Abschiebung ausgesetzt: Flüchtling darf vorerst bleiben

Der aus Pakistan stammende Asylbewerber Usman Manir darf vorläufig nicht abgeschoben werden. Das hat das zuständige Verwaltungsgericht entschieden.

Überfüllt: Die Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge in Eisenhüttenstadt. Bild: dpa

Der Asylbewerber Usman Manir darf vorläufig in Deutschland bleiben. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat am Mittwoch beschlossen, dass der 27-jährige Pakistaner nicht abgeschoben werden darf, bevor im Hauptsacheverfahren über seine Klage gegen die Abschiebung entschieden ist. Dieses Verfahren wird sich aller Voraussicht nach über Monate hinziehen.

Manir sollte eigentlich am Donnerstag abgeschoben werden. Es war bereits der dritte Versuch. Ende Juni hatte ein Fluggast die Abschiebung verhindert, indem er im Flugzeug aufstand. Auch ein zweiter Termin platzte kurzfristig. Manir soll nach Ungarn abgeschoben werden, weil nach der sogenannten Dublin-II-Verordnung das EU-Land für das Asylverfahren zuständig ist, in das der Asylsuchende zuerst einreist.

Manir war 2012 aus seinem Heimatland geflohen und hatte in Ungarn Asyl beantragt. Nach eigener Auskunft wurde er dort im Asylbewerberheim angegriffen und geschlagen. Er berichtet von regelmäßigen Angstattacken und befürchtet, dass er sich umbringen würde, sollte er nach Ungarn abgeschoben werden.

Das Gericht argumentiert nun mit Verweis auf die Europäische Grundrechtscharta, dass ein Asylbewerber nicht in den eigentlich zuständigen Mitgliedsstaat abgeschoben werden darf, wenn dort „systematische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber bestehen". Es dürfe nicht sein, dass der Antragsteller „tatsächlich Gefahr läuft, in diesem Mitgliedsstaat einer unmenschlichen oder erniedrigen Behandlung" ausgesetzt zu werden.

Genau diese Gefahr aber sieht das Gericht im Falle Ungarns. In dem Beschluss, der der taz vorliegt, heißt es: „Das Gericht ist überzeugt davon, dass - zumindest derzeit - ein rechtstaatliches Asylverfahren in Ungarn nicht gewährleistet ist." Diese Ansicht vertreten auch andere Verwaltungsgerichte. Es gibt allerdings andere, die Abschiebungen nach Ungarn in jüngerer Zeit als rechtmäßig einstuften.

Für Manirs Anwältin Berenice Böhlo ist es ein Skandal, dass die Abschiebung überhaupt erneut angesetzt wurde. Denn das Verwaltungsgericht Frankfurt habe dies ausdrücklich untersagt. Es habe im nun entschiedenen Rechtsschutzverfahren dem Bundesamt aufgegeben, auf die „Bundespolizei einzuwirken, dass eine Abschiebung des Antragstellers bis zu einer Entscheidung des Gerichts im vorläufigen Rechtsschutzverfahren unterbleibt“. Böhlo spricht von einer „krassen Missachtung des Gerichts".

Manir war vor einer Woche geschwächt von seinem Hungerstreik ins Krankenhaus eingeliefert worden. Inzwischen isst er wieder. Am Mittwoch wurde er vom Krankenhaus zunächst wieder in die Abschiebehaft gebracht. Ein Amtsarzt hatte knapp bescheinigt, dass Manir zwar „weinerlich“ sei, aber „unverändert haft-, reise- und flugfähig“.

Inzwischen ist Manir wieder in der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt untergebracht. Wie lange er dort bleiben wird, sei unklar, sagte eine Sprecherin des Brandenburger Innenministeriums am Mittwochabend der taz. Eigentlich sollen die Flüchtlinge nur drei Monate dort bleiben, bevor sie auf die Heime in den Kommunen verteilt werden. Das klappt aber nicht wie gewollt. Deswegen ist die Unterkunft in Eisenhüttenstadt mit momentan 700 Bewohnern deutlich überfüllt.

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