Kommerzialisierung von Embryonen: Streit über Stammzellen-Patent

Patente auf menschliche Embryonen sind zwar verboten. Ein Stammzellforscher aus den USA will dennoch daraus hergestellte Produkte patentieren lassen.

Einem Embryo wird eine Zelle entnommen. Angesichts der unendlichen Möglichkeiten der Stammzellenforschung, dürften bei Einigen die Dollarzeichen in den Augen leuchten. Bild: ap

Das Europäische Patentamt (EPA) in München muss entscheiden, ob Patente für embryonale Stammzellen erteilt werden dürfen. Anfang dieser Woche stand der Widerspruch des US-Forschers James Thomson auf der Tagesordnung der Großen Beschwerdekammer beim EPA. 1998 war es Thomson als erstem Wissenschaftler gelungen, menschliche embryonale Stammzellen zu kultivieren. Er will sein Herstellungsverfahren und damit auch die Zellen selbst patentieren lassen. Die Anhörung vor der Beschwerdekammer ist zwar abgeschlossen, doch die Entscheidung steht noch aus. Die EPA-Kammer hat sie auf unbestimmte Zeit vertagt.

"Es gibt keinen Grund dafür, embryonale Stammzellen von der Patentierbarkeit auszuschließen", sagte Justin Turner, der Anwalt der Wisconsin Alumni Research Foundation (WARF), die die Interessen Thomsons beim EPA vertritt. Die Richtlinie 23d des Europäischen Patentübereinkommens schließe zwar Patente für menschliche Embryonen aus, das gelte aber nicht für Zellen, die aus Embryonen gewonnen würden, meinte er.

Mit dem Hinweis auf diese Richtlinie, die "die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken" von der Patentierbarkeit ausschließt, hatten vorhergehende Instanzen am EPA den Antrag Thomsons bislang abgelehnt. Die Große Beschwerdekammer ist die höchste Instanz, erwartet wird nicht weniger als ein Grundsatzurteil.

Die Europäische Grundrechtecharta verbietet, aus dem menschlichen Körper oder Körperteilen finanziellen Profit zu schlagen. Der Handel mit Körperteilen ist nicht erlaubt. "Das gilt aber nicht für Zellen, die aus dem Körper entnommen werden", sagte der WARF-Anwalt.

Ein EPA-Sprecher berief sich dagegen noch einmal auf die Richtlinie 23d, die Embryonen vor Kommerzialisierung schützen soll. "Im Fall der Antragsteller kann kein Zweifel daran sein, dass ein Embryo benutzt wird", sagte er und verwies auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Darin sei betont worden, die Menschenwürde von Embryonen müsse geschützt werden.

DPA, TAZ

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