Anhebung der Lohnuntergrenze: Ab Januar mehr Mindestlohn

9,50 Euro pro Stunde beträgt der deutsche Mindestlohn ab dem nächsten Jahr. Damit bleibt er weit unter den Vorstellungen der EU-Kommission.

Ein Handwerker arbeitet an einem Fenster

Bekommen auch ab 2021 flächendeckend 9,50 Euro die Stunde: Handwerker, hier in Berlin Foto: Florian Gärtner/photothek/imago

BERLIN/BRÜSSEL dpa/afp/epd | Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar auf 9,50 Euro. Zum 1. Juli 2021 wird er auf brutto 9,60 Euro pro Stunde, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro angehoben. Das beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin. Derzeit liegt die Lohnuntergrenze bei 9,35 Euro brutto.

Die Regierung setzt mit der Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Empfehlung der Mindestlohnkommission von Ende Juni um. In dem Gremium sitzen drei von den Arbeitgebern entsandte Vertreter, drei Gewerkschafter, der Vorsitzende sowie zwei nicht stimmberechtigte Wissenschaftler. Die Kommission berät alle zwei Jahre über eine Anpassung der Lohnuntergrenze. Sie orientiert sich dabei an der Tarifentwicklung und berücksichtigt die wirtschaftliche Lage.

Heil will einen Mindestlohn von 12 Euro erreichen. „Fünf Jahre nach der Einführung entspricht der Mindestlohn immer noch 46 Prozent des Durchschnittseinkommens“, sagte er. „Ich halte 12 Euro dann für ein erreichbares Etappenziel.“ Damit würde die Schere zu den Durchschnittslöhnen, die in Deutschland gerade bei 19,76 Euro lägen, deutlich verkleinert. Er setze darauf, dass 2022 die Pandemie und die Wirtschaftskrise so weit überwunden seien, dass so ein Schritt dann richtig sei.

„Dazu werde ich Vorschläge machen, die wir dann auch in der Koalition zu besprechen haben“, erklärte Heil. Auch künftig solle im Grundsatz aber die Mindestlohnkommission unter Einbeziehung der Sozialpartner in Deutschland Vorschläge für den Mindestlohn machen.

EU-Kommission: Mindestlohn für Wohnort angemessen

Heil begrüßte das Eintreten der EU-Kommission für konkrete Mindestlohn-Vorgaben. Die Behörde gab am Mittwoch in Brüssel bekannt, dass Geringverdiener überall in der EU mindestens 50 Prozent des Durchschnittslohns oder 60 Prozent des sogenannten mittleren Lohns im eigenen Land bekommen sollen. Der mittlere Lohn ist eine Rechengröße: 50 Prozent der Arbeitnehmer*innen verdienen mehr, 50 Prozent weniger. In Deutschland liegt der Mindestlohn derzeit deutlich unter den genannten Werten.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte versprochen, dass alle Arbeitnehmer in der Europäischen Union Mindestlöhne erhalten sollen, mit denen sie an ihrem Wohnort angemessen leben können. Nach Angaben der Kommission gilt jede sechste Arbeitskraft in der EU als Geringverdiener, die Mehrheit davon Frauen. Laut Statistischem Bundesamt erhielten im April 2019 rund 1,4 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den gesetzlichen Mindestlohn. Das entspricht rund 3,5 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.