Amtsarzt über Massenuntersuchung: „So etwas gab es noch nie“

Das Saarbrücker Gesundheitsamt muss in kürzester Zeit über 90 Krankschreibungen aus der örtlichen Feuerwehr prüfen. Amtsarzt Frank Kuhn-Dietz über den Fall.

Feuerwehrkleidung (Helme, Jacken und Hosen) in einem roten Schrank

Die Kleidung bleibt heute im Schrank: Über 90 Saarbrückener Feuerwehrleute müssen zum Amtsarzt Foto: imago images/CHROMORANGE

In Saarbrücken hat sich ein skuriler Fall zugetragen: Als bekannt wurde, dass der umstrittene Feuerwehrchef Joseph Schun in den Dienst zurückkehren soll, meldeten sich über 90 Beamt*innen krank. Das Oberverwaltungsgerichts ordnete an, dass diese Feuerwehrleute zur amtsärztlichen Untersuchung mussten, da der dringende Verdacht von Vorspielung falscher Tatsachen vorliege. Das Gericht hatte eigentlich eine Frist bis Dienstag, 12 Uhr gesetzt. Von den vier Amtsärzt*innen ist eine erkrankt, sodass nur drei Personen die Begutachtungen durchführen können. Einer davon ist Dr. Frank Kuhn-Dietz, der sich von der gerichtlichen Vorgabe keinesfalls stressen lässt.

taz.de: Herr Kuhn-Dietz, Sie hatten also bis um 12 Uhr Zeit, gemeinsam mit Ihren Kolleg*innen die Arbeitsunfähigkeit der über 90 Feuerwehrleute zu prüfen. War die Vorgabe überhaupt realistisch gesetzt?

Frank Kuhn-Dietz: Nein, das war in keinster Weise realistisch. Wir sind zu dritt und eine Begutachtung eines Feuerwehrbeamten auf eventuelle psychische Probleme dauert mindestens 30, eher 45 Minuten, teilweise 60 Minuten. Wir sind gestern zu dritt in der Lage gewesen, 25 Begutachtungen durchzuführen und machen heute genau so weiter. Bis heute Mittag werden wir dann auf etwa 36 untersuchte Personen kommen. Das werden wir dann genau so der Landeshauptstadt Saarbrücken mitteilen, den Auftrag haben wir ja von dort. Es wird dann wahrscheinlich mindestens bis Donnerstag dauern, eher noch in die nächste Woche hinein, bis wir alle Personen begutachtet haben.

Was halten Sie denn von der Anordnung des Verwaltungsgerichts?

Es steht mir nicht zu, das zu beurteilen. Da müssen Sie sich an Frau Messinger wenden. Das ist die entsprechende Amtsleiterin von der Landeshauptstadt Saarbrücken beim Personalamt. Sie hat den Auftrag, also den Beschluss des Gerichts, bekommen und an uns weiter gegeben. Wir sind für die Feuerwehrbeamten in gesundheitlicher Hinsicht verantwortlich. Beamtenrechtlich ist das dann also vollkommen klar für uns, dass wir das machen.

Wie gehen Sie generell vor, wenn Sie die Arbeitsunfähigkeit einer Person überprüfen?

Wir laden die Personen im Stundentakt ein. Dann wird exploriert und es wird sich alles angehört. Am Ende wird dann ein entsprechendes Resultat von uns festgehalten. Wir werden dann wahrscheinlich morgen vormittag die ersten Sachen schreiben lassen und das an die Landeshauptstadt schicken.

Und was haben Sie bisher entschieden? Sind die Feuerwehrleute arbeitsunfähig?

ist Amtsleiter des Gesundheitsamts Regionalverband Saarbrücken. Er arbeitet als Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen und Umweltmedizin. Gemeinsam mit seinen Kolleg*innen prüft er die Arbeitsunfähigkeit von über 90 Feuerwehrleuten.

Darüber darf ich keine Auskunft geben.

Ist man auch arbeitsunfähig, wenn eine psychische Belastung vorliegt, wenn also, wie in diesem Fall der Chef so einen psychischen Druck ausübt, dass man sich krank schreibt, nur weil er zurück in die Dienststelle kehrt?

Natürlich, psychisch krank ist auch krank. Ob das eine körperliche Erkrankung ist oder eine psychische, das ist vollkommen gleichwertig.

Hatten Sie schon einmal einen Fall wie diesen?

So etwas gab es noch nie. Das ist für uns absolutes Neuland und ich bin seit über 30 Jahren im Amt. Wir arbeiten das jetzt ab, aber eben mit der entsprechenden Zeit, die man für so etwas benötigt. Das heißt, wir machen das absolut seriös und ordentlich.

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