Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Straße frei für die Radfahrer

Mehr Rechte für Radfahrer: Künftig dürfen sie fast immer auf den Straßen fahren, sogar wenn es Radwege gibt. Doch es gibt auch Ausnahmen.

Müssen sich nicht nur auf Radwegen quetschen: Radfahrer in Deutschland. Bild: Bastografie / photocase.com

Es ist eine Frage, die im Alltag eines jeden Radfahrers eine Rolle spielen kann - zumindest wenn gerade Polizisten in der Nähe sind: Müssen Radfahrer einen Radweg benutzen, der oft holprig oder zugeparkt sein kann? Oder dürfen sie auch auf der Straße fahren, auf der sie schneller vorankommen könnten?

Die Regel ist: Wenn ein Radweg da ist und mit dem entsprechenden Verkehrsschild ausgewiesen wird, gilt die Radwegebenutzungspflicht. Fehlt allerdings das Schild, dürfen sich die Radfahrer - auch verkehrsrechtlich gesehen - aussuchen, ob sie auf dem Radweg oder der Fahrbahn radeln. Nach einem jetzt veröffentlichten Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) haben Radfahrer nun bessere Chancen, gegen die Schilder vorzugehen.

Konkret ging es in dem Rechtsstreit um neue Radwege im bayrischen Regensburg. Dort hatte die Stadtverwaltung gemeinsame Geh- und Radwege neben der Straße eingerichtet und durch blaue Schilder für beide Fahrtrichtungen eine Benutzungspflicht für Radfahrer angeordnet. Das Verbot für Radfahrer, auf der Fahrbahn zu fahren, begründete die Stadt mit allgemeinen Sicherheitserwägungen.

Dies wollte der Kläger, der Chef des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) in Regensburg, nicht hinnehmen und ist dagegen juristisch vorgegangen. Das BVG gab ihm nun in der Sache recht und stellte klar, dass Radwege nur dann als benutzungspflichtig gekennzeichnet werden dürfen, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer besteht. Diese habe aber im konkreten Fall in Regensburg nicht vorgelegen.

Der Fahrradclub ADFC begrüßte das Urteil. Das Gericht habe die Rechte der Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer gestärkt, so Clubsprecher Roland Huhn. Das Gericht habe damit bestätigt, dass Radfahrer im Regelfall auf der Fahrbahn unterwegs sein dürfen und Städte und Gemeinden nur im Ausnahmefall Radwege als benutzungspflichtig kennzeichnen dürfen.

Gleichwohl ändert sich in der Praxis zunächst erst einmal wenig. Denn da, wo die blauen Schilder stehen, gilt nach wie vor die Benutzungspflicht. Nun allerdings haben engagierte Radfahrer juristisches Rüstzeug an der Hand, gegen solche Schilder vorzugehen. "Das werden wir unterstützen", so Huhn.

Die Radwegebenutzungspflicht ist der Radfahrerlobby seit langem ein Dorn im Auge. Radwege sind nämlich häufig in einem schlechteren Zustand als Straßen. Zudem sind Radfahrer auf Radwegen für Autofahrer, die abbiegen, meist schwieriger zu sehen als Radfahrer auf der Straße - eine der häufigsten Unfallursachen.

Das wird auch deshalb zum größeren Problem, weil Radfahren im Trend ist. Legten die 80 Millionen Einwohner Deutschlands im Jahr 2002 noch durchschnittlich 85 Millionen Kilometer pro Tag per Fahrrad zurück, so waren es 2008 schon 90 Millionen - Tendenz steigend. "Wir stehen erst am Anfang der Entwicklung", so Huhn. Denn die Liebe zum Rad hängt noch von der Region ab. Während in den Großstädten das Fahrrad immer häufiger benutzt werde, gehe die Fahrradbenutzung in kleineren Städten sogar zurück. Huhn: "Wir haben noch viel zu tun."

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