Kritik an befangenen Landesbehörden: Datenschutz befreien

Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Weichert will seine Kollegen aus den Klauen der Politik lösen. Selbst der Bundesbeauftragte hänge am Tropf des Innenministeriums.

Muss laut Weichert auf das Innenministerium Rücksicht nehmen: Datenschutzbeauftragter Schaar.

BERLIN taz Alle Datenschützer sind sich einig: Nach den jüngsten Skandalen muss die Bundesregierung zügig die Datenschutzgesetze überarbeiten. Der Bundesbeauftragte Peter Schaar kündigte deshalb am Wochenende einen Forderungskatalog an, den er mit seinen Länderkollegen erarbeiten wolle. Doch einer prescht jetzt alleine vor: Thilo Weichert, Datenschützer aus Schleswig-Holstein. Am Montag veröffentlichte er eine Stellungnahme, die getrost als eigener Katalog gelesen werden kann.

Bemerkenswert ist vor allem ein Aspekt: Weichert kritisiert, die Datenschutzbehörden seien keineswegs unbefangen. "Acht Landesbehörden sind noch voll in ihre Landes- und Innenverwaltungen integriert", sagte Weichert der taz. "Das ist katastrophal." Er will daher die Unabhängigkeit der Kontrollämter ins Grundgesetz schreiben.

Auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz befinde sich organisatorisch gesehen in den Klauen der Regierung: "Der Bundesbeauftragte hängt am Personaltropf des Innenministeriums und ist daher bestimmten Rücksichtnahmen ausgesetzt. Das ist ein Problem." In dieser Frage liegt Weichert offenbar mit dem Bundesbeauftragten über Kreuz - denn im Amt von Schaar sieht man keinen Handlungsbedarf. "Der Datenschutz ist unabhängig", sagte Sprecher Dietmar Müller. Gefragt, ob Weicherts Initiative den von Schaar angekündigten Forderungskatalog aushebele, antwortete Müller gelassen. Er könne den Vorstoß "nicht als vorschnelles Handeln bezeichnen".

Weichert greift in seiner Erklärung auch etliche Vorschläge auf, die zuletzt aus den Reihen der Bundesregierung kamen. Ein Komplettverbot des Datenverkaufs, wie von Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) gefordert, lehnt Weichert etwa ab: "Das Problem ist nicht der Handel, sondern die Art des Handels und wer hiervon profitiert." Daher sei es sinnvoll, die Weitergabe an Dritte nur dann zu erlauben, wenn eine Einwilligung der Verbraucher vorliegt. Dies hatten auch Verbraucherminister Horst Seehofer (CSU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgeschlagen. Weichert plädiert zudem dafür, die Strafen für unzulässige Datenverarbeitung heraufzusetzen. Einzelne Länderkollegen deuteten am Montag bereits an, sich den Vorschlägen anschließen zu wollen. "Wir können die Forderungen inhaltlich nur unterstützen, auch was die Ausstattung und die Unabhängigkeit der Behörden betrifft", so ein Sprecher des Berliner Datenschutzbeauftragten. "Wir tragen die Forderungen mit", hieß es auch beim Datenschützer in Rheinland-Pfalz.

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