Aktivistin im Gaza-Streifen getötet: Fürs Gericht ein Unfall

Die Studentin Rachel Corrie aus den USA wurde 2003 im Gazastreifen von einem Armee-Bulldozer überfahren. Nun scheiterten ihre Eltern mit einer Zivilklage.

Gefährlicher Protest: Rachel Corrie stellte sich den Bulldozern des israelischen Militärs in den Weg. Bild: ap

JERUSALEM taz | Das Bezirksgericht von Haifa in Nordisrael hat eine Zivilklage der Eltern der Aktivistin Rachel Corrie wegen deren Tötung abgewiesen. Die 23-jährige Studentin aus den USA habe sich aus freien Stücken in Lebensgefahr gebracht. Ihr Tod sei ein „bedauernswerter Unfall“, hieß es am Dienstag in dem Urteilsspruch.

Im März 2003 war Corrie von einer Planierraupe überfahren worden, als sie versuchte, den Abriss eines palästinensischen Hauses im südlichen Gazastreifen zu verhindern. Ihre Eltern hatten Klage gegen das israelische Verteidigungsminsterium erhoben. Rachel sei, so die Anklageschrift, vorsätzlich getötet oder zumindest Opfer grober Fahrlässigkeit geworden.

Rachel Corrie war Aktivistin der pro-palästinensischen „Internationalen Solidaritätsbewegung“ (ISM). Die ISM-Aktivisten versuchen, durch ihre Anwesenheit Konflikte zwischen Palästinensern und Soldaten oder Siedlern zu entschärfen. Dabei bringen sie sich nicht selten in Gefahr.

Kurz nach Corries Tod wurde Tom Hurndall, ein Student aus London und ebenfalls ISM-Aktivist im südlichen Gazastreifen, von einem Soldaten in den Kopf geschossen. Ein israelisches Militärgericht verurteilte den Schützen später zu acht Jahren Haft wegen Totschlags.

Corries Anwalt Hussein Abu Hussein will gegen das Urteil in Revision gehen und den Fall möglicherweise vor ein internationales Gericht bringen. Corries Mutter Lindy zeigte sich „zutiefst betroffen“ über den Richterspruch. „Dies war ein schlechter Tag nicht nur für unsere Familie, sondern für die Menschenrechte, für den Rechtsstaat und für Israel.“

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