ARD-Themenabend Rüstungshandel: Planet der Waffen

Mit dem Spielfilm „Meister des Todes 2“ liefert Regisseur Daniel Harrich hochrelevantes Fernsehen. Es geht um illegale Deals deutscher Rüstungsfirmen.

Szene aus "Meister des Todes 2": Junge Mann mit Gewehr

Szene aus „Meister des Todes 2“: Miguel (Kristyan Ferrer) kommt an ein Gewehr Foto: SWR

Die Geschichte, die Regisseur Daniel Harrich und Drehbuchautor Gert Heidenreich in ihrem Spielfilm „Meister des Todes 2“ erzählen, endet wie ein schlechter Krimi: In einem Gerichtsverfahren wegen illegaler Waffenexporte eines Konzerns wird die Sekretärin verurteilt. Die Strippenzieher aus der Firmenspitze hingegen kommen davon.

Harrich und Heidenreich können nichts dafür, dass die Geschichte so ausgeht. Ihr Gerichtsdrama beruht auf einem realen Prozess am Landgericht Stuttgart gegen Mitarbeiter der Firma Heckler & Koch (H&K). Es ging um den verbotenen Export von G36-Gewehren nach Mexiko. Für den Konzern lief es gut – abgesehen davon, dass der Erlös aus dem illegalen Verkauf der Waffen (3,7 Millionen Euro) eingezogen wurde. Beim Freispruch für einen der Beschuldigten aus der Führungsebene – einem Ex-Prä­si­den­ten des Landgerichts Rottweil, der zu H&K gewechselt war – berücksichtigte das Gericht „seine besondere Lebensleistung als Jurist“.

Es sei „der Skandal schlechthin, dass die Geschäftsführung frei aus diesem Saal herausläuft“, sagte der Rüstungskritiker Jürgen Grässlin nach dem Urteil im Februar 2019. Zu hören ist dieser Satz nun in der Doku „Tödliche Exporte: Rüstungsmanager vor Gericht“, die mit dem Spielfilm zu einem Themenabend gekoppelt ist. Der erste „Meister des Todes“-Film war 2015 ebenfalls Teil eines Themenabends gewesen.

Im September 2014 überfielen Polizisten im mexikanischen Bundesstaat Guerrero einen Bus und ermordeten sechs Studenten. 43 Studenten gelten bis heute als vermisst. Verwendet worden waren auch G36-Gewehre von H&K. Das zeigten unter anderem 13 Schmauchspuren am Tatort, sagt Daniel Harrich.

Wenn Polizei und OG kooperieren

Guerrero gehört zu den nicht genehmigungsfähigen Gebieten Mexikos, weil hier Polizei und Organisierte Kriminalität kooperieren. Die Doku rekonstruiert, wie das Bundeswirtschaftsministerium H&K empfahl, jene Bundesstaaten im Exportgenehmigungsantrag einfach wegzulassen. In den Harrich vorliegenden Verträgen, die die Firma mit dem mexikanischen Verteidigungsministerium abgeschlossen hat, sind die „verbotenen“ Bundesstaaten freilich als Lieferort vermerkt. SWR-Redakteur Thomas Reutter, verantwortlich für die Doku und seit zehn Jahren mit dem Fall befasst, sagt, er sei „immer noch überrascht über die Symbiose zwischen Rüstungsexportkontrolle und Rüstungsindustrie“.

Spielfilm „Meister des Todes 2“, Mi., 1. 4., 20.15 Uhr, ARD

Doku „Tödliche Exporte“, 21.45 Uhr, ARD eine Doku-Langfassung läuft im SWR-Fernsehen um 23.30 Uhr.

Harrich verschafft seinen Filme oft Aufmerksamkeit im Politikbetrieb – „Meister des Todes 1“ lief im Bundestag. Zur Fortsetzung sagt der CDU-Politiker Frank Heinrich, Mitglied im Bundestagsausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe: „‚Meister des Todes 2‘ wie auch die Dokumentation zeigen eindrücklich, dass es immer noch zu leicht ist, die deutschen Gesetze und Regelungen zu umgehen.“

Warum ist das so? Die Recherchen legen als Erklärung nahe: Wirtschaftsminister kommen und gehen, aber der Stab bleibt bestehen. Ein Ministerialdirigent, der 15 Jahre lang eine zentrale Kontrollfunktion bekleidete, begründete im Stuttgarter Prozess seine Kooperation mit H&K mit den Worten, er arbeite schließlich beim Bundesminsterium für Wirtschaft.

Der SPD-MdB Frank Schwabe, auch Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, betont nach Sichtung der neuen Harrich-Filme, es seien „längst nicht alle Fragen an der Mitschuld der Firma Heckler & Koch“ beantwortet. Das Gerichtsurteil aus dem Februar 2019 sei „vor allem für die Familien der Opfer unbefriedigend“. Er könne sich „vorstellen, dass die Strafzahlungen der Firma von 3,7 Millionen Euro in einen Opferfonds für die Angehörigen in Mexiko fließen“.

Zur Qualität des Urteils passt, dass das Landgericht Stuttgart auch mehr als ein Jahr nach Ende des Prozesses noch keine schriftliche Begründung vorgelegt hat. „Ein Schelm, wer Böses dabei denkt“, sagt Daniel Harrich.

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