Sicherheitsmaßnahmen verlangt: Kanada macht Facebook Dampf

Erstmals hat ein Staat das soziale Netzwerk Facebook unter die Lupe genommen. Kanadas oberste Datenschützerin fand allerlei Probleme.

Entwickler von Software für das Angebot Facebook-Profilinhalte auslesen. Bild: Screenshot

BERLIN taz | Facebook muss innerhalb von 30 Tagen Datenschutzprobleme auf seiner Seite lösen, um weiterhin nach kanadischem Datenschutzrecht operieren zu können. Das ist das Ergebnis einer formalen Untersuchung, die die oberste Datenschützerin in dem Land, Jennifer Stoddart, eingeleitet hatte - laut ihren Aussagen die erste dieser Art weltweit. Dabei wurden insgesamt vier Hauptbereiche bemängelt.

So fehle es dem sozialen Netzwerk an ausreichenden Absicherungsmaßnahmen, die es unterbinden, dass Entwickler von Software für das Angebot Profilinhalte auslesen können. Solche Apps, etwa Spiele, sind höchst beliebt. "Das ist kein triviales Problem", so Stoddart, "es gibt fast eine Million Entwickler da draußen, verteilt über rund 180 Länder".

Problematisch sei außerdem, dass Facebook Informationen auch dann beibehalte, wenn Accounts nur deaktiviert würden und unklar sei, was passiere, wenn ein Facebook-Mitglied versterbe. Zudem kritisierte Stoddart, dass die Daten von Nichtmitgliedern bei Facebook schlecht geschützt seien - also etwa persönliche Informationen über Bekannte, die von Mitgliedern ohne das Wissen der jeweiligen Person eingestellt wurden.

Facebook reagierte auf Stoddarts Vorwürfe gegenüber der Zeitung Toronto Star mit dem Hinweis, man werde "den Dialog fortsetzen". Man sei sich sicher, dass man zu einer akzeptablen Lösung finden werde. Es gebe ein Interesse bei Facebook, seine aktuelle Praxis zu verbessern. Zu der 30-Tage-Deadline äußerte sich das Unternehmen allerdings nicht.

Facebook hat aktuell in Kanada zwölf Millionen Mitglieder, in Deutschland sind es derzeit rund 3,3 Millionen. Erst vor kurzem hatte der Verbraucherzentrale-Bundesverband Unterlassungsverfahren gegen mehrere soziale Netzwerke, darunter auch Facebook, eingeleitet, weil deren Vertragsbestimmungen Nutzer benachteiligten - unter anderem auch im Bereich der Datenweitergabe.

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