Abhören von Skype-Telefonaten: Trojaner in rechtlicher Grauzone

Das Innenministerium will eine Änderung der Strafprozessordnung, um Online-Telefonie überwachen zu können. Aber das Justizministerium zögert.

Dieses mäßig originelle Symbolbild stellt die dpa zum Thema „Bundestrojaner“ zur Verfügung Bild: dpa

FREIBURG taz | Auch rechtlich gibt es noch Probleme mit dem Abhören von Skype-Telefonaten. Bisher hat das Bundeskriminalamt (BKA) nur die Befugnis, entsprechende Trojaner präventiv einzusetzen, also zur Gefahrenabwehr. Das ist im BKA-Gesetz geregelt. Der Generalbundesanwalt Harald Range will die sogenannte Quellen-TKÜ aber auch zur Strafverfolgung nutzen, wie er im März im Interview mit der taz erklärte. Erforderlich wäre hierfür eine Regelung in der Strafprozessordnung. Diese müsste der Bundestag schaffen.

Die Staatsanwaltschaften der Länder hatten sich bisher einfach auf die normale Abhörbefugnis in der Strafprozessordnung berufen (§ 100a). Auch die Gerichte haben das mitgemacht. Die Bundesanwaltschaft vertritt aber schon seit einigen Jahren eine andere Ansicht. „Wir glauben, dass das nicht genügt, weil die Installation einer speziellen Software auf dem privaten Computer ein zusätzlicher, schwerwiegender Eingriff ist“, sagte Range im taz-Interview.

Als Bundestrojaner bezeichnet man eine Software, die heimlich auf einem Computer installiert wird und Informationen an die Sicherheitsbehörden liefert. Die Onlinedurchsuchungen per Trojaner kommt aber in der Praxis sehr selten zum Einsatz. Ein zweiter Typ soll die Überwachung von verschlüsselten E-Mails und (generell verschlüsselten) Skype-Telefonaten ermöglichen. Er greift an der Quelle an, also im Computer, bevor die Kommunikation verschlüsselt wird. Man spricht deshalb von Quellen-Telekommunikations-Überwachung (Quellen-TKÜ). (taz, cr)

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD findet sich hierzu nur der kryptische Satz: „Die Vorschriften über die Quellen-Telekommunikationsüberwachung werden wir rechtsstaatlich präzisieren, um unter anderem das Bundeskriminalamt bei seiner Aufgabenerfüllung zu unterstützen.“ Doch wie kann man etwas präzisieren, was es noch gar nicht gibt? Oder soll nur die Präventiv-Befugnis des BKA präzisiert werden?

Das Bundesinnenministerium geht davon aus, dass der Koalitionsvertrag auf eine Ergänzung der Strafprozessordnung abzielt. Zuständig wäre dafür aber nicht der Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), sondern der Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). In dessen Haus hat man sich mit der Frage jedoch noch gar nicht befasst. Man hat aber immerhin festgestellt, dass der Koalitionsvertrag an diesem Punkt „nicht eindeutig“ ist.

Daraus dürfte sich noch eine interessante Diskussion innerhalb der Großen Koalition ergeben. Bisher wird diese aber von niemandem forciert, weil der entsprechende Trojaner ja noch gar nicht einsatzbereit ist. Eine Regelung der Quellen-TKÜ in der Strafprozessordnung würde diese nicht nur der Bundesanwaltschaft ermöglichen, sondern auch allen anderen Staatsanwaltschaften.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob sie dieses Element auch sehen wollen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.