Digitalbücher in Uni-Bibliotheken: Digital mitnehmen verboten

Ein Frankfurter Gericht verbietet einer Uni-Bibiothek, Digitalversionen von Büchern als Downloads anzubieten. Auf Bibliotheks-Rechnern sind sie aber weiter gestattet - auch ohne DRM-Schutz.

Auf jeden Fall "to go": das gute alte Holzbuch. Bild: ap

BERLIN taz | Die Bibliothek der TU Darmstadt darf ihren Studenten in Zukunft keine Digitalversion zum Mitnehmen des Buches "Einführung in die neuere Geschichte" von Winfried Schulze mehr anbieten. Zu diesem Urteil kam am Donnerstag das Landgericht Frankfurt am Main.

Die Landes- und Universitätsbibliothek hatte ihren Studenten bisher ermöglicht, eine digitale Version dieses und ungefähr 100 anderer Bücher herunterzuladen. Sieben Computer standen den Studenten in der Bibliothek zur Verfügung, um die Bücher kapitelweise auszudrucken oder auch mittels eines USB-Sticks eine elektronische Version der einzelnen Kapitel mitzunehmen.

Die Bibliothek verlangte zwar ein Login an den Rechnern, womit nur Nutzer mit Benutzerausweis die digitalen Versionen nutzen konnten, sie versah die eingescannten Bücher aber nicht mit einem Digitalen Rights Management-Schutz, wie man ihn zum Beispiel von legalen Musik-Downloads kennt.

Weil das Digital Rights Management fehlt, ist es theoretisch möglich, dass Studenten sich alle Kapitel des Buches auf einen USB-Stick herunterladen und sie dann ins Internet einspeisen können. Der Stuttgarter "Ulmer Verlag" klagte in einem Musterverfahren dagegen. "Wir haben nichts gegen Open Access und wollen es auch den Studenten nicht unnötig schwer machen, aber wir müssen auch schauen, dass wir unsere Bücher verkaufen können", so der Verleger Matthias Ulmer zur taz.

In Zukunft muss die Universität verhindern, dass die Studenten digitale Kopien aus der Bibliothek mitnehmen können. Soweit wurde dem Antrag des Ulmer Verlages statt gegeben. Der Argumentation der TU Darmstadt, es würde auf die rechtliche Situation im Zusammenhang mit den Digitalversionen hinweisen, folgten die Richter nicht.

Doch auch für den Verlag war das Urteil kein Sieg auf ganzer Linie: Das Gericht erlaubte, dass den Studenten auch weiterhin digitale Versionen von Büchern zur Verfügung stehen - auf den Rechnern in den Räumen der Bibliothek. Bietet die Universität weiterhin die Möglichkeit an, die digitale Version auf einen USB-Stick zu ziehen, wird ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro fällig. Dafür könnte sie 12.562 Exemplare des Buches kaufen.

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