Das Down-Syndrom-Kind Philipp Koch darf in Hessen wohl doch wieder mit Nichtbehinderten lernen. VON WOLF SCHMIDT
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BERLIN taz | Gegen seinen eigenen Willen und den seiner Eltern muss das Down-Syndrom-Kind Philipp Koch derzeit eine Sonderschule besuchen. Nun sieht es so aus, als ob der 15-Jährige ab dem kommenden Schuljahr doch auf eine Regelschule gehen darf. Nach öffentlichem Druck hat sich das Land Hessen vor dem Verwaltungsgericht Gießen mit der Familie auf einen Vergleich geeinigt. ]]>
Bis zum Ende der sechsten Klasse ging Philipp gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern in den Unterricht. Doch obwohl ihn eine integrative Gesamtschule in Marburg aufgenommen hätte, zwang das Schulamt den Jungen zum Besuch einer Sonderschule für "praktisch Bildbare" (taz berichtete). Der angebliche Grund: Es fehle das Geld für Förderstunden. ]]>
Die Kochs klagten gegen den Sonderschulzwang und beriefen sich auf die UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland zum Jahreswechsel ratifiziert hat. Die verlangt von den Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem. Das heißt: Behinderte und nichtbehinderte SchülerInnen sollen möglichst gemeinsam lernen. Vertreten wurde die Familie Koch bei ihrer Klage vom ehemaligen hessischen Justizminister und Grünenpolitiker Rupert von Plottnitz. ]]>