Doch keine "Three Strikes"-Forderung: CDU mottet Netzguillotine ein

Die Partei streicht harte Maßnahme gegen Raubkopierer aus einer neuen Version ihres Wahlprogramms. Dem "französischen Vorbild" will die CDU nun nicht mehr folgen.

Weitersurfen: Von Forderungen, Internetverbindungen bei Rechtsverletzungen zu kappen, hat die CDU laut Krogmann nun doch Abstand genommen. Bild: himberry / photocase

BERLIN taz | Im Kampf gegen die sogenannte Internetpiraterie macht die CDU einen Rückzieher: Im Wahlprogramm der Partei wurde eine Passage gestrichen, die im Kampf gegen "Rechtsverletzungen" im Netz das Sperren von Internetzugängen "nach französischem Vorbild" in Aussicht stellte. Das bestätigte die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Martina Krogmann am Mittwoch der taz. Als Begründung sagte sie: "Ich halte es für falsch und nicht machbar, im Internet unliebsame Inhalte durch Sperren oder das Kappen von Verbindungen zu unterdrücken."

In Frankreich existiert ein "Three Strikes"-Gesetz, das Providern erlauben sollte, Internetzugänge von Nutzern zu kappen, wenn dieser dreifach des illegalen Filesharings beschuldigt wird. Das französische Verfassungsrat hatte dieses Gesetz aber vor zwei Wochen gekippt. Das französische Kultusministerium will es künftig so modifizieren, dass ein Richter entscheidet, ob jemandem der Internetzugang gesperrt wird.

Das Programm der CDU bezog sich zunächst ausdrücklich auf das Vorbild Frankreich. Ursprünglich lautete die vorgesehene Formulierung: "Wir möchten nach britischem und französischem Vorbild Rechtsverletzungen effektiv unterbinden, indem die Vermittler von Internetzugängen Rechtsverletzer verwarnen und nötigenfalls ihre Zugänge sperren."

Wie Krogmann der taz sagte, soll die Passage im CDU-Programm stattdessen so lauten: "Rechtsverletzungen werden wir effektiv unterbinden." Die CDU-Frau wird mitsamt ihrer Partei seit längerem von Netzaktivisten wegen ihrer restriktiven Vorschlägen zur Internetpolitik kritisiert.

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