Gen-Mais: Umweltschützer fordern Anbauverbot

In Deutschland soll dieses Jahr mehr Gen-Mais angebaut werden - obwohl der Hersteller Monsanto die Vorraussetzungen nach Ansicht des BUND nicht erfüllt. Frankreich hält hingegen am Verbot der umstrittenen Maissorte fest.

Umstrittener Mais: Protest auf dem Acker Bild: dpa

BERLIN dpa/afp Umweltschützer haben vor dem Anbau der gentechnisch erzeugten Maissorte MON810 gewarnt und dabei das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) stark angegriffen. Die Bundesregierung sollte einen Entzug der Anbaugenehmigung für das Saatgut des amerikanischen Konzerns Monsanto in Deutschland durchsetzen, forderte der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) am Mittwoch in Berlin. Die Agrarminister Horst Seehofer (CSU) unterstehende Behörde hatte der Firma attestiert, ihr Plan zur Beobachtung der Umweltauswirkungen von MON810 erfülle "die gestellten Anforderungen in vollem Umfang". BUND-Chef Hubert Weiger erklärte: "Offensichtlich hat sich Monsanto die neuerliche Vertriebsgenehmigung für MON810 regelrecht erschlichen." Das BVL wies das zurück.

Nach dem offiziellen Standortregister soll MON810 in diesem Jahr auf 4412 Hektar Ackerfläche ausgesät werden - 1800 Hektar mehr als im Vorjahr. Die Genehmigung, in Deutschland MON810-Saatgut weiterhin verkaufen zu dürfen, habe Monsanto Ende 2007 nur unter der Bedingung erhalten, dass es einen geeigneten Beobachtungsplan (Monitoring) vorlege, der die Umweltauswirkungen des Gentech-Mais erfasse, berichtete der BUND. Laut einer von ihm in Auftrag gegebenen Rechtsexpertise erfülle der Plan jedoch nicht die nötigen Kriterien.

"Nicht nur, dass diejenigen, die Monitoring-Daten liefern sollen, von Monsanto gar nicht kontaktiert worden sind. Sie sind auch nicht in der Lage, die erforderlichen Daten zu liefern", sagte Weiger. Dabei geht es um die Übertragung der Gentech-Saaten auf freilebende Tiere, Bienen oder Schmetterlinge.

Das BVL erklärte, Monsanto habe dem BVL "einen vollständigen Plan zur Beobachtung der Umweltauswirkungen des Genmais-Anbaus vorgelegt". Ferner habe es die Einbeziehung von Informationen aus existierenden Beobachtungsprogrammen angekündigt. Damit sei "ein hohes Maß an Vorsorge" sichergestellt.

Im MON810 wurde gentechnisch ein Wirkstoff gegen den Schmetterlingsschädling Maiszünsler eingesetzt. Mit dem Bundesrats- Beschluss vom 15. Februar wurden die Sicherheits-Abstände von Genmais auf deutschen Feldern zu konventionellem Mais auf 150 Meter festgelegt und zu Öko-Mais auf 300 Meter.

In Frankreich bleibt der Anbau von MON810 hingegen verboten. Der Staatsrat als höchstes Verwaltungsgericht wies am Mittwoch eine Beschwerde von Saatgutherstellern gegen die Aussetzung des Genanbaus in Teilen zurück. Es gebe keine Hinweise auf eine rechtliche Anfechtbarkeit der dazu im Februar in Kraft gesetzten Regierungsverordnungen, hieß es. Allerdings muss der Staatsrat jetzt noch über die wissenschaftliche Begründung befinden, mit der die Regierung das vorläufige Verbot für die bisher einzige in Frankreich zugelassene Genmais-Sorte MON810 gerechtfertigt hatte.

Paris berief sich dabei auf neue wissenschaftliche Studien zur Beeinträchtigung von Flora und Fauna durch Genpflanzen und nutzte eine EU-Schutzklausel. Diese erlaubt ein zeitweises Verbot des Anbaus, wenn ein Gesundheits- oder Umweltrisiko vorliegt. Das Verbot gilt jetzt so lange, bis die EU-Behörden ihre Anbau-Erlaubnis für den Mais des US-Herstellers Monsanto überprüft haben.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.