Altersversorgung für Staatsdiener: Pension mit 63 für Beamte

Beamte fordern eine Gleichbehandlung: Sie wollen höhere Pensionen für Mütter und einen früheren Ruhestand für alle, die lange arbeiten.

Wollen auch von Rentenverbesserungen profitieren: Beamte. Bild: dpa

BERLIN taz | Auch die Beamten wollen von der „Rente mit 63“ profitieren, die Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Verbesserte Mütterrenten sollen zudem auch Beamtinnen und Beamtengattinnen zugute kommen. „Wir fordern die wirkungsgleiche Übertragung der Verbesserungen in den Mütterrenten und bei den langjährig Versicherten“, sagte der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes (dbb), Klaus Dauderstädt, der taz.

Über Pensionsverbesserungen für Beamte wurde bislang allerdings in der Politik kaum gesprochen. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass Arbeitnehmer, die 45 Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben, künftig ohne Abschläge schon im Alter von 63 Jahren in den Ruhestand gehen können.

Zudem sollen Mütter von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, ein zusätzliches Erziehungsjahr bei der Rente angerechnet werden. Beide Verbesserungen könnten mit 10 Milliarden Euro oder mehr an zusätzlichen Kosten pro Jahr zu Buche zu schlagen.

Eine Übertragung der höheren Renten für Mütter und langjährig Versicherte auf die Beamtenversorgung sei „im Grundsatz möglich, aber politisch noch nicht diskutiert“, sagt Jörg Deml, Rentenexperte der SPD-Fraktion, der taz.

Pensionen meist höher als Renten

Kürzungen und Verbesserungen bei den Renten wurden in der Vergangenheit auf die Beamtenpensionen übertragen. Pensionen berechnen sich anders, dabei spielt das Bruttogehalt des letzten Dienstjahres eine entscheidende Rolle. Pensionen sind daher meist höher als gesetzliche Renten.

Auch für Beamte werden allerdings Pensionsabschläge fällig, wenn sie vor Erreichen des gesetzlichen Ruhestandsalters in Pension gehen. Dieses Eintrittsalter für Pensionäre wird entsprechend der „Rente mit 67“ sukzessive erhöht.

Beamtinnen, die Mütter von Kindern sind, die vor 1992 geboren wurden, erhielten bislang nur ein halbes Jahr an „Dienstzeit“ auf ihre Pension angerechnet. Wie die Verbesserungen der Mütterrenten in der gesetzlichen Rentenkasse auf die Pensionen übertragen werden könnten, müsste errechnet werden, sagte Frank Zitka, Sprecher des Deutschen Beamtenbundes.

Frauen profitieren zwar von den höheren Mütterrenten, geraten aber bei der abschlagsfreien „Rente mit 63“ nach 45 Berufsjahren ins Hintertreffen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des grünen Sozialexperten Markus Kurth hervor. Danach erfüllt zwar jeder zweite männliche Neurentner im Alter von 63 bis 65 Jahren die Voraussetzung für die abschlagsfreie Frührente, aber nur jede siebte Frau.

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