"Mehr Übersicht" beim Abholen: Kind nur gegen Fingerabdruck

In einem Berliner Kindergarten müssen Eltern ihre Fingerabdrücke hinterlegen. So soll die Sicherheit für die Kinder gewährleistet werden. Datenschützer und Eltern sind empört.

Nur per Fingerabdruck sollen Eltern ihre Kinder vom Kindergarten abholen dürfen. Bild: photocase/emma75

BERLIN taz Trotz heftiger Kritik vom Datenschutzbeauftragten der evangelischen Kirche halten Kitas und der evangelische Kirchenkreis Stadtmitte in Berlin (EKBO) am Plan fest, Fingerabdrücke von Eltern zu speichern und zu überprüfen.

In dem geplanten Pilotprojekt des Kirchenkreises sollen sich Eltern im Berliner Zion-Kindergarten beim Hinbringen und Abholen ihrer Kinder durch die Abgabe ihres Fingerabdrucks identifizieren. Laut Kathrin Janert, Geschäftsführerin des evangelischen Kitakreises Berlin und Initiatorin des Projekts, könne so das Abholen der 85 Kinder im Zion-Kindergarten übersichtlicher gestaltet werden. Läuft das Projekt an, werden die biometrischen Daten der Eltern in einem Erkennungsgerät dem Vornamen des Kindes zugeordnet werden. Bring- und Abholzeiten blieben für eine Woche gespeichert. Empörte Eltern hatten sich aus Protest gegen die Datenüberwachung an die Presse gewendet. Der Anlauf des Projekts wird nun erstmals vom Datenschutzbeauftragten der evangelischen Kirche, Detlef Rückert, und dem Träger der Kindergärten, dem EKBO, überprüft.

"Das Datenschutzgesetz der evangelischen Kirche garantiert den verhältnismäßigen Schutz von personenbezogenen Daten", sagt Rückert. Die Speicherung der biometrischen Daten von Eltern, die ihre Kinder aus dem Kindergarten abholen wollen, sei in keiner Weise verhältnismäßig.

An rechtliche Schwierigkeiten hat Kathrin Janert nicht gedacht. "Ich habe mich auf eine schriftliche Erklärung der Firma verlassen, die uns das System verkauft hat", sagt sie. Dem Kirchenkreis gehe es vor allem um die Sicherheit der Kinder.

Sicherheit für die Kinder ist aber nicht der einzige Grund, aus dem das Projekt initiiert wurde. Die Erzieherinnen sind auch an einer rechtlichen Absicherung gegenüber den Eltern interessiert. Hintergrund ist ein Fall vor circa zwei Jahren, bei dem ein unbeobachteter Ausflug von zwei Kindern vor Gericht endete - und es zum Streit über den genauen Betreuungszeitraum kam.

Datenspeicherungen von einer Woche wären laut Datenschutzexperte Thilo Weichert trotzdem illegal. "Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie sie erforderlich sind. Bei Kindergärten endet dieser Zeitraum genau dann, wenn das Kind abgeholt wird."

Trotz der unsicheren Rechtslage will der Kirchenkreis das Projekt noch nicht aufgeben.

"Bei uns ist die finanzielle Ausstattung so eng, dass alles bedacht werden muss", rechtfertigt der Superintendent des Kirchenkreises, Christoph Schuppan, die Situation.

Bis zur Klärung der rechtlichen Fragen bleibt die Entscheidung offen. Für Kathrin Janert steht aber fest, dass das Fingerscanning nur mit der Unterstützung der Eltern anlaufen kann.

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