Ackermann-Geburtstag im Kanzleramt: Merkels große Bankersause

Ex-Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann feierte seinen Geburtstag 2008 im Kanzleramt. Das knausert bisher mit Details zur Party. Blogger stellen sie nun ins Netz.

Feiern mit Merkel: Ackermann hat es gefallen. Bild: ap

BERLIN taz | Geburtstagssause, Kanzleramt April 2008: Angela Merkel richtet ein „Abendessen zu Ehren von Herrn Doktor Ackermann“ aus. Josef Ackermann, damals noch Deutsche-Bank-Chef, war 60 Jahre geworden. Es gibt Spargel und Kalbsschnitzel für eine ausgewählte Gesellschaft. Bis heute stemmt sich das Bundeskanzleramt dagegen, dass Details der Party für jeden zugänglich sind, etwa im Internet.

Am Donnerstag hat netzpolitik.org nun die Gästeliste, einen Entwurf für die Begrüßungsrede und Rechnungen für die Speisen veröffentlicht. Die Dokumente bringen zwar kaum neue Erkenntnisse. Wer aus Politik, Wirtschaft und Showbusiness beim Dinner war, ist längst bekannt. Dass der Spargel 15,11 Euro pro Kilo kostete auch. Der Fall zeigt aber, wie die Regierung mit Informationen knausert.

Denn die Debatte über das Treffen begann bereits 2009 mit einer ZDF-Dokumentation über die Kanzlerin. Ackermann erzählte darin über sich und Merkel: „Sie hat mir damals gesagt, sie würde gerne etwas für mich tun. Ich solle doch einmal etwa 30 Freunde und Freundinnen einladen aus Deutschland und der Welt, mit denen ich gerne einen Abend zusammensein würde im Kanzleramt. Und ich muss Ihnen sagen, es war ein wunderschöner Abend.“

Der Verbraucherschützer Thilo Bode fragte daraufhin nach, wer geladen und wie hoch die Rechnung für das Essen war. Er wollte mögliche Verbindungen zwischen Politik und Wirtschaft offenlegen – und berief sich auf das Informationsfreiheitsgesetz.

Kanzleramt kämpft weiter gegen Veröffentlichung

Das Kanzleramt wehrte ab, gab nur wenige der erwünschten Informationen preis. Bode klagte – das Berliner Verwaltungsgericht gab ihm recht. Das Kanzleramt musste daraufhin geschwärzte Namen in den Gästelisten sichtbar machen, zusätzlich zur Sitz- und Tischordnung. Das Kanzleramt legte Berufung ein – und verlor vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Doch es kämpft weiter.

Denn dann hat auch Stefan Wehrmeyer vom Portal FragDenStaat.de die Dokumente angefordert. Er bekommt sie – mit der Einschränkung: „Ich weise darauf hin, dass das Bundeskanzleramt einer Weiterverbreitung der übersandten Kopien, namentlich einer Veröffentlichung der darin enthaltenen personenbezogenen Daten durch Sie, nicht zustimmt.“ Er habe sich „an das Verbot gehalten“, sagt Wehrmeyer.

Netzpolitik.org machte das nicht. Deren Blogger André Meister erklärt: „Es entspricht nicht unserer Rechtsauffassung des Informationsfreiheitsgesetzes, eine Information zwar zu erteilen, aber die Veröffentlichung zu verbieten.“ Das Bundeskanzleramt äußerte sich am Donnerstag nicht.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.