Affäre um Verteidigungsministerium: Drei Fragezeichen für von der Leyen

Die Opposition fordert Antworten in der Berateraffäre und beantragt einen Untersuchungsausschuss. Die zentralen Fragen stehen schon fest.

Ursula von der Leyen grinst in enem Auto

Nach ihrem momentanen Ausflug ins bayerische Schneechaos erwarten von der Leyen einige Fragen Foto: dpa

BERLIN taz | In der Berateraffäre des Bundesverteidigungsministeriums werden Grüne, FDP und Linkspartei am Mittwoch formal die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses beantragen. Das kündigten Vertreter der drei Fraktionen am Montag in Berlin an. „Wir hoffen, dass wir dann in der kommenden Sitzungswoche die ersten Beweisbeschlüsse fassen können“, sagte der Grünen-Politiker Tobias Lindner. Ziel sei es, ab März mit den Zeugenvernehmungen beginnen zu können, die möglichst öffentlich stattfinden sollen.

In der Affäre geht es um Verträge, die das Verteidigungsministerium in großer Zahl mit Unternehmensberatungen abgeschlossen hat. Allein in den Jahren 2015 und 2016 gab es für externe Berater mindestens 200 Millionen Euro aus. Der Bundesrechnungshof hält diese Ausgaben für unnötig und bemängelt, dass Vergaberichtlinien oft nicht eingehalten worden seien. Unbestritten ist, dass es Regelverstöße gab. Die Opposition vermutet zudem auch Vetternwirtschaft.

Mitte Dezember hatte der Bundestag einen Ermittlungsbericht des Ministeriums erhalten. Nach Ansicht der Opposition wurden relevante Fragen darin aber ebenso wenig beantwortet wie im Verteidigungsausschuss selbst. Nach seinem Eindruck habe Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen zwar durchaus „ein aufrichtiges Interesse“ an Aufklärung gezeigt, sagte der FDP-Politiker Alexander Müller. Allerdings sei „ihr Apparat aus dem Verteidigungsministerium aber leider kaum in der Lage“, zufriedenstellende Informationen zu liefern.

Über Wochen hinweg habe das Ministerium so getan, „als ginge es hier nur um ein Seminar im Vergaberecht oder als seien ein paar Formulare falsch ausgefüllt worden“, kritisierte der Grüne Lindner. Es gehe jedoch „um weit mehr“.

„Sehr unbefriedigende“ Antworten

Sein FDP-Kollege Müller benannte die drei zentralen Fragen, um die es in dem U-Ausschuss gehen soll. Erstens gehe es um die Verantwortlichkeit. Also: Wer hat was getan? Wer hat davon gewusst? Wer hat kontrolliert oder auch nicht? „Das hat das Verteidigungsministerium selbst versucht herauszufinden“, sagte Müller. Allerdings sei die Antwort „sehr unbefriedigend“ ausgefallen. Denn die Kernaussage sei gewesen, es könne niemandem ein persönliches Verschulden nachgewiesen werden.

Zweitens müsse geklärt werden, was für ein Schaden für den Steuerzahler entstanden ist. Die Behauptung des Verteidigungsministeriums, es sei überhaupt kein Schaden entstanden, stimme „natürlich nicht“.

Drittens müsse das Verteidigungsministerium darüber Auskunft geben, wie es sicherstellen will, dass in Zukunft die festgestellten Rechtsverstöße nicht mehr vorkommen.

Darüber hinaus sollen laut Angaben des Angehörigen der Linksfraktion Alexander Neu auch mögliche Verletzungen von Dienstgeheimnissen in den Blick genommen werden. So müsse geklärt werden, inwieweit Berater und vor allem ihre Subunternehmer Zugang zu geheimen Akten bekommen hätten.

Die drei Oppositionsparteien wollen formal, dass sich der Verteidigungsausschuss selbst als Untersuchungsausschuss konstituiert und für die praktische Arbeit einen Unterausschuss aus neun Abgeordneten bildet. Ihre Hoffnung sei, dass der Ausschuss seine Arbeit bis zum Ende der Sommerpause abschließe.

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