Kleinbauern vertrieben, Kaffeeplantage fertig: Blutiges Bundeswirtschaftsministerium

Ein Kaffeeunternehmen betreibt eine Plantage dort, wo Bauern vertrieben wurden – unvereinbar mit Leitsätzen der OECD. Und das Wirtschaftsministerium deckt das sogar.

Rainer Brüderle: Sein Ministerium empfahl, die Beschwerdeführer sollten auf "öffentliche Angriffe gegen die Neumann Gruppe verzichten". Bild: dpa

BERLIN taz | Am 21. August 2001 rückte das ugandische Militär mit Bulldozern und schwerem Gerät an, um rund 2.000 Kleinbauern und ihre Angehörigen aus ihren Häusern zu vertreiben. Drei Tage später, am 24. August, wurde auf demselben Areal die Kaweri Kaffeeplantage von Michael R. Neumann, dem Chef der Hamburger Neumann Kaffee Gruppe, und Staatspräsident Yoweri Museveni feierlich eingeweiht.

Sieht so verantwortliches Handeln von Unternehmen aus? Die OECD hat eigens dafür Leitsätze geschaffen, und gegen die habe die Firma mit der Tolerierung der Vertreibung eindeutig verstoßen, argumentiert die Menschenrechtsorganisation Fian. Sie legte 2009 Beschwerde bei der Nationalen Kontaktstelle im deutschen Wirtschaftsministerium ein, die dort Streitfälle lösen soll – im Kontext des auf Freiwilligkeit beruhenden Verhaltenskodex.

Doch das klappt nicht immer, wie der Fall zeigt. "Das erste gemeinsame Gespräch mit der Neumann Kaffee Gruppe, den Vertriebenen und der nationalen Kontaktstelle war zugleich auch das letzte" kritisiert Fian-Referent Martin Wolpold-Bosien. "Wir sind überrascht und nicht einverstanden damit, dass die Beschwerde eingestellt wurde, bevor ein substanzieller Beitrag zur Lösung des Konflikt geleistet wurde."

Bundeswirtschaftsministerium wäscht Hände in Unschuld

Eine Einschätzung, die im Berliner Wirtschaftsministerium so nicht geteilt wird. Die Kontaktstelle bescheinigt der Neumann Kaffee Gruppe, in dem guten Glauben gehandelt zu haben, das Land sei frei von Ansprüchen Dritter. Seit nunmehr zehn Jahren betreibt das Unternehmen die Plantage. Eine Lösung des Konflikts durch "vertrauliche Vermittlung auf Regierungsebene", wie es die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen vorsehen, hat in diesem Fall nicht stattgefunden.

Stattdessen empfahl man der Neumann Kaffee Gruppe und der Organisation der Vertriebenen, den Konflikt außergerichtlich beizulegen. Obendrein sollten die Beschwerdeführer auf "öffentliche Angriffe gegen die Neumann Gruppe verzichten". "Eine unangemessene Empfehlung", so Martin Wolpold- Bosien. Der kritisiert, dass die Kontaktstelle in Berlin der Version des Unternehmens mehr Bedeutung beigemessen habe.

Eine Kritik, die nicht zum ersten Mal zu hören ist. Bereits 2008 hat der UN-Sonderbeauftragte für Wirtschaft und Menschenrechte, John Ruggie, Deutschland dafür kritisiert, dass die nationale Kontaktstelle im Wirtschaftsministerium in der Stelle angesiedelt ist, die auch für Auslandsinvestitionen zuständig ist. Das könne zu Interessenkonflikten führen. Zudem wird international kritisiert, dass die OECD-Leitsätze keine Sanktionsmöglichkeiten bieten. Sie werden zwar derzeit novelliert, ihren empfehlenden Charakter werden sie aber wahrscheinlich beibehalten.

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