A20-Planungen stocken: „Kleiner Rückschlag“

Das Bundesverwaltungsgericht deutet an: Kieler Landesregierung muss bei der Planung der A 20 nachbessern.

Hier geht es so bald nicht weiter: Kommende Abschnitte der Autobahn 20 werden auf sich warten lassen. Foto: Carsten Rehder/dpa

HAMBURG taz | „Planungsstopp für die A 20“: So oder ähnlich titelten am gestrigen Mittwoch mehrere norddeutsche Medien: Tags zuvor habe das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, die schleswig-holsteinischen Autobahn-Planungen „auf Eis“ zu legen. Verwirrend daran: Auf Nachfrage konnte das Gericht diesen Vorgang „nicht bestätigen“: Wie eine Sprecherin der taz sagte, gebe es „keinen Beschluss und schon gar keinen von uns verfügten Planungsstopp“.

Demnach hatten die Richter im Rahmen einer Zwischenbilanz einige zarte Hinweise auf mögliche Schwächen des bisherigen Planungsverfahrens gegeben. Gegen den Planungsbeschluss der Kieler Landesregierung klagen mehrere Umweltverbände.

Zu wenig transparent sei etwa der Umgang mit einem neuerdings von der EU vorgeschriebenen Bericht über die Auswirkungen eines geplanten Elbtunnels bei Glückstadt auf die Gewässerqualität: Der wäre öffentlich auszulegen, damit beispielsweise Einwände dagegen erhoben werden können. Stattdessen aber hatte die Landesregierung das Papier im Oktober den Planunterlagen beigefügt und den Klägern zukommen lassen.

„Wir nehmen diesen Hinweis ernst und holen das jetzt umgehend nach“, sagte Harald Haase, Sprecher des Kieler Verkehrsministeriums. Das nun notwendige Planfeststellungsergänzungsverfahren hält er aber für möglich „ohne zeitliche Verzögerung“ der laufenden Bauvorbereitungen. Auch Verkehrsminister Reinhard Meyer (SPD)bekundete am Mittwoch: „Für den Fahrplan des Gesamtprojekts ist das aber nur ein kleiner Rückschlag.“ Einen Bautermin für die geplante Elbunterquerung gibt es ohnehin noch nicht.

Seit Montag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sechs Klagen gegen den schleswig-holsteinischen Planfeststellungsbeschluss für die A 20. Die Kläger halten einen geplanten 5,6 Kilometer langen Elbtunnel bei Glückstadt für nicht finanzierbar, rügen Verstöße gegen den Naturschutz und ziehen das Sicherheitskonzept in Zweifel.

Am Dienstag hatte die Landesregierung im letzten Punkt nachgebessert: Den Brandschutz sollen hauptamtliche Kräfte sicherstellen. Zuvor hatten der Bürgermeister der Gemeinde Kollmar und der Landrat des Kreises Steinburg, auf deren Gebiet der Tunnel liegen soll, erklärt, die örtliche Freiwillige Feuerwehr wäre mit der Aufgabe überfordert.

Eine endgültige Entscheidung will das Gericht am 28. April verkünden. Die Kieler Landesregierung rechnet damit, dass dann weitere Plannachbesserungen erforderlich werden.

„Wir beteiligen uns hier nicht an zeitlichen Spekulationen“, sagte Haase weiter. Im Ministerium gehen Experten kaum noch davon aus, dass innerhalb der nächsten sieben oder acht Jahre mit dem Bau eines Elbtunnels begonnen wird. Dieser soll den schleswig-holsteinischen Teil der werdenden Autobahn mit dem im benachbarten Niedersachsen verbinden. Und da liegt ein Teil der Erklärung: Für das niedersächsische Anschlussstück ab Drochtersen ist derzeit noch nicht einmal ein Planfeststellungsverfahren im Gange.

Bis dieses aber abgeschlossen ist – und die dagegen zu erwartenden Klagen durchgestanden sind –, wird noch viel Wasser die Elbe hinunter fließen. „Da wechseln noch Landesregierungen“, sagt Ministeriumssprecher Haase, „und niemand weiß, wie neue politische Mehrheiten das Projekt bewerten.“

Angesichts dessen spielen die paar Monate, die das öffentliche Auslegen des von der EU geforderten Gewässer-Berichts jetzt kostet, kaum eine Rolle. Umso weniger, als die Klagen von Naturschützern gegen den niedersächsischen Abschnitt des geplanten Elbtunnels nicht vor dem kommenden Oktober in Leipzig verhandelt werden.

Selbst wann mit dem Anschluss der A 20 an die A 7 zu rechnen sei, mag Haase „ nicht prophezeien“. 2013 hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits den Weiterbau der A 20 bei Bad Segeberg untersagt: Damals monierten die Richter, die Umweltverträglichkeit sei nicht genau genug untersucht worden.

Der verkehrspolitische Sprecher der schleswig-holsteinischen CDU, Hans-Jörn Arp, sieht den Minister und die Seinen „hoffnungslos überfordert“. Christopher Vogt (FDP) hingegen sprach von einem „mittelschweren Planungsfehler“, der aufzeige, dass der Meyer unterstellte Landesbetrieb Verkehr „nicht in der Lage“ sei, derartige Projekte zu planen.

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