Die mutmaßliche NSU-Terroristin Zschäpe hatte offenbar vor ihre Anwälte zu entlassen und auszusagen. Diese arbeiten immer noch für sie und raten ihr, zu schweigen.von Wolf Schmidt

Gibt sich bisher verschlossen: Beate Zschäpe. Bild: Archiv
BERLIN taz | Eineinhalb Tage dauerte der Ausflug von Beate Zschäpe Ende Juni. Der Bundesgerichtshof hatte der mutmaßlichen Neonazi-Terroristin erlaubt, vom Gefängnis in Köln-Ossendorf in ein Gefängnis im thüringischen Gera gebracht zu werden. Dort durfte Zschäpe zwei Stunden lang mit ihrer Mutter und ihrer bald 90-jährigen Großmutter sprechen, durch eine Trennscheibe hindurch.
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Unterwegs redete die an Händen und Füßen gefesselte Zschäpe mit den Kriminalbeamten über allerlei Belanglosigkeiten, wie das Bundeskriminalamt (BKA) in einem zwölfseitigen Vermerk festhielt: Zigaretten mit Mentholaroma, „Deutschland sucht den Superstar“, Thüringer Bratwürste.
Doch dann sagte Zschäpe etwas Bemerkenswertes: Sie habe sich im November 2011 gestellt, um auch auszusagen. Einen ähnlichen Satz hatte sie schon im Herbst gegenüber einer Polizistin fallen lassen. Nun bekräftigte sie ihn laut dem BKA-Vermerk, der der taz vorliegt, mit den Worten: Ihre Aussage werde „in jedem Fall umfangreich und vollständig werden“, da sie „niemand sei, der nicht zu seinen Taten stehe“. Was genau sie damit meinte, ließ sie offen.
Ihr Rechtsbeistand habe ihr aber bisher davon abgeraten auszupacken, sagte Zschäpe laut dem BKA-Vermerk weiter. Sie denke jedoch schon länger darüber nach, sich von jemand anderem verteidigen zu lassen. Zum damaligen Zeitpunkt wurde Zschäpe von zwei Anwälten vertreten, Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl.
Gebrochen hat Zschäpe ihr Schweigen seitdem freilich nicht. Und auch ihren Verteidigern Heer und Stahl hat sie nicht das Mandat entzogen. Allerdings hat sie im August, kurz nach dem Ausflug ins Gefängnis in Gera, eine weitere Anwältin dazubekommen, die Berliner Strafverteidigerin Anja Sturm. Aus einem mehrmonatigen Islamistenprozess kennt diese das Münchner Oberlandesgericht, vor dem Zschäpe vor zweieinhalb Wochen angeklagt wurde, sehr gut, ebenso den mitunter schwer zu berechnenden Vorsitzenden Richter des dortigen Staatsschutzsenats, Manfred Götzl.
Auch Sturm empfiehlt der mutmaßlichen Terroristin Zschäpe zu schweigen. „Wir raten unserer Mandantin, sich gegenwärtig nicht zu äußern“, teilte sie der taz mit. Dies entspreche auch Zschäpes Willen, der BKA-Vermerk sei inzwischen mehrere Monate alt. „Sie vertraut uns“, so Rechtsanwältin Sturm.
In der Tat scheint es momentan ratsam für Zschäpe, nichts zu den Vorwürfen zu sagen. Denn bisher hat das Oberlandesgericht München noch nicht mal die weitreichende Anklage der Bundesanwaltschaft gegen Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer des NSU zugelassen. Formal gilt Zschäpe damit derzeit noch als „Angeschuldigte“.
Dennoch lassen die Äußerungen von Zschäpe die Hoffnung zu, dass sie im Verlauf des vermutlich im Frühjahr 2013 beginnenden Prozesses ihr Schweigen bricht und aussagt – aus welchen Gründen auch immer. Sie würde gerne ihrer Oma erklären, „warum es so gekommen sei und sich entschuldigen“, heißt es im Vermerk des BKA.
In ihrer 488 Seiten starken Anklageschrift wirft die Bundesanwaltschaft Beate Zschäpe nicht nur Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor, sondern auch Mittäterin bei den zehn Morden des Nationalsozialistischen Untergrunds gewesen zu sein. Ihr droht lebenslange Haft, womöglich sogar zusätzliche Sicherungsverwahrung.
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