Hilfspolizisten in vier Bundesländern: "An der Waffe sehr gut ausgebildet"

Weniger Befugnisse für Hilfspolizisten – das fordert die FDP in einem programmatischen Papier. Baden-Württemberg will die ehrenamtliche Polizei aber nicht entwaffnen.

Ein Polizeibeamter in Rheinland-Pfalz. In diesem Bundesland gibt es keine Hilfspolizisten mit Waffe. Bild: dpa

BERLIN taz | Die Liberalen haben das Thema innere Sicherheit für sich entdeckt. In einem programmatischen Papier, aus dem die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung zitiert, setzen sie sich für "eine liberale Sicherheitsstruktur neuen Zuschnitts" ein. Ein FDP-Sprecher bestätigte am Sonntag die Existenz dieses Papiers. "Es stammt aus dem Büro des Abgeordneten Hartfrid Wolff", sagte der Parteisprecher. Es sei bisher aber nicht mit der Fraktion abgestimmt.

Wolff fordert demnach, dass mehr Polizeibeamte in den Ländern eingestellt werden, die Zulassung privater Wachdienste an höhere Anforderungen geknüpft und die Befugnisse von sogenannten Hilfspolizisten eingeschränkt werden.

Hilfspolizisten gibt es derzeit in den vier unionsgeführten Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen. Die Hilfspolizisten sollen laut Papier entwaffnet werden und nur noch bei ordnungspolitischen Maßnahmen wie im Landschafts- und Gewässerschutz oder bei der Verkehrserziehung eingesetzt werden.

Während in Bayern, Sachsen und Hessen die Hilfspolizisten lediglich Reizgas zur Selbstverteidigung mit sich führen, sind sie in Baden-Württemberg mit umfassenden Befugnissen ausgestattet. Die etwas über 1.200 BürgerInnen, die dort dem "Freiwilligen Polizeidienst" angehören, tragen Uniform und Dienstwaffe. Laut offizieller Darstellung unterstützen sie ehrenamtlich den Polizeivollzugsdienst bei verkehrs- und ordnungspolitischen Maßnahmen und werden etwa zur kommunalen Kriminalprävention eingesetzt. Sie gehen auf Streife - zu Fuß und im Polizeiwagen. Die Hilfspolizisten haben in Baden-Württemberg die Stellung eines Polizeibeamten. Da sie auch in die Lage kommen könnten, ihr eigenes oder das Leben eines anderen schützen zu müssen, "sind sie mit einer Pistole und anderen Zwangsmitteln ausgestattet".

Das Innenministerium Baden-Württembergs sieht derzeit keine Veranlassung, diese Befugnisse zu beschränken. Es "gibt keine Bestrebungen, den Freiwilligen Polizeidienst zu entwaffnen, zumal die Polizeifreiwilligen auch an der Waffe sehr gut ausgebildet sind", hieß es am Sonntag auf Anfrage lediglich. Die Grundausbildung für die Hilfspolizisten in Baden-Württemberg dauert zwei Wochen. Einmal in Jahr gibt es eine Fortbildung.

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