Deutsch-Iranische Künstlerin: Ausreise aus Teheran verweigert

Parastou Forouhar soll im Iran vor Gericht gestellt werden. Ihre zur Opposition gehörenden Eltern wurden 1998 ermordet. Die jährlichen Gedenkfeiern für sie passten den Behörden nicht.

Parastou Forouhar: Am Flughafen Teheran wurde ihr der Pass abgenommen. Bild: jung/laif

Die in Frankfurt lebende iranische Künstlerin Parastou Forouhar ist am Samstag in Teheran an der Ausreise nach Deutschland gehindert worden. Ihr wurde am Flughafen der Pass abgenommen und später mitgeteilt, dass das Informationsministerium eine Klage gegen sie eingereicht habe.

Forouhar, 1962 in Teheran geboren, kam 1991 nach Abschluss ihres Kunststudiums an der Universität Teheran nach Deutschland und lebt seitdem in Offenbach. Hier ging sie ihrer künstlerischen Tätigkeit nach, bis eines Tages eine erschütternde Nachricht ihr Leben veränderte. Am 21. November 1998 erfuhr sie, dass ihre Eltern in ihrem eigenen Haus in Teheran überfallen und auf bestialische Weise durch zahlreiche Messerstiche ermordet wurden. "Den Schock werde ich nie mehr in meinem Leben überwinden können", sagte sie einmal im Gespräch.

Das Ehepaar Parvaneh und Dariusch Forouhar gehörten zu den prominentesten Widersachern des Regimes im Iran. Sie waren nicht die einzigen, die in jenem Herbst den Rachegelüsten der Herrschenden zum Opfer fielen. Eine Kette von Morden an kritischen Schriftstellern und Journalisten sollte jenen, die sich der klerikalen Despotie nicht beugen wollten, das Fürchten lehren. Man fand die verstümmelten Körper der Ermordeten zum Teil außerhalb der Stadt.

Parastou Forouhar verlangte Aufklärung und kam bis auf einen ersten Erfolg nicht weiter. Im Januar 1999 erklärte das Informationsministerium, einige Mitarbeiter des Geheimdienstes hätten eigenmächtig den Mord an dem Ehepaar ausgeführt. Das Geständnis war ein einmaliges Ereignis in der Geschichte der Islamischen Republik.

Ermuntert durch diesen Erfolg versuchte Parastou den Auftraggebern und Ausführenden auf die Spur zu kommen. Es war vergeblich. Der vermeintliche Anführer des Täterkreises soll angeblich Selbstmord begangen haben und ein paar Sündenböcke, die vor Gericht standen, führten nicht zu den Drahtziehern. Parastou wurde gefragt, ob sie den Tod der Schuldigen verlange. "Wie kann ich die Todesstrafe verlangen, wenn ich seit Jahren dagegen kämpfe", erwiderte sie. Das Gericht bestrafte einige Angeklagte mit Gefängnis und schloss die Akte.

Da alle Wege zu den eigentlichen Tätern versperrt waren, wollte Parastou wenigsten die Tat selbst nicht in Vergessenheit geraten lassen. Sie fuhr jedes Jahr in den Iran, um mit einer Gedenkfeier die Erinnerung an das Verbrechen wachzuhalten. In den ersten Jahren folgten mehrere tausend Menschen der Einladung. Doch dann wurde es den Behörden zu bunt. Sie verstärkten die Auflagen, bis sie in diesem Jahr Parastou die Erlaubnis verweigerten, wenigstens im Haus ihrer Eltern enge Verwandte und Freunde zu empfangen. Dies machte sie öffentlich - vermutlich ein willkommener Vorwand für die Behörden, ihr die Ausreise zu verweigern und sie gerichtlich zu verfolgen.

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