Streit um Schulgebet: Grundschüler beten wieder

Die Kinder im niederrheinischen Pesch dürfen ab Montag wieder täglich einen Vers des Theologen Dietrich Bonhoeffer aufsagen. Das konfessionslose Mädchen, das nicht mitbeten wollte, geht.

Eines der wichtigsten Erziehungsziele? Beten im Schulunterricht. Bild: photocase/madochab

Im niederrheinischen Pesch ist die christliche Welt wieder in Ordnung. Nach massiver Intervention des nordrhein-westfälischen Schulministeriums darf vom heutigen Montag an in der Gemeinschaftgrundschule Andreas wieder zu Unterrichtsbeginn gebetet werden. Ein Elternpaar, das sich dagegen gewehrt hatte, schickt sein Kind nun auf eine andere Schule.

Seit 2008 tobte der Streit über das Schulgebet in der 2.380-Einwohner-Gemeinde, die zur Stadt Korschenbroich gehört. Ausgelöst hatte ihn ein aus Sachsen stammendes Elternpaar. Die Konfessionslosen hatten nicht hinnehmen wollen, dass ihre Tochter jeden Morgen einen Nichtgläubigen reichlich unsinnig erscheinenden Vierzeiler des evangelischen Theologen Dietrich Bonhoeffer herunterbeten musste: "Von guten Mächten wunderbar geborgen, / erwarten wir getrost, was kommen mag. / Gott ist bei uns am Abend und am Morgen, / und ganz gewiss an jedem neuen Tag."

Nach erfolglosen Gesprächen mit der Klassenlehrerin und dem Schulleiter beschwerten sich die Eltern bei der zuständigen Schulaufsicht, weil sie das Grundrecht auf negative Bekenntnisfreiheit verletzt sahen. Die Folge: Das Gebet wurde zunächst durch eine Schweigeminute ersetzt. Doch damit wollten sich wiederum gottesfürchtige Eltern nicht abfinden. Auch der örtliche CDU-Landtagsabgeordnete schaltete sich ein. Beim dem Bonhoeffer-Text handele es sich "um einen hochgradig wünschenswerten Beitrag zur allgemeinen Wertevermittlung im Rahmen christlich-abendländischer Tradition", schrieb Lutz Lienenkämper an Landesschulministerin Barbara Sommer (CDU).

Sommer sah dies zwar genauso wie ihr Parteifreund. Aber die gläubige evangelische Christin hatte ein Problem: Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat in einem Urteil festgestellt, ein Schulgebet außerhalb des Religionsunterrichts sei zwar grundsätzlich zulässig - aber nur, wenn Schüler, die die Teilnahme ablehnen, in "zumutbarer Weise" ausweichen können. Die Lösung nach mehreren Wochen Diskussion: Ein Kind, das nicht mitbeten wolle, könne sich ja in der Zeit mit anderen Dingen beschäftigen. "Wir sind der Überzeugung, dass das den Vorgaben des Verfassungsgerichts entspricht", sagte Ministeriumssprecher Thomas Breuer der taz.

Die betroffene Mutter hält das für einen Skandal. "Das bedeutet, dass meine Tochter jeden Tag von Neuem aus der Klassengemeinschaft ausgegrenzt wird", sagt die junge Frau, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen will. "Ich bin schockiert über die Feindseligkeit, die uns entgegengeschlagen ist", sagte sie der taz. Deswegen werde das Kind ab sofort eine andere Grundschule besuchen - in der nicht gebetet wird.

Schulministerin Sommer zeigte sich indes zufrieden. "Ich freue mich sehr darüber, dass es uns gelungen ist, eine Klärung herbeizuführen", sagte sie. Schließlich sei die Ehrfurcht vor Gott "eines der wichtigsten Erziehungsziele des Schulgesetzes und der Landesverfassung".

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