Von EU-Terrorliste gestrichen: Kommunist kommt wieder an Geld

Zweimal schon wurde der philippinische Politiker Jose Maria Sison zu Unrecht auf die EU-Terrorliste gesetzt, befand jetzt ein Gericht in erster Instanz.

Der EuGH in Luxemburg hat zugunsten Sisons geurteilt. Bild: dpa

FREIBURG taz | Der mutmaßliche Führer der kommunistischen Partei der Philippinen, José María Sison, muss von der EU-Terrorliste gestrichen werden. Dies hat das Europäische Gericht Erster Instanz (EuG) am Mittwoch in Luxemburg beschlossen. Es ist schon der zweite Beschluss zugunsten Sisons.

Sison lebt seit 1987 in den Niederlanden. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, weil er dem öffentlichen Interesse der Niederlande widerspreche. Sison gilt den Behörden als Gründer und Vorsitzender der maostisch ausgerichteten Kommunistischen Partei der Philippinen (CPP).

Faktisch soll er auch deren bewaffneten Arm, die New Peoples Army führen, die mit einigen tausend Kämpfern seit 1969 einen guerillaartigen "Volkskrieg" führt. Er kann aber auch nicht abgeschoben werden, weil ihm auf den Philippinen Tod und Folter drohen.

2002 wurde er auf Antrag der Niederlande vom EU-Ministerrat auf die EU-Terrorliste gesetzt. Seitdem sind seine Konten eingefroren. Sison klagt hiergegen. Es sei nicht bewiesen, dass er in terroristische Aktivitäten verwickelt ist. Erstmals hatte Sison 2007 Erfolg.

Das EuG strich ihn von der Terrorliste, weil die Maßnahme nicht ausreichend begründet wurde. Noch vor dem Urteil wurde Sison erneut auf die Terrorliste gesetzt, nun unter Hinweis auf zwei niederländische Gerichtsurteile, die sich mit der Asyl-Ablehnung befassten.

Wie das EuG am Mittwoch feststellte, ist aber auch die erneute Listung nichtig, weil sie nicht den Anforderungen der EU-Richtlinie genügt. Demnach können Konten nur dann eingefroren werden, wenn der Inhaber wegen terroristischer Aktivitäten verurteilt wurde oder wenn zumindest ein Ermittlungsverfahren eingeleitet ist.

Im Fall Sison wurde jedoch von der niederländischen Staatsanwaltschaft - drei Wochen bevor er erstmals auf die Terrorliste kam - ein Ermittlungsverfahren ausdrücklich abgelehnt. Das Verfahren um den Asylanspruch ließ das EuG nicht gelten, zumal darin die Vorwürfe gegen Sison nicht bestätigt wurden.

Auch ein im August 2007 eingeleitetes (und inzwischen eingestelltes) Ermittlungsverfahren wegen Anstiftung zu Tötungsdelikten auf den Philippinen hielt das EU-Gericht nicht für ausreichend. Dort sei es um Auseinandersetzungen innerhalb der CPP gegangen, also nicht um Terrorismus. Gegen die Entscheidung des Gerichts Erster Instanz ist noch Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) möglich.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.