Angst vor Nebenwirkungen unberechtigt: Die Mär von der gefährlichen Impfung

Berlin und Brandenburg wollen den Impfschutz für Flüchtlinge verbessern. Die aktuelle Masernepidemie begann in einem Flüchtlingsheim.

Einige europäische Länder haben bereits eine Impfpflicht gegen Masern – Deutschland nicht Bild: dpa

BERLIN taz | Es ist der bislang größte Masernausbruch in Berlin seit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes im Jahr 2001. Doch die Bundesländer ziehen daraus unterschiedliche Konsequenzen. Während das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales noch in diesem Jahr eine zentrale Impfstelle für Flüchtlinge schaffen will, sieht das Land Niedersachsen hierfür keinen Anlass.

Das Impfen sei eine Sache der Kommunen und der dortigen Gesundheitsbehörden, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Wochenende der Nachrichtenagentur dpa. Allerdings würden Neuankömmlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen unter anderem auf Tuberkulose getestet. Auch werde ein Bluttest gemacht und der Masern-Impfstatus überprüft. In Brandenburg werden Flüchtlinge nach ihrer Ankunft schon heute in einer zentralen Einrichtung geimpft.

Seit dem vergangenen Oktober sind in Berlin 652 Menschen an Masern erkrankt, ein Kleinkind ist gestorben. Die Epidemie begann damals in einem Flüchtlingsheim, in dem viele Flüchtlinge aus Bosnien lebten. Aufgrund des dortigen Bürgerkriegs in den 90er Jahren waren viele von ihnen nicht geimpft und steckten sich untereinander an. Dass die Krankheit dann aber so rasant um sich griff, lag vor allem am fehlenden Impfschutz vieler Berliner.

Das Robert-Koch-Institut, Deutschlands oberste Seuchenbehörde, hat kürzlich errechnet, dass nur 37 Prozent aller Kleinkinder in Deutschland entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission zeitgerecht und zweifach gegen Masern vor Vollendung des zweiten Lebensjahres geimpft sind. Viele Eltern verschieben die Impfung ihrer Kinder auf das dritte, vierte oder fünfte Lebensjahr.

Säuglinge besonders gefährdet

Und: Nur 46,7 Prozent der 30- bis 39-jährigen Deutschen haben überhaupt einen Impfschutz gegen Masern. Das heißt: Mehr als jeder Zweite in dieser Altersgruppe ist gar nicht geimpft. Von den 18- bis 29-Jährigen sind etwa 20 Prozent nicht geimpft. Bei den vor 1970 Geborenen wird davon ausgegangen, dass die meisten die Masern durchgemacht haben und insofern immun sind.

Bei dem aktuellen Ausbruch in Berlin waren laut Landesamt für Gesundheit und Soziales 88 Prozent der gemeldeten Erkrankten ungeimpft.

Die Impfung selbst gibt es seit 1973. Sie wurde zunächst durch die Ständige Impfkommission der Regierung als Einfachimpfung empfohlen, ab 1991 dann – um wirklich annähernd 100 Prozent Schutz zu bieten – als Zweifachimpfung. Vollständiger Impfschutz besteht 7 bis 10 Tage nach der Impfung.

Kinderkrankheit: vermeintlich harmlos

Besonders gefährdet sind Säuglinge, denn die Masernimpfung ist erst etwa ab dem 11. Lebensmonat wirksam und verträglich. Deswegen sind Neugeborene nur dann geschützt, wenn ihre Mutter über einen vollständigen Impfschutz verfügt. Während der Schwangerschaft ist die Immunisierung nach Angaben des Kinder- und Jugendärzteverbands nicht mehr möglich.

Die großen Impflücken bei den heute 30- bis 40-Jährigen erklären sich dadurch, dass die Impfung in den 70er und 80er Jahren noch relativ neu war und viele Eltern, aber auch Ärzte ihr damals mit Skepsis begegneten oder sie nicht für zwingend hielten. Zudem galten die Masern lange als Kinderkrankheit, weil sie so ansteckend sind, dass man in den meisten Fällen schon als Kind daran erkrankt ist, bevor es die Schutzimpfung gab. Irrtümlicherweise verbanden viele mit dem Begriff Kinderkrankheit eine vermeintliche Harmlosigkeit. Das Gegenteil ist der Fall: Das Masernvirus ist seit jeher unverändert gefährlich.

Impfskepsis bis hin zu militanter Impfgegnerschaft gibt es indes bis heute. Die Angst vor unerwünschten Wirkungen und schweren Impfkomplikationen ist groß. Tatsächlich kann jede Impfung – und das gilt auch für die Masernimpfung – unerwünschte Nebenwirkungen haben. Das Paul-Ehrlich-Institut, zuständig für die Zulassung und Überwachung von Impfstoffen in Deutschland, hat deswegen alle Verdachtsfallberichte über Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen nach Masernimpfungen, die aus Deutschland zwischen 2001 und 2012 gemeldet wurden, zusammengefasst, bewertet und im Bundesgesundheitsblatt (Ausgabe 9/2013) veröffentlicht.

0,9 Prozent der Verdachtsfälle mit tödlichem Ausgang

Danach wurden dem PEI in den 12 Jahren insgesamt 1.696 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen mit 5.297 Reaktionen nach einer Masernimpfung gemeldet durch Patienten, Ärzte, Apotheker, Pharmahersteller, Arzneimittelkommissionen und Gesundheitsämter.

76,7 Prozent der Meldungen wurden vom PEI als schwerwiegend eingestuft. Die Mehrzahl der Meldungen (56,6 Prozent) bezog sich auf Kinder, die jünger als zwei Jahre waren.

Aus der Anzahl der vom PEI für Deutschland freigegebenen Impfdosen errechnete sich eine mittlere Melderate von 5,7 Fallmeldungen auf 100.000 freigegebene Impfdosen. Bei 53,7 Prozent der gemeldeten Verdachtsfälle kam es zu einer vollständigen Wiederherstellung der Gesundheit. Bei 16 Prozent wurde der Allgemeinzustand der geimpften Personen als noch nicht wiederhergestellt, bei 2,7 Prozent als gebessert und bei 23,3 Prozent als nicht bekannt angegeben. Bei 3,4 Prozent der gemeldeten Verdachtsfälle (die allesamt geimpft waren) wurde im Zusammenhang mit der Impfung ein bleibender Schaden mitgeteilt, bei 0,9 Prozent wurde ein tödlicher Ausgang berichtet.

Nebenwirkungen vernachlässigenswert

Die 30 am häufigsten gemeldeten Impfreaktionen bezogen sich auf Nebenwirkungen wie Fieber, Fieberkrämpfe, Ausschlag und Impfmasern. Zudem erhielt das PEI 15 Berichte über Verdachtsfälle mit einem tödlichen Ausgang. In keiner dieser 15 Meldungen, so das Institut, wurde jedoch der ursächliche Zusammenhang als „gesichert“, „wahrscheinlich“ oder „möglich“ bewertet.

Fünf Meldungen hätten sich auf plötzliche ungeklärte Todesfälle bezogen, bei denen auch im Rahmen einer Autopsie keine eindeutige Todesursache festgestellt werden konnte. Die geringen Fallzahlen deckten sich mit einer Studie aus Finnland, wo Nebenwirkungen zwischen 1982 und 1996 analysiert worden waren.

Verglichen mit den hohen, mitunter tödlichen Gesundheitsrisiken, die bei einer Maserninfektion bestehen, dürfen die Nebenwirkungen der Masernimpfung somit als vernachlässigenswert gelten.

Andere europäische Länder haben Impfpflicht

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die Ausrottung der Masern als globales Ziel für 2015 ausgegeben. Als wichtigste Maßnahme gilt dabei die Erhöhung der Impfraten auf jeweils über 95 Prozent der gesamten Bevölkerung. Damit, so die WHO, könnte die jährliche Inzidenz auf unter 1 Fall pro 1 Million Einwohner gesenkt werden. Deutschland ist von diesem Ziel weit entfernt: Allein 2013 traten hierzulande statt der für die Ausrottung geforderten Höchstzahl von 80 noch 1.771 Masernfälle auf, fast alle davon bei Ungeimpften.

In einigen europäischen Ländern besteht derzeit, anders als in Deutschland, eine Impfpflicht gegen Masern – unter anderem in Bulgarien, Estland, Kroatien, Serbien und Ungarn.

Update: In einer früheren Version des Textes war missverständlich die Rede davon, dass 3,4 Prozent der geimpften Personen einen bleibenden Schaden davongetragen hätten, 0,9 Prozent mit tödlichem Ausgang. Das bezog sich natürlich nicht auf die Gesamtheit aller geimpften Personen, sondern auf die 1.696 Verdachtsfälle über einen Zeitraum von 12 Jahren.

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