Ein Videofilm bringt ein Stück kongolesische Wirklichkeit in den Stuttgarter Gerichtssaal: Die Demobilisierungsabteilung der UN-Mission versorgt und rettet ein Opfer der FDLR.von Bianca Schmolze

Das unwegsame Gelände im Ostkongo können die Blauhelme nur mit Hilfe von Hubschraubern erkunden. Bild: reuters
STUTTGART taz | Ein weißer UN-Hubschrauber landet. Blauhelmsoldaten steigen aus, mit Gepäck. Auf dem Platz haben sich Menschen versammelt, mit denen die UN-Mitarbeiter ins Gespräch kommen.
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Eine banale Szene - und doch kommt damit ein Stück FDLR-Wirklichkeit in den Stuttgarter Gerichtssaal. Der 5. Strafsenat des OLG Stuttgart zeigt am 18. Juli einen Film, den Matthew Brubacher mitgebracht hat, Mitarbeiter des Demobilisierungs- und Repatriierungsprogramms DDRRR der UN-Mission im Kongo für ausländische Milizionäre im Ostkongo.
Gezeigt wird ein DDRRR-Lager am Waldrand beim Ort Ngenge im Ostkongo, in der Nähe von Stellungen der ruandischen Hutu-Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas), deren Präsident und Vizepräsident Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni in Stuttgart vor Gericht stehen. Hier wollen die UN-Mitarbeiter Kontakt zu repatriierungswilligen Milizionären oder ihren Angehörigen aufnehmen, um sie aus dem Kongo nach Ruanda bringen zu können. Es ist das Jahr 2009.
„Wir bleiben mindestens zwei Wochen oder mehr“, erklärt Brubacher im Film. „Das sind die örtlichen FDLR, die in der Stadt patrouillieren und die Stadt schützen. Wir versuchen sie zu demobilisieren. Wir richten hier ein Lager ein. Die FDLR ist um uns herum. Wir errichten das Lager nahe am Wald. Jene, die zu uns wollen, können nachts zu uns durch den Wald kommen, oder wenn es regnet. Wenn sie bei uns sind, sind sie beschützt; es ist nur schwer, zu uns zu kommen.“ Er plant auch ein Treffen mit den örtlichen FDLR-Kommandeuren.
In der Nacht gibt es einen Zwischenfall. Eine Frau trifft ein, verwundet, mtmaßlich von der FDLR angegriffen. „Es ist dunkel“, erzählt Brubacher. „Es war ein Angriff mit einer Waffe, um ihre Augen zu treffen. Er hat ihre Zähne gebrochen. Es ist Nacht, wir haben keinen Strom und die Kommunikation ist schlecht.“
Dann sieht man, wie am nächsten Morgen Frauen das Opfer pflegen und zum Hubschrauber tragen. „Die Genehmigungen für Goma sind organisiert“, sagt Brubacher am Telefon. „Wir kommen nach Goma.“
Auf einer Trage wird die Frau in den Hubschrauber gelegt. Die Kamera fliegt mit. Während des Fluges liegt die Frau auf dem Boden, mit Kopfhörern zum Schutz vor dem Fluglärm. Ihr Gesicht ist im Schatten oder verdeckt; man sieht nur, dass es ganz aufgedunsen ist vor lauter Wunden, und dass sie Schmerzen hat.
Landung in Goma. Im Auto fährt Brubacher die Frau zur Spezialklinik „Heal Africa“ für Vergewaltigungsopfer. Bei der Klinik spricht der UN-Mitarbeiter mit einem Mann, der erzählt, dass auch seine Frau neulich bei der Arbeit auf dem Feld angegriffen wurde. Es sei erst wenige Wochen her.
Der Film ist zu Ende. Der Vorsitzende Richter stellt ein paar Fragen: Was war der Zweck des Films, der Adressat? Es war Teil der Öffentlichkeitsarbeit der UN-Mission, agt Brubacher.
Die Bundesanwaltschaft will mehr über den Ort wissen. In Ngenge sollte eigentlich nur zwei Wochen lang eine UN-Präsenz eingerichtet werden, antwortet Brubacher, aber das Lager „ist heute noch da“. Es wurde auf dem Fußballfeld von Ngenge eingerichtet, geschützt von uruguayischen UN-Einheiten, umgeben von Schulgebäuden; die Siedlung selbst liegt auf einem Hügel.
Zum Angriff auf die Frau weiß Brubacher zu berichten: „Die Frau kam von ein bis zwei Kilometern Entfernung zu uns. Ich kenne den Ort nicht, aus dem sie kam. Der Angriff geschah, als sie auf dem Feld arbeitete. Ich war bei ihr zu Hause, es war eine Reihe von Häusern entlang des Fußpfades.“
Weil er sich um die Frau kümmerte, konnte Brubacher nicht am geplanten Treffen zwischen DDRRR und FDLR teilnehmen. Eigentlich ist die DDRRR-Abteilung insgesamt für die Rettung von Opfern nicht zuständig. „Aber es ist nicht gut, jemanden so leiden zu sehen“, erklärt Brubacher zum Abschluss im Film. „Wir sollen die Kämpfer repatriieren. Aber unser umfassendes Mandat ist es, zu helfen und zu schützen.“
Redaktion: Dominic Johnson
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Die taz zieht eine Zwischenbilanz des laufenden Stuttgarter Kriegsverbrecherprozesses gegen die beiden FDLR-Milizenführer in Stuttgart und ordnet das Prozessgeschehen ein. Eine Prozessreportage aus Stuttgart; eine Analyse der Arbeit der Bundesanwaltschaft weltweit; ein Hintergrund zu Kriegsverbrecherermittlungen im Kongo und ein Interview mit Amnesty International-Expertin Leonie von Braun.
Die ruandische Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) ist eine der brutalsten Kriegsparteien im Afrika der Großen Seen. Hervorgegangen aus der ehemaligen ruandischen Armee und den Hutu-Milizen, die 1994 in Ruanda den Völkermord an 800.000 Tutsi verübten, hat sie sich in der benachbarten Demokratischen Republik Kongo niedergelassen, mit einer eigenen Armee und Regierung, die im Osten des Landes weite Landstriche unsicher macht und von der Rückkehr an die Macht in Ruanda träumt.
FDLR-Präsident Ignace Murwanashyaka und sein Stellvertreter Straton Musoni leben in Deutschland und führen die Organisation von hier aus. Damit sind sie auch für die Verbrechen verantwortlich zu machen, die die FDLR im Kongo begeht - unter anderem unvorstellbar brutale Vergewaltigungen an Kongolesinnen.
Am 4. Mai 2011 beginnt vor dem Oberlandesgericht Stuttgart der Kriegsverbrecherprozess gegen Murwanashyaka und Musoni. Die beiden wurden im November 2009 in Baden-Württemberg festgenommen. Der Prozess ist ein Pilotverfahren: er ist der erste in Deutschland überhaupt, der unter dem Völkerstrafgesetzbuch geführt wird - das Gesetzeswerk, das das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag in deutsches Recht überführt. Es geht um die Vorgesetztenverantwortlichkeit der beiden FDLR-Führer für das, was ihre Truppe im Kongo tut.
Die taz wies als erste Zeitung in Deutschland bereits im April 2008 prominent auf den Skandal hin, dass Kriegsverbrechen im Kongo von Deutschland aus gesteuert werden und die deutschen Behörden dies duldeten. Seitdem haben weitere taz-Recherchen die Vernetzungen der FDLR nach Deutschland und anderswo ausgeleuchtet und die Zusammenhänge in der Region der Großen Seen Afrikas analysiert.
Der Stuttgarter Prozess bietet den Anlass, diese Thematik mit Reportagen und Analysen weiter zu beleuchten.
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Alle Videos über die FDLR im Kongo gibt hier in der Übersicht.
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Parallel zur taz beobachtet auch Amnesty International den Prozess. Die Prozessberichte von Amnesty International finden Sie hier.
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Derzeit läuft auch in Frankfurt/Main vor dem Oberlandesgericht ein Prozess gegen den ruandischen Exbürgermeister Onesphore Rwabukombe, der 1994 die Ermordung von mehr als 3.700 Tutsi in Ruanda befohlen haben soll. Alle Artikel finden Sie dazu im taz-Schwerpunkt "Ruanda-Völkermordprozess"
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