SPD für Netzsperrenausweitung: Internetsperren auch für Jugendpornos

Die SPD-Jugendexpertin Marks möchte Internetsperren auch bei Pornos mit Jugendlichen bis 18 Jahren. So weit geht nicht einmal die CDU-Familienministerin.

Die Polizei durchforstet das Internet und setzt Seiten auf die Sperrliste - welche, das entscheidet die Politik. Bild: ap

Noch bevor der Bundestag am Mittwoch erstmals über Internetsperren für Kinderpornografie berät, beginnt in der SPD bereits die Diskussion über eine Ausweitung. "Internetsperren sollen nicht nur bei Kinder-, sondern auch bei Jugendpornografie vorgesehen werden", fordert Caren Marks, die jugendpolitische Sprecherin der Fraktion.

Der Bundestag wird am Mittwoch über einen Gesetzentwurf von SPD und CDU/CSU beraten, der die Einführung von Internetsperren ermöglicht. Das Bundeskriminalamt würde dann jeden Morgen eine Liste der zu sperrenden ausländischen Seiten erstellen. Die Internetfirmen würden ihren Kunden binnen sechs Stunden den Zugang zu diesen Seiten sperren oder zumindest erschweren. Der Koalitionsentwurf ist identisch mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der noch mit den Ländern diskutiert werden muss.

Laut Regierungsentwurf sollen solche Sperren nur bei kinderpornografischen Angeboten möglich sein. "Eine Ausweitung auf andere Zwecke ist nicht beabsichtigt", heißt es in der Begründung. Für SPD-Politikerin Marks geht es aber nicht um eine Ausweitung, sondern um die konsequente Anwendung von Völkerrecht. "Laut UN-Kinderrechtskonvention gelten alle Menschen unter 18 Jahren als Kinder. Diesen Schutzauftrag müssen wir ernst nehmen", sagte Marks gestern der taz. "Die pornografische Darstellung einer 14-Jährigen muss genauso behandelt werden wie die Darstellung des Missbrauchs eines fünfjährigen Kindes."

Das deutsche Recht unterscheidet derzeit aber klar zwischen Kinder- und Jugendpornografie. Als Kinderpornografie gilt die Darstellung des Missbrauchs von unter 14-Jährigen. Die Weitergabe und Speicherung solcher Fotos und Videos ist schon lange strafbar und wird mit Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren bestraft. Dagegen steht die Verbreitung von Pornografie mit Darstellern, die zwischen 14 und 18 Jahre alt sind, erst seit dem Sommer 2008 unter Strafe. Die Strafe ist auch geringer, und es sind noch Geldstrafen möglich. Grund: Sex mit Kindern unter 14 Jahren ist generell verboten, während Jugendliche ab 14 in der Regel bereits sexuell aktiv sind und deshalb nur vor der Ausbeutung ihrer Sexualität geschützt werden.

Ob die SPD dem Vorstoß ihrer jugendpolitischen Sprecherin folgt, ist noch unklar. "Warten wir erst einmal die Expertenanhörung ab", sagt etwa Martin Dörmann, SPD-Sprecher für neue Medien. Er persönlich ist skeptisch. "Die Einführung von Internetsperren ist eine Grundsatzfrage. Eingriffe in das freie Internet sollte es nur bei wirklich schweren Straftaten geben." Selbst Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU), Hauptbefürworterin der Internetsperren, will das Gesetz auf Kinderpornografie beschränken und erst nach zwei Jahren bei der Evaluation über eine Ausweitung auf Jugendpornografie beraten. Die EU-Kommission liegt dagegen auf der Linie von Caren Marks. In einem Kommissionsentwurf für einen Rahmenbeschluss gegen Kinderpornografie heißt es: "Kind ist jede Person unter 18 Jahren."

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