Koalition spült Gesetz weich: Verkauf von Daten erlaubt

Die Reform erlaubt Firmen, wie bisher Daten weiterzuverkaufen - ohne Erlaubnis der Kunden. Die SPD ist enttäuscht.

Firmen, die Ihre Daten an andere Firmen weiterverkaufen - in Zukunft immer noch erlaubt. Bild: dpa

BERLIN taz | Die SPD zeigt sich enttäuscht über den Kompromiss der großen Koalition beim Bundesdatenschutzgesetz. "Meine Begeisterung hält sich in Grenzen", sagte der SPD-Innenpolitiker Sebastian Edathy am Dienstag der taz. Die Neuregelungen zur Datensicherheit seien zwar ein Fortschritt, aber die neuen Verbraucherschutzregelungen würden hinter die Erwartungen zurückfallen, die Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) selbst geweckt hätte, sagte der Vorsitzende des Innenausschusses.

Koalitionspolitiker verständigten sich am Montag bei einem Treffen bei Schäuble auf einen Kompromiss. Die Novelle soll Firmen die Weitergabe von Adressdaten von Kunden erschweren, die Koalition hat sie aber nach Protesten von Firmen und Verbänden deutlich abgeschwächt. So dürfen Unternehmen laut Edathy etwa Adressdaten in Zukunft wie bisher weiterverkaufen, auch wenn der Kunde einer Weitergabe nicht ausdrücklich zugestimmt hat. "Firmen, die gekaufte Adressdaten verwenden, müssen aber die Verbraucher darüber informieren, woher diese Daten stammen", sagte Edathy. Den Verbrauchern wird der Vorgang so transparenter gemacht, sie können sich dann eine Nutzung verbitten.

Die SPD scheiterte mit der Forderung, ein sogenanntes Verbandsklagerecht einzuführen. Die Union drohte, das Gesetzesvorhaben deshalb scheitern zu lassen. Mit einer Verbandsklage hätten auch Verbraucherschutzzentralen gegen Verstöße klagen und so die Datenschutzbeauftragen der Länder entlasten könnten. Letztendlich werde die SPD das Gesetz aber nicht mehr aufhalten, sagte Edathy. "Denn die Alternative ist ja gar keine Reform."

Immerhin kleine Verschärfungen müssen die Firmen hinnehmen. Gewinnspiele zum Beispiel bilden eine Ausnahme. Hier müssen Verbraucher einer Adressenweitergabe ausdrücklich zustimmen. Die Reform stärkt auch die betrieblichen Datenschutzbeauftragten, sie enthält zudem eine Generalklausel zum Arbeitnehmer-Datenschutz. Diese fasse zusammen, was bisher schon gängige Rechtsprechung sei, sagte der Abgeordnete Michael Bürsch, der die Verhandlungen für die Sozialdemokraten geführt hatte. Durch die Aufnahme in das Gesetz werde die Rechtssicherheit aber erhöht.

Die Neuerungen will die Koalition noch in dieser Legislaturperiode beschließen. "Man kann davon ausgehen, dass das Gesetz kommt, aber natürlich entscheiden die Fraktionen", sagte der SPD-Abgeordnete Bürsch. Im besten Falle könne das Gesetz am Freitag im Bundestag verabschiedet werden. Dies ist aber auch noch in der nächsten Sitzungswoche möglich.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob sie dieses Element auch sehen wollen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.