Amoklauf bei Batman-Premiere: Angeklagter soll psychisch krank sein

Psychisch krank soll er sein, der mutmaßliche Amokläufer James H. – sagen seine Verteidiger. Ihm wird vorgeworfen, bei der Premiere von „Batman“ zwölf Menschen getötet zu haben.

In diesem Kino in Aurora tötete James H. zwölf Menschen bei der Batman-Premiere. Bild: dapd

CENTENNIAL dapd | Die Verteidiger des mutmaßlichen Todesschützen von Aurora haben ihren Mandanten als psychisch krank bezeichnet. Die Anwälte erklärten in einer Anhörung vor Gericht, sie benötigten mehr Zeit, um Art und Ausmaß der Erkrankung von James H. zu prüfen. Der Beschuldigte wirkte am Donnerstag ähnlich verwirrt wie bei seinen vorherigen Auftritten vor Gericht. Die Frage der Zurechnungsfähigkeit dürfte wesentlich über das Strafmaß entscheiden. Dem Angeklagten droht die Todesstrafe.

Die Verteidigung habe die Universitätspsychiaterin Lynne Fenton um Hilfe gebeten, bei der der Angeklagte in Behandlung war, sagte der Anwalt Daniel King. Kürzlich war bekannt geworden, dass Fenton die University of Colorado offenbar einen Monat vor dem Amoklauf vor ihrem Patienten, einem ehemaligen Doktoranden der Hochschule, warnen wollte.

Noch ist wenig darüber bekannt, wie H. laut Polizei das Massaker während einer Mitternachtspremiere vorbereitete oder seine Wohnung mit Sprengfallen sicherte. Dem 24-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 20. Juli im US-Staat Colorado zwölf Menschen getötet und 58 verletzt zu haben.

Mehrere Nachrichtenmedien haben in dem Fall Zugang zu Unterlagen gefordert, die Details über H. und das Blutbad in einem US-Kino liefern könnten. Rund 20 Medien, darunter die Nachrichtenagentur AP, wollen die Herausgabe von bislang unter Verschluss gehaltenen Gerichtsunterlagen erwirken, die der Öffentlichkeit wichtige Informationen in dem Fall liefern könnten.

Zudem fordern sie von Richter William Sylvester die Lockerung eines Verbots, das der ehemaligen Universität des Angeklagten die Weitergabe von Details über H. untersagt. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat erklärt, eine Freigabe entsprechender Unterlagen könnte ihre Ermittlungen in dem Fall gefährden.

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