Der Zeitplan für den Prozess um die Terrorzelle NSU wird konkreter. Noch im Januar soll über die Zulassung der Klage entschieden werden.

Soll in Haft bleiben: NSU-Mitglied Beate Zschäpe. Bild: dapd
BERLIN dapd | Im Verfahren gegen die rechte Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) wird der Zeitplan des Oberlandesgerichts München offenbar immer konkreter.
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Das Gericht will nach Informationen des Tagesspiegel im Januar über die Zulassung der Anklage gegen die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Zschäpe und vier weitere Angeschuldigte entscheiden und „spätestens Mitte April“ mit dem Prozess beginnen.
Das gehe aus einem Beschluss des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts (OLG) zur Vorlage von Akten beim Bundesgerichtshof (BGH) hervor. Denn beim BGH stehe wieder eine Haftprüfung im Fall Zschäpe sowie zu dem ebenfalls in Untersuchungshaft sitzenden, mutmaßlichen NSU-Helfer Ralf Wohlleben bevor.
In dem Beschluss vom 3. Dezember bezeichne das OLG den weiteren Vollzug der Untersuchungshaft sowohl bei Zschäpe wie auch bei Wohlleben als erforderlich. Die Bundesanwaltschaft wirft Zschäpe Mittäterschaft bei den zehn Morden vor, die die NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt verübt haben sollen.
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