Neue Vorschläge zur Energieeffizienz: Kräftig Strom sparen per Gesetz

Die Energieversorger sollten jedes Jahr 1 Prozent weniger Strom verkaufen. So sah es der Entwurf für ein Energieeffizienzgesetz vor. Dann wurde der Passus kassiert.

Als LED-Ausführung spart die elektrische Weihnachtskerze rund 95 Prozent Stromkosten. Bild: ap

Die Idee kann man schon fast revolutionär nennen: Ein Gesetz verpflichtet alle Energieversorger im Land, ihren Stromabsatz jährlich um 1 Prozent zu senken. Und Unternehmen, die das Ziel verfehlen, müssen für jede zu viel verkaufte Kilowattstunde eine Energieeffizienzabgabe bezahlen.

Energieexperten diskutieren diesen Vorschlag inzwischen so konkret, dass er jüngst im Umweltministerium sogar Eingang in einen Entwurf des neuen Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) fand. Danach müsste jeder Versorger für jede Kilowattstunde Strom, die er künftig zu viel an Haushaltskunden verkauft, 2 Cent Abgabe bezahlen, bei Gewerbekunden sollte der Satz bei bis zu 1 Cent liegen. Wirbt er Neukunden, bekommt er ein Zusatzkontingent; verliert er Abnehmer, wird das Kontingent entsprechend gekürzt.

Das Papier verschwand allerdings schnell wieder in der Schublade, nicht zuletzt deshalb, weil das Vorhaben mit dem Wirtschaftsministerium nicht zu machen ist. Die Idee jedoch ist nun in der Welt - und vermutlich war es nicht der letzte politische Vorstoß in diese Richtung. Denn Umweltpolitik und Umweltwissenschaft fordern inzwischen immer lauter ein Gesetz, das bei der Energieeffizienz so wirksam ist wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz beim Ökostrom.

Doch davon ist man noch weit entfernt. In diesen Wochen geht das Energieeffizienzgesetz in deutlich abgemilderter Form an die Länder und die Verbände zur Abstimmung; die Verpflichtung zur jährlichen Senkung des Stromverbrauchs steht nicht mehr darin. Das Gesetz wird immerhin Unternehmen zur Einführung von Energiemanagementsystemen verpflichten und über einen Energieeffizienzfonds Einsparprojekte fördern.

Das Gesetz resultiert aus der europäischen Energiedienstleistungsrichtlinie 2006/32/EG von April 2006. Danach sollen die Mitgliedsstaaten ihren Energieverbrauch bis 2017 um 9 Prozent senken. Laut Vorgabe der EU hätte das Gesetz bereits bis Mai 2008 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen.

Wenn eines Tages ein Gesetz kommt, das Energielieferanten verpflichtet, ihren Absatz von Strom von Jahr zu Jahr zu senken, dürften die Unternehmen ihre Geschäftsmodelle erheblich ändern. Jeder Versorger müsste sich dann überlegen, wie er seine Kunden zum sparsamen Umgang mit Strom motiviert. Ob dies durch fachliche Beratung, durch tarifliche Anreize oder auch durch eigene Förderprogramme geschieht, würde den Unternehmen überlassen. Der wirksamste Ansatz: Stromversoger geben ihren Kunden Anreize, große Stromverbraucher - etwa Elektroheizungen oder Durchlauferhitzer - durch energiesparende Systeme zu ersetzen.

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