.

MICHAEL BRAUN

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