Abgeordnetengesetz in Bayern: Cousinen dürfen nicht

Die Verwandtenaffäre hat das Ansehen des bayerischen Landtags deutlich beschädigt. Nun wird das Abgeordnetengesetz drastisch verschärft.

Mag Bier und Familienangehörige: Freie Wähler-Chef Aiwanger. Bild: dpa

MÜNCHEN dpa | Nach der Verwandtenaffäre im bayerischen Landtag soll das neue Abgeordnetengesetz noch schärfer ausfallen als ursprünglich geplant. Darauf verständigten sich die Spitzen von CSU, SPD, Grünen und FDP bei einem Treffen im Münchner Maximilianeum am Mittwochabend.

Künftig sollen die Abgeordneten keine Familienmitglieder bis zum vierten Verwandtschaftsgrad mehr anstellen dürfen – das betrifft Cousinen und Vettern. Ursprünglich war nur ein Verbot bis zum dritten Verwandtschaftsgrad geplant.

Allerdings ist es den insgesamt fünf Fraktionen nicht gelungen, in dieser Frage mit einer Stimme zu sprechen. Freie Wähler-Chef Hubert Aiwanger geht die neue Regelung zu weit. „Das wäre ein Riesenberufsverbot für sehr viele Leute“, kritisierte er. Die ursprüngliche Hoffnung war, mit einer gemeinsam Verabschiedung des Gesetzes an diesem Donnerstag das Ansehen des Landtags wieder zu heben.

Auch in einem zweiten Punkt wird das neue Abgeordnetengesetz rigider als geplant: Künftig dürfen die Abgeordneten nämlich auch bis zum dritten Verwandtschaftsgrad keine Familienmitglieder anderer Abgeordneter mehr anstellen.

Lediglich zwei Verstöße

Insgesamt 79 Landtagsabgeordnete hatten seit dem Jahr 2000 Ehefrauen oder Kinder als Bürohilfen angeheuert. Dies war nach bayerischem Abgeordnetengesetz rechtens, hat aber trotzdem eine Welle der Empörung ausgelöst. Nach jetzigem Kenntnisstand waren unter den 79 Abgeordneten nur zwei, die möglicherweise gegen Rechtsvorschriften verstoßen haben: der frühere CSU-Fraktionschef Georg Schmid und Georg Winter, der frühere Vorsitzende des Haushaltsausschusses.

Weiter diskutiert wird über die künftigen Regeln für die Veröffentlichung von Nebeneinkünften. Einigkeit besteht darin, dass Verstöße gegen die Veröffentlichungspflicht künftig hart bestraft werden können. Wenn ein Abgeordneter falsche Angaben über die Höhe seiner Einkünfte macht, kann ihm die Hälfte seiner jährlichen Diäten gestrichen werden. Diskutiert wird noch, wie genau das Einkommen künftig offen gelegt werden muss.

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