Ein vertraulicher UN-Bericht über das FDLR-Massaker im Busurungi enthüllt erschreckende Details. FDLR-Führer, rätselten wieso ihre Webseite abgeschaltet worden ist.von Dominic Johnson

Ehemalige Kindersoldaten in Kongo. Bild: dpa
STUTTGART taz | Bisher unveröffentlichte Berichte von UN-Untersuchnungsmissionen über Ablauf und Vorgeschichte des schlimmsten Massakers, das die ruandische Hutu-Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) im Kongo verübt haben soll, wurden am 10. August im OLG Stuttgart verlesen, am letzten Verhandlungstag im Kriegsverbrecherprozess gegen FDLR-Präsident Ignace Murwanashyaka und seinen Vize Straton Musoni vor der Sommerpause 2012.
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Beim Überfall der FDLR auf das Dorf Busurungi in der Nacht zum 10. Mai 2009 kamen laut Anklage 96 Menschen ums Leben. Ein UN-Team besuchte Busurungi und den nahen Ort Hombo, wohin sich Überlebende des Massakers geflüchtet hatten, vom 12. bis 15. Mai 2009 und erstellte seinen Bericht am 30. Mai, der aber bis heute unter Verschluss blieb.
Busurungi stand seit 1996 unter Kontrolle der ruandischen Hutu-Kämpfer, schreibt das UN-Team. Sie „konnten alle Personen außer Hutu töten, vergewaltigen und ausplündern, unter völliger Straffreiheit“.
Nach Beginn der gemeinsamen kongolesisch-ruandischen Armeeoperation „Umoja Wetu“ gegen die FDLR im Ostkongo im Januar 2009 floh die FDLR aus Busurungi in den Busch, am 30. Januar rückten kongolesische Soldaten in Busurungi ein.
Die Soldaten der kongolesischen Armee FARDC griffen von Busurungi aus FDLR-Einheiten auf dem Hügel Shario an. Mehrfach gab es Gegenangriffe der FDLR auf Busurungi und andere Orte unter Armeekontrolle.
Der Großangriff der FDLR auf Busurungi in der Nacht zum 10. Mai war systematisch und brutal. Erst wurden die Positionen der Armee angegriffen, danach die Bevölkerung. Die FDLR-Kämpfer gingen mit Macheten und Stöcken von Haus zu Haus, schreibt der UN-Bericht; manche Einwohner wurden dabei getötet, andere in ihren Häusern verbrannt. 60 Zivilisten und 35 Militärs seien umgekommen, so das UN-Team. Angegriffen worden seien auch die Dörfer Unyamwasa I und II, Kayendo und andere.
Ganze FDLR-Familien seien am Angriff beteiligt gewesen, „auch Kinder, die Kinder getötet haben“. Sie sprachen Kinyarwanda und Swahili und warfen der Bevölkerung vor, die kongolesische Armee gewähren zu lassen: „Ihr habt etwas angefangen, was euch nicht gelingt. Heute haben wir Busurungi angegriffen. Wir werden euch bis Tingi-Tingi jagen“.
Tingi-Tingi ist der Ort, wo 1997 Tausende ruandische Hutu-Flüchtlinge zu Tode kamen, als sie vor der vorrückenden ruandischen Armee flohen und am Ufer des Kongo-Flusses tief im Regenwald strandeten.
Mehrere Überlebende von Busurungi berichteten dem UN-Team, wie ihre Frauen und Kinder von der FDLR in Häusern eingeschlossen und dann lebendig verbrannt wurden. Einer sagte, sein Vater sei mit der Machete aufgeschlitzt und die Leiche auf die Straße geworfen worden.
„Die FDLR hat nach den Angriffen gefeiert und gesungen: Wohin ihr auch geht, FDLR wird euch folgen“, auch bis nach Hombo und Otoboro, so der UN-Bericht weiter.
Kongos Armee FARDC spielte demnach eine unrühmliche Rolle. Die meisten ihrer eigentlich stationierten Soldaten waren gar nicht da, denn sie waren zu privaten Besuchen oder zum Einsammeln von Sold in Hombo. Nur 100 FARDC-Soldaten standen einer FDLR-Brigade gegenüber.
Sie hätten die Bevölkerung erst ermutigt, nicht aus Busurungi zu fliehen, da sie die Lage im Griff habe. Dann hätten sie gesagt, man solle fliehen, weil die Munition ausgegangen sei.
Die Überlebenden und Fliehenden fühlten sich laut UN-Bericht auch in Hombo und anderen Orten, wo sie Zuflucht gefunden hatten, nicht sicher. Sie trauten eher ihrer lokalen Miliz „Mai-Mai-Kifuafua“. Deren Kämpfer sowie Armeesoldaten hätten schließlich die Toten begraben.
Aus Sicht der FDLR war der Angriff auf Busurungi – für den sie die Verantwortung übernahm, aber bestritt, dabei Zivilisten getötet zu haben – ein Racheakt für einen vorhergegangenen Angriff der kongolesischen Armee FARDC auf FDLR-Stellungen und ruandische Hutu auf den nahen Hügeln Shario und Maroc zwischen dem 27. und 30. April 2009. Dabei wurden laut FDLR 63 Menschen getötet.
Das UN-Team in Busurungi hebt den Umstand hervor, dass in Busurungi anders als bei anderen Angriffen „die Gegend nur von geringem militärischen Wert“ war und „bis vor kurzem friedliches ziviles Leben“ herrschte. Dies weise darauf hin, dass der Angriff tatsächlich ein Racheakt war und nicht der Erlangung eines militärischen Vorteils diene.
Der vorhergegangene FARDC-Angriff auf Shario wurde von einem separaten UN-Team der Demobilisierungsabteilung DDRRR der UN-Mission im Kongo untersucht – nicht aufgrund einer Ortsbegehung, sondern aufgrund von Interviews mit repatriierten ex-FDLR-Kämpfern in Ruanda.
Demnach galt der Angriff dem 2. FDLR-Vizepräsidenten, Brigadegeneral Iyamurenge alias Rumuli, dem die mächtige FDLR-Reservebrigade unterstand. Der Befehl habe gelautet, die jungen Männer zu töten, die Frauen und Kinder einzufangen und nach Ruanda zu bringen.
Bei ihrem Angriff auf Shario habe die FARDC allerdings nur wenige FDLR-Kämpfer vorgefunden. Zwei seien getötet worden. 53 Zivilisten wurden weggebracht, in den Ort Remeke. Ihr Schicksal sei unbekannt.
Eine Tutsi-Einheit der kongolesischen Armee blieb in Shario, der Rest zog sich zurück. Daraufhin habe die FDLR den Vergeltungsschlag auf Busurungi beschlossen, den die FDLR-Reservebrigade schließlich ausführte.
Die FDLR veröffentlichte am 22. Mai 2009 eine Namensliste der Toten von Shario, die ebenfalls in Stuttgart verlesen wurde – eine Ehre, die den Toten von Busurungi nicht zuteil wurde. Eine feierliche Stimmung legt sich über den Stuttgarter Gerichtssaal, als ein Name nach dem anderen samt Altersangabe – viele davon sind Kinder – von der einzigen Richterin auf der Richterbank verlesen wird.
Die UN-Demobilisierungabteilung DDRRR war in dieser Zeit – nach Ende der kongolesisch-ruandischen Militäroperationen gegen die FDLR im Kongo und während der schwersten FDLR-Angriffe auf Zivilisten seit ihrer Gründung – damit beschäftigt, einfache FDLR-Kämpfer dazu zu bewegen, den Kampf einzustellen und nach Ruanda zurückzukehren.
Eine im Gerichtssaal verlesene DDRRR-Botschaft an FDLR-Kämpfer im Kongo führt aus, dass die FDLR-Kommandanten ihr Fußbolk „schon seit langem belügen“: Sie selbst hätten ihre Familien längst in Sicherheit im Ausland gebracht, teilweise schon in Ruanda, während die einfachen Soldaten samt ihren Angehörigen im Kongo ausharren müssten.
Detailliert wird aufgelistet, welcher Kommandant seine Familie in welchem Land hat: Deutschland, Belgien, Uganda, Sambia, sogar Ruanda selbst.
„Warum fliehen all diese Familien aus den kongolesischen Wäldern, wenn sie dort kein schlechtes Leben führen?“ fragt die UNO. „Ihr werdet getäuscht. Sind es nur die Ärmsten, die Ruanda befreien müssen? Die Kinder der Reichen bleiben nicht im Wald.“ Die einen hätten nichts, „die anderen essen Hähnchen und trinken Bier aus Goma und Walikale und bauen Häuser für ihre Frauen“.
Mit solchen Botschaften versuchte die UN-Mission im Kongo, der FDLR-Propaganda entgegenzuwirken, die vor allem auf der FDLR-Internetseite www.fdlr.org verbreitet wurde. Für deren Erstellung waren vor allem die beiden in Deutschland lebenden FDLR-Führer Murwanashyaka und Musoni sowie der in Frankreich lebende FDLR-Exekutivsekretär Callixte Mbarushimana verantwortlich.
Die FDLR-Webseite wurde am 28. August 2009 vom deutschen Provider OVH abgeschaltet – nachdem die taz OVH angefragt hatte, wieso sie eine Webseite einer Organisation betreibt, die auf der UN-Sanktionliste steht, obwohl die UNO das Betreiben der Webseite als „Unterstützung einer bewaffneten Gruppe“ verurteilt habe und gegen Murwanashyaka ein politisches Betätigungsverbot gelte.
OVH schickte der FDLR-Führung in Deutschland eine Mail-Benachrichtigung über die Schließung der Webseite, über die Murwanashyaka und Musoni am Abend des 28. August 2009 ausführlich am Telefon sprachen. Das abgehörte Gespräch wurde zum Abschluss des 96. Verhandlungstages am 10. August im Stuttgarter Gerichtssaal verlesen.
„Ist eine politische Betätigung festzustellen, die OVH als illegal und unzulässig bekanntgegeben wurde“, liest Straton Musoni die Mail vor, die ihm Ignace Murwanashyaka soeben weitergeleitet hat. „OVH wurde mit illegalen Aktivitäten in Verbindung gebracht“; deshalb „kündigen wir Ihren Vertrag“.
Die beiden FDLR-Führer wissen nichts von der taz-Anfrage an OVH wegen der Webseite. „Wenn sie sie gesperrt haben, heißt es, es gibt eine Anordnung von irgendwo, von Monuc (UN-Mission im Kongo) oder UN-Sicherheitsrat“, mutmaßt FDLR-Vizepräsident Musoni. „Der Grund ist nur, dass Leute sie angerufen haben und gesagt haben, dass diese Homepage von Mördern ist“.
FDLR-Präsident Murwanashyaka will das nicht akzeptieren. „Wir zeigen sie an und gewinnen“, sagt er forsch. „Politische Aktivität ist kein Grund, eine Homepage zu sperren. Sie müssen sagen, dass der Inhalt nicht mit ihrer Grundlinie übereinstimmt.“
Er ist sich sicher, dass das nicht aus Deutschland kommt: „Es sind Leute, die sie angerufen haben und sie eingeschüchtert haben.... Monuc oder ähnliches, sie sagen dann, diese Leute führen einen Krieg und so weiter.“
Jedenfalls wollten die beiden so schnell wie möglich einen neuen Host für die Seite suchen. Sie überlegten, wen sie dazu fragen könnten. „Wichtig ist, jemanden zu finden, der seriös ist, der sich nicht einschüchtern lässt, der zum Beispiel andere Parteien hostet“, meint Musoni.
Die Seite wird tatsächlich wenig später von einem britischen Server zu neuem Leben erweckt – aber nur für kurze Zeit. Seit September 2009 ist sie endgültig tot und die FDLR-Präsenz im Internet ist damit Geschichte.
Er warnte vor der Homo-Ehe und der Islamisierung Frankreichs. Nun hat sich der rechtsnationale Publizist Dominique Venner in Notre-Dame ungebracht.

Die taz zieht eine Zwischenbilanz des laufenden Stuttgarter Kriegsverbrecherprozesses gegen die beiden FDLR-Milizenführer in Stuttgart und ordnet das Prozessgeschehen ein. Eine Prozessreportage aus Stuttgart; eine Analyse der Arbeit der Bundesanwaltschaft weltweit; ein Hintergrund zu Kriegsverbrecherermittlungen im Kongo und ein Interview mit Amnesty International-Expertin Leonie von Braun.
Die ruandische Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) ist eine der brutalsten Kriegsparteien im Afrika der Großen Seen. Hervorgegangen aus der ehemaligen ruandischen Armee und den Hutu-Milizen, die 1994 in Ruanda den Völkermord an 800.000 Tutsi verübten, hat sie sich in der benachbarten Demokratischen Republik Kongo niedergelassen, mit einer eigenen Armee und Regierung, die im Osten des Landes weite Landstriche unsicher macht und von der Rückkehr an die Macht in Ruanda träumt.
FDLR-Präsident Ignace Murwanashyaka und sein Stellvertreter Straton Musoni leben in Deutschland und führen die Organisation von hier aus. Damit sind sie auch für die Verbrechen verantwortlich zu machen, die die FDLR im Kongo begeht - unter anderem unvorstellbar brutale Vergewaltigungen an Kongolesinnen.
Am 4. Mai 2011 beginnt vor dem Oberlandesgericht Stuttgart der Kriegsverbrecherprozess gegen Murwanashyaka und Musoni. Die beiden wurden im November 2009 in Baden-Württemberg festgenommen. Der Prozess ist ein Pilotverfahren: er ist der erste in Deutschland überhaupt, der unter dem Völkerstrafgesetzbuch geführt wird - das Gesetzeswerk, das das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag in deutsches Recht überführt. Es geht um die Vorgesetztenverantwortlichkeit der beiden FDLR-Führer für das, was ihre Truppe im Kongo tut.
Die taz wies als erste Zeitung in Deutschland bereits im April 2008 prominent auf den Skandal hin, dass Kriegsverbrechen im Kongo von Deutschland aus gesteuert werden und die deutschen Behörden dies duldeten. Seitdem haben weitere taz-Recherchen die Vernetzungen der FDLR nach Deutschland und anderswo ausgeleuchtet und die Zusammenhänge in der Region der Großen Seen Afrikas analysiert.
Der Stuttgarter Prozess bietet den Anlass, diese Thematik mit Reportagen und Analysen weiter zu beleuchten.
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Alle Videos über die FDLR im Kongo gibt hier in der Übersicht.
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Parallel zur taz beobachtet auch Amnesty International den Prozess. Die Prozessberichte von Amnesty International finden Sie hier.
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Derzeit läuft auch in Frankfurt/Main vor dem Oberlandesgericht ein Prozess gegen den ruandischen Exbürgermeister Onesphore Rwabukombe, der 1994 die Ermordung von mehr als 3.700 Tutsi in Ruanda befohlen haben soll. Alle Artikel finden Sie dazu im taz-Schwerpunkt "Ruanda-Völkermordprozess"
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