AfD-Spendenaffäre vor Gericht: Teuer Geld

Das Berliner Verwaltungsgericht verhandelt über illegale Spenden an AfD-Chef Meuthen. Das Urteil: Die AfD muss 269.400 Euro Strafe zahlen.

Jörg Meuthen

Jörg Meuthen vor Beginn der Verhandlung am Donnerstag Foto: Paul Zinken/dpa

BERLIN taz | Jörg Meuthen war unbedarft, das sagt er zumindest. 2016 sei er jung und unerfahren gewesen, führt der AfD-Parteichef aus, „ich hatte auch ziemlich viel um die Ohren“. Der heute 58-Jährige war damals Bundes- und Landeschef der AfD und Spitzenkandidat im Landtagswahlkampf in Baden-Württemberg. Auch habe er noch als Professor an der Hochschule gearbeitet.

Es ist Donnerstagsvormittag kurz nach zehn, Meuthen sitzt im „Plenarsaal“ des Berliner Verwaltungsgerichts, zahlreiche JournalistInnen haben hinten im Saal Platz genommen. Wegen des großen Medieninteresses wurde die Verhandlung hier anberaumt. Für Meuthen geht es um viel. Hat er im baden-württembergischen Landtagswahlkampf eine illegale Parteispende angenommen? Muss seine Partei, die nicht gerade im Geld schwimmt, eine Strafzahlung in dreifacher Höhe leisten – also 269.400 Euro zahlen?

So hat es die Bundestagsverwaltung entschieden. Die AfD hat gegen den Strafbescheid geklagt. Deshalb trifft man sich jetzt vor Gericht.

Die Lage ist kompliziert, Vergleichsfälle gibt es nicht. Es wird ein Grundsatzurteil erwartet. Deshalb sagt Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter gleich zu Beginn der mündlichen Verhandlung, dass eine Berufung zugelassen werden wird. Wenn nötig, werde die AfD in die nächste Instanz gehen, sagt Meuthen noch vor Prozessbeginn.

Geld aus der Schweiz

Der AfD-Chef hatte im baden-württembergischen Landtagswahlkampf 2016 von der Schweizer Goal AG Wahlwerbung im Wert von 89.800 Euro erhalten – in Form von Plakaten, Flyern und Anzeigen mit Meuthens Konterfei und AfD-Logo, zuvor war bereits Meuthens Website erstellt worden. Meuthen hat dafür eine so genannte Freistellungserklärung unterzeichnet. Die AfD wertete all das nicht als Parteispende, im Rechenschaftsbericht der Partei tauchte die Zuwendung nicht auf. Aus Sicht der Bundestagsverwaltung hätte es das nach dem Parteiengesetz aber müssen.

Später kam durch Recherchen verschiedener Medien heraus, dass nicht allein Alexander Segert, Geschäftsführer der Goal AG und bei der rechtspopulistischen Partei SVP in der Schweiz aktiv, die Wahlwerbung finanziert hatte, sondern dass es insgesamt zehn Spender gibt – wobei es sich bei einigen möglicherweise um Strohleute handelt. Doch darum geht es an diesem Donnerstagvormittag nicht.

Der Landtagswahlkampf sei „hemdsärmelig“ abgelaufen, erzählt Meuthen dem Gericht, „da gab es keine professionelle Organisation“. Alexander Segert sei ein guter Bekannter, der ihm Unterstützung angeboten habe. Darüber habe er sich keine Gedanken gemacht. Auch sei ihm nicht klar gewesen, um welche Größenordnung es gehe. Er habe sich damals gedacht: „Der Alexander hat da ein paar Plakate gemacht, nett vom Alexander.“

Die Richterin fragt, ob ihm diese Plakate, die Flyer und Anzeigen denn nicht aufgefallen seien. „Ich habe vieles nicht mitgekriegt“, antwortet Meuthen. Er sei sehr beschäftigt gewesen. Auch habe Segert vor allem ihn unterstützen wollen und nicht die AfD.

Komplizierter Fall

All das berührt wichtige Fragen, die die Richterin – in freundlichem Ton und um Verständlichkeit auch für die ZuschauerInnen bemüht – jetzt nach und nach mit den beiden Parteien erörtert. Das Gericht hat sogar einen Verfahrenszettel vorbereitet und die einschlägigen Passagen aus dem Parteienrecht ausgedruckt, damit auch die JournalistInnen folgen können. Denn was für den juristischen Laien so einfach wirkt, ist rechtlich kompliziert.

Die erste Frage: Liegt hier überhaupt eine Spende vor? Die AfD meint nein, schließlich sei kein Geld geflossen. Doch Richterin Xalter führt aus, dass auch geldwerte Zuwendungen Spenden seien können, „so wird es in der gesamten Literatur und der Rechtsprechung gesehen“. Ging die Spende an die Partei? Dazu, das muss man wissen, muss eine befugte Person wie der Landesschatzmeister sie angenommen haben.

Aber war Meuthen, immerhin Landeschef, eine solche Person? Hatte die Partei eine Mitgestaltungsmöglichkeit? Immer wieder fragt Xalter beide Seiten, wie sie das sehen. So geht das drei Stunden lang. Dann beendet die Richterin die mündliche Verhandlung. Ob es heute noch ein Urteil gebe, sei wegen der komplexen Materie ungewiss. Theoretisch hat die Kammer dafür zwei Wochen Zeit.

Zwei weitere Fälle

Der Streitfall Meuthen ist nicht die einzige Klage der AfD vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Anhängig ist eine weitere Streitsache, in der es um ähnliche Leistungen der Schweizer PR-Agentur an Guido Reil geht, den AfD-Vorzeigemalocher aus Nordrhein-Westfalen, der inzwischen wie Meuthen im Europaparlament sitzt, geht.

Bei AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel, die ebenfalls eine Spendenäffare am Hals hat, ist der Fall anders gelagert. Hier droht eine Strafzahlung von rund 396.000 Euro, doch die Bundestagsverwaltung hat noch nicht endgültig entschieden. Im Bundestagswahlkampf 2017 überwies eine Schweizer Pharmafirma in mehreren Tranchen etwa 132.000 Euro an Weidels Kreisverband am Bodensee. Das Geld wurde später zurückgeschickt.

Am Abend dann tritt Richterin Xalter wieder in den „Plenarsaal“ des Verwaltungsgerichts. Der ist jetzt so gut wie leer. Sie verkündet: Das Gericht weist die Klage der AfD ab. Sie wird also vor dem Oberverwaltungsgericht landen.

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