FDLR-Vize Musoni hatte vor seiner Festnahme 2009 private Probleme. Zuvor schützte ihn das Baden-Württemberger Justizministerium jahrelang.von B. Schmolze & D. Johnson

Die FDLR-Milizen haben das Leben Tausender Zivillisten zerstört. Bild: ap
STUTTGART taz | Am 1. August, dem 94. Verhandlungstag, sowie am 10. August, dem 96. Verhandlungstag und dem letzten vor der Sommerpause, geht es im Kriegsverbercherprozess gegen die Führer der im Kongo kämpfenden ruandischen Hutu-Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) vor dem Oberlandesgericht Stuttgart ausführlich um die Personalia und den Hintergrund des Angeklagten Straton Musoni, 1. FDLR-Vizepräsident. Offenbar konzentriert sich das Verfahren jetzt vor allem auf ihn, da seine exakte Rolle anders als die des FDLR-Präsidenten Ignace Murwanashyakas unklar ist.
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Musoni, Computerfachmann, hatte jahrelang unentdeckt und trotz internationaler Sanktionen gegen ihn am Justizministerium Baden-Württemberg in Stuttgart in der EDV gearbeitet. In einem vor wenigen Monaten verlesenen Telefonat hatte er sich gebrüstet, von da aus die FDLR angerufen zu haben. Erst im Juli 2009 war er durch eine Sicherheitsprüfung gefallen und man hatte ihm den Zugang verweigert. Da war er schon seit Jahren Gegenstand von Ermittlungen und Sanktionen gewesen, wovon aber das Stuttgarter Ministerium offenbar nichts wusste.
In einer Stellungnahme des Justizministeriums Baden-Württemberg vom 21. Dezember 2009 zu einer Anfrage der Landesregierung, die jetzt vor Gericht verlesen wurde, stehen dazu erstaunliche Dinge. Die FDLR ist kein Beobachtungsobjekt für den Verfassungsschutz, heißt es. Straton Musoni, bestätigt das Justizministerium, steht seit März 2007 auf der UN-Sanktionsliste, aber es gibt kein Fahndungsausschreiben. Musoni fällt unter die Embargomaßnahmen des UN-Sicherheitsrates und auf der Sanktionsliste des US-Finanzministeriums, für Deutschland bedeutet dies jedoch keine Rechtsfolge, denn die Berichte der UNO sind weder dem Justizministerium noch den Behörden bekannt.
Die EU-Sanktionsverordngung 1183/2005 aus dem Jahr 2005 (die UN-Sanktionen übernimmt) ist dem Innenministerium allerdings seit April 2007 bekannt, führt die Stellungnahme weiter aus. Die EU-Verordnung zur Einfrierung von Konsten und wirtschaftlichen Ressourcen ist aber kein ausreichender Grund für eine Strafverfolgung, daher gibt es keine Ermittlungen. 2007 gab es Geldwäschevorwürfe gegen Musoni mit drei Anzeigen, aber alles wurde eingestellt.
Seit 14. Juli 2009 ist Musoni der Zugang zum Justizministerium verwehrt; wie lange das Arbeitsverhältnis dort bestand, ist nicht bekannt. Musoni hat keinen gültigen ruandischen Pass, daher ist er ausreisepflichtig, aber eine Abschiebung ist wegen der UN-Resolution nicht möglich, daher hat Musoni eine Duldung erhalten, dazu ein politisches Betätigungsverbot. Für die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist das Justizministerium Baden-Württemberg nicht zuständig.
Es werden weiter einige Einzelheiten aus Musonis ruandisch-deutscher Biographie verlesen:
Geboren 6. April 1961 in Kiruwa, Ruanda.
8. September 1986: Stipendiatenausweis von der deutschen Carl-Duisburg-Gesellschaft über 22 Monate, Förderung für Fach- und Führungskräfte
23. September 1986: Anmeldung in Saarbrücken
April bis September 1987: Praktikum bei der Ostertag Garten und Pflanzen GmbH, Schwäbisch Hall
1. Oktober 1988: Immatrikulation an der FH Konstanz, Fachrichtung Landschaftspflege, Studium bis voraussichtlich Juli 1992
6. Juli 1993: Anstellungsvertrag als Dipl-Ingenieur bei Jahn & Partner, Firma für Landschafts-, Umwelt- und Stadtplanung in Bernhausen, ab 1.10.93 bis 31.5.94 mit DM 1800 Verdienst
20. August 1993: Arbeitsamt Göppingen/Esslingen beantragt bei der Stadt Nürtingen Arbeitserlaubnis für Musoni, wird gewährt
1995: Immatrikuliert an FH Nürtingen, Fachrichtung Internationale Wirtschaftsbeziehungen
18.2.1997: Duldung der Stadt Nürtingen
17.8.1997: Aufenthaltsgenehmigung des Landes Baden-Württemberg
2001: Arbeit bei EDS Global Field Services
21.4.2006: Entwurf eines Schreibens des Landkreisamtes Esslingen an das Innenministerium Baden-Württemberg: Musoni habe abgelaufene Aufenthaltsgenehmigung, er wolle deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, doch es liege nicht einmal der Verlängerungsantrag vor
21.9.2009: Entwurf eines Schreibens des Landkreisamtes Esslingen an Musoni: Duldung und Aussetzung der Abschiebung bis 20.3.2010, Musoni darf keine selbständigen Beschäftigung nachgehen. Duldung am 25. September Musoni ausgehändigt
Die UN- und EU-Sanktionen gegen Musoni bestanden schon seit 2005, aber sein Konto, das er 1986 bei der Postbank Saarbrücken eröffnet hatte, wurde erst am 12. April 2009 gesperrt.
Die höchsten Kontosalden waren 2009 23.073,43 Euro, davor schon im Januar 2005 und Januar 2008 jeweils über 10.000 Euro; sonst immer um die 2000 Euro. Es gab regelmäßige Zahlungseingänge von durchschnittlich 150 Euro von diversen Ruandern, manche auch bis zu 1000 Euro. Es gab zahlreiche Überweisungen an Musonis Ehefrau Brigitte Musoni unter dem Stichwort „Rückzahlung“. Es gab mehrmals umfangreiche Ausgaben für „Telefon“.
Nach der Kontensperrung gab es Umsätze durch Gehaltszahlungen und eine monatliche Auszahlung von 870 Euro. In Telefongesprächen Musonis mit seinen FDLR-Führungskollegen Murwanashyaka und Mbarushimana, die am 10. August verlesen werden, wird deutlich, in welcher schwierigen Lage sich der FDLR-Vizepräsident danach befand. Er befindet sich in der Scheidung von seiner Ehefrau Brigitte; ein Gerichtstermin ist für den 22. September angesetzt, berichtet er FDLR-Exekutivsekretär Callixte Mbarushimana am 20. August 2009.
„Meine Frau hat mir diese UN-Angelegenheiten vorgeworfen“, klagt Straton Musoni. „Es gibt keinen Frieden mehr, wir haben nur Streit. Sie hat mir sogar vorgeworfen, dass ich Mörder bin, dass ich fast ein Mörder bin, dass ich mich nicht in ihrer Nähe aufhalten darf.“ Er dürfe sich ihr jetzt nicht mehr als 250 Meter nähern. Gegenüber Murwanashyaka führt Musoni am 28. August weiter aus, es gehe darum, „ob ich ein Aggressiver bin, der sie schlagen will“.
Außerdem habe ihm sein Arbeitgeber gekündigt, erzählt Musoni im ersten der beiden Gespräche weiter – das Telefonat fand wenige Wochen nach Musonis Zutrittsverbot zum Stuttgarter Justizministerium statt. Und Arbeitslosengeld sei ihm abgelehnt worden, „mit der Begründung, dass sie nicht Leute finanzieren können, die terroristischen Organisationen angehören“.
Straton Musoni mutmaßt auch, dass er vielleicht bald eine eigene Wohnung braucht und dafür aber kein Geld haben wird. „Ich habe viele Probleme“, sagt er immer wieder. Die Festnahme am 17. November 2009, so scheint es nach diesen Gesprächen, muss dem Ruander eine große Last von seinen Schultern genommen haben.
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Die taz zieht eine Zwischenbilanz des laufenden Stuttgarter Kriegsverbrecherprozesses gegen die beiden FDLR-Milizenführer in Stuttgart und ordnet das Prozessgeschehen ein. Eine Prozessreportage aus Stuttgart; eine Analyse der Arbeit der Bundesanwaltschaft weltweit; ein Hintergrund zu Kriegsverbrecherermittlungen im Kongo und ein Interview mit Amnesty International-Expertin Leonie von Braun.
Die ruandische Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) ist eine der brutalsten Kriegsparteien im Afrika der Großen Seen. Hervorgegangen aus der ehemaligen ruandischen Armee und den Hutu-Milizen, die 1994 in Ruanda den Völkermord an 800.000 Tutsi verübten, hat sie sich in der benachbarten Demokratischen Republik Kongo niedergelassen, mit einer eigenen Armee und Regierung, die im Osten des Landes weite Landstriche unsicher macht und von der Rückkehr an die Macht in Ruanda träumt.
FDLR-Präsident Ignace Murwanashyaka und sein Stellvertreter Straton Musoni leben in Deutschland und führen die Organisation von hier aus. Damit sind sie auch für die Verbrechen verantwortlich zu machen, die die FDLR im Kongo begeht - unter anderem unvorstellbar brutale Vergewaltigungen an Kongolesinnen.
Am 4. Mai 2011 beginnt vor dem Oberlandesgericht Stuttgart der Kriegsverbrecherprozess gegen Murwanashyaka und Musoni. Die beiden wurden im November 2009 in Baden-Württemberg festgenommen. Der Prozess ist ein Pilotverfahren: er ist der erste in Deutschland überhaupt, der unter dem Völkerstrafgesetzbuch geführt wird - das Gesetzeswerk, das das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag in deutsches Recht überführt. Es geht um die Vorgesetztenverantwortlichkeit der beiden FDLR-Führer für das, was ihre Truppe im Kongo tut.
Die taz wies als erste Zeitung in Deutschland bereits im April 2008 prominent auf den Skandal hin, dass Kriegsverbrechen im Kongo von Deutschland aus gesteuert werden und die deutschen Behörden dies duldeten. Seitdem haben weitere taz-Recherchen die Vernetzungen der FDLR nach Deutschland und anderswo ausgeleuchtet und die Zusammenhänge in der Region der Großen Seen Afrikas analysiert.
Der Stuttgarter Prozess bietet den Anlass, diese Thematik mit Reportagen und Analysen weiter zu beleuchten.
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Alle Videos über die FDLR im Kongo gibt hier in der Übersicht.
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Parallel zur taz beobachtet auch Amnesty International den Prozess. Die Prozessberichte von Amnesty International finden Sie hier.
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Derzeit läuft auch in Frankfurt/Main vor dem Oberlandesgericht ein Prozess gegen den ruandischen Exbürgermeister Onesphore Rwabukombe, der 1994 die Ermordung von mehr als 3.700 Tutsi in Ruanda befohlen haben soll. Alle Artikel finden Sie dazu im taz-Schwerpunkt "Ruanda-Völkermordprozess"
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