Ein erneuter Befangenheitsantrag der Verteidigung führt erstmals zum Abbruch der Verhandlung. Die Anwälte der beiden Angeklagten monieren Weitergabe von Beweismitteln an die UN.von B. Schmolze & D. Johnson

Unter dem baden-württembergischen Landeswappen in Schwarz an der weißverputzten Wand verhandeln die Richter des OLG Stuttgart. Bild: dapd
STUTTGART taz | Die Hauptverhandlung gegen FDLR-Präsident Ignace Murwanashyaka und seinen Stellvertreter Straton Musoni vor dem Oberlandesgericht Stuttgart ist bis auf weiteres ausgesetzt. Erstmals führte am 14. Mai ein Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen den gesamten Senat dazu, dass der Vorsitzende Richter Hettich entschied, zunächst nicht weiterzuverhandeln. Der Verhandlungstag 16. Mai wurde heute aufgehoben. Wann weiterverhandelt wird, blieb zunächst offen.
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Bisher war bei Befangenheitsanträgen der Verteidigung gegen die Richter immer unter Vorbehalt weiterverhandelt worden, während eine andere Kammer den Antrag prüfte und auch jedesmal ablehnte. Diesmal ist es anders: Weiterverhandelt kann laut Strafprozessordnung nur, wenn „unaufschiebbare“ Dinge anstehen, was derzeit mangels bereits geplanter Zeugenauftritte aus Ruanda nicht der Fall ist.
Die Anwälte begründen ihren Vorwurf der „Voreingenommenheit“ gegen die Richter damit, dass diese vergangenes Jahr zugesagt haben sollen, der UN-Expertengruppe, die für die Überwachung internationaler Sanktionen gegen die FDLR-Führung und andere im Ostkongo aktiven Milizen zuständig ist, Beweismittel zukommen zu lassen - obwohl UN-Zeugen, darunter frühere Mitglieder der Expertengruppe, vom OLK Stuttgart als Zeugen geladen worden sind und im Juli erst noch auftreten sollen.
Am 17. August 2011, so Anwältin Ricarda Lang, bat die UN-Expertengruppe in Vorbereitung ihres nächsten Untersuchungsberichts die Bundesanwaltschaft um Vernehmungsprotokolle von Murwanashyaka und Musoni sowie mögliche Kommunikation der beiden mit dem im Kongo residierenden FDLR-Militärchef Sylvestre Mudacumura. Die Bundesanwaltschaft leitete dies dem 5. Strafsenat in Stuttgart weiter, der seit Mai die Verhandlung gegen die beiden FDLR-Chefs führt, mit der Empfehlung, drei SMS-Nachrichten und eine E-Mail an die Experten weiterzugeben. Deutschland sei hierzu verpflichtet.
Der Senat stimmte dem, so Anwältin Lang weiter, am 22. Dezember zu. Die von den UN-Experten gewünschten Vernehmungsprotokolle allerdings gibt es gar nicht, da die beiden Angeklagten bisher die Aussage verweigert haben und im Falle einer Aussage auch kein solches Protokoll angefertigt werde.
Die Verteidigung moniert, dass die fraglichen Textnachrichten und die E-Mail noch gar nicht in die Hauptverhandlung eingeführt worden seien. Außerdem sei der zitierte Schriftwechsel der Verteidigung bisher unbekannt geblieben; es bestehe der Verdacht, dass der Senat mehrfach Schriftstücke erst verspätet in die Akte einfüge und eine „geheime Aktenführung“ betreibe. Für die Herausgabe der Beweismittel an die UNO gebe es außerdem keine Rechtsgrundlage und keine völkerrechtliche Verpflichtung.
Der Senat verfügt über einen Ersatzrichter, der bei Ablehnung eines Richters einspringen kann. Sollte mehr als ein Richter abgelehnt werden, muss der Prozess neu aufgerollt werden.
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Die taz zieht eine Zwischenbilanz des laufenden Stuttgarter Kriegsverbrecherprozesses gegen die beiden FDLR-Milizenführer in Stuttgart und ordnet das Prozessgeschehen ein. Eine Prozessreportage aus Stuttgart; eine Analyse der Arbeit der Bundesanwaltschaft weltweit; ein Hintergrund zu Kriegsverbrecherermittlungen im Kongo und ein Interview mit Amnesty International-Expertin Leonie von Braun.
Die ruandische Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) ist eine der brutalsten Kriegsparteien im Afrika der Großen Seen. Hervorgegangen aus der ehemaligen ruandischen Armee und den Hutu-Milizen, die 1994 in Ruanda den Völkermord an 800.000 Tutsi verübten, hat sie sich in der benachbarten Demokratischen Republik Kongo niedergelassen, mit einer eigenen Armee und Regierung, die im Osten des Landes weite Landstriche unsicher macht und von der Rückkehr an die Macht in Ruanda träumt.
FDLR-Präsident Ignace Murwanashyaka und sein Stellvertreter Straton Musoni leben in Deutschland und führen die Organisation von hier aus. Damit sind sie auch für die Verbrechen verantwortlich zu machen, die die FDLR im Kongo begeht - unter anderem unvorstellbar brutale Vergewaltigungen an Kongolesinnen.
Am 4. Mai 2011 beginnt vor dem Oberlandesgericht Stuttgart der Kriegsverbrecherprozess gegen Murwanashyaka und Musoni. Die beiden wurden im November 2009 in Baden-Württemberg festgenommen. Der Prozess ist ein Pilotverfahren: er ist der erste in Deutschland überhaupt, der unter dem Völkerstrafgesetzbuch geführt wird - das Gesetzeswerk, das das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag in deutsches Recht überführt. Es geht um die Vorgesetztenverantwortlichkeit der beiden FDLR-Führer für das, was ihre Truppe im Kongo tut.
Die taz wies als erste Zeitung in Deutschland bereits im April 2008 prominent auf den Skandal hin, dass Kriegsverbrechen im Kongo von Deutschland aus gesteuert werden und die deutschen Behörden dies duldeten. Seitdem haben weitere taz-Recherchen die Vernetzungen der FDLR nach Deutschland und anderswo ausgeleuchtet und die Zusammenhänge in der Region der Großen Seen Afrikas analysiert.
Der Stuttgarter Prozess bietet den Anlass, diese Thematik mit Reportagen und Analysen weiter zu beleuchten.
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Alle Videos über die FDLR im Kongo gibt hier in der Übersicht.
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Parallel zur taz beobachtet auch Amnesty International den Prozess. Die Prozessberichte von Amnesty International finden Sie hier.
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Derzeit läuft auch in Frankfurt/Main vor dem Oberlandesgericht ein Prozess gegen den ruandischen Exbürgermeister Onesphore Rwabukombe, der 1994 die Ermordung von mehr als 3.700 Tutsi in Ruanda befohlen haben soll. Alle Artikel finden Sie dazu im taz-Schwerpunkt "Ruanda-Völkermordprozess"
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